Betreff
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Coesfeld (Katzenschutzerordnung)
Vorlage
SV-10-1146
Aktenzeichen
39.02.03
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne –

 

Der dritte Bericht der Verwaltung über die weitere Entwicklung der Katzenpopulation im Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

I. und II. Problem und Lösung

 

Nach Erlass der Verordnung des Kreises Coesfeld gem. § 13b TierSchG zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) war dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Sitzungsvorlagen vom 24.08.2020 (SV-9-1793) und 15.09.2021 (SV-10-0300) über die Entwicklung bereits berichtet worden. Dieser dritte Bericht umfasst nun den Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023.

Zur Durchführung der Verordnung wurden im gegenseitigen Einvernehmen unbefristet und unter Widerrufsvorbehalt im Februar 2019 die drei Tierschutzvereine (TSV) Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. beauftragt. Nach Widerruf der Beauftragung für den TSV Streunerkatzen Lüdinghausen im Juni 2021 konnte mit Datum 06.07.2023 der neue TSV Streunertatzen e.V., verantwortlich Frau Hanna Companie, für das Gemeindegebiet Rosendahl beauftragt werden.

Die Vereine fangen und kastrieren herrenlose Katzen. Die für die Kastration entstehenden Kosten nach der Gebührenordnung Tierärzte (GOT) inkl. Untersuchung, notwendiger Medikamente und Kennzeichnung der Katzen werden vom Kreis Coesfeld übernommen.

Mit Änderung der GOT im November 2022 und den gestiegenen Energiekosten ist mittlerweile auch die finanzielle Belastung der Tierschutzvereine größer geworden. Im März 2022 beschloss der Kreistag eine Erweiterung der Kostenübernahme um die Unterbringungskosten der Katzen in einer pauschalen Höhe von 20 € pro Tier sowohl nachträglich für 2021 als auch für die Folgejahre.

Um die Wirksamkeit der Verordnung überprüfen zu können, sind die TSV aufgefordert, mit Vorlage ihrer Abrechnungen regelmäßig auch die Fangdaten zu übermitteln.

Die für den dritten Bericht erfolgte Auswertung im Zeitraum August 2021 bis Dezember 2023 ergibt folgende gemeldete Angaben/Daten:

Tierschutzvereine

Gefangene freilebende Katzen:         627 (379 ♀, 248 ♂) (176 aus Wohngebieten, 31 Industriegelände, 406 Bauerschaften, 6 Wald, 8 Sonstige)

Pflegezustände:                                   103 gut, 425 mäßig, 98 schlecht, 1 infaust

Ernährungszustände:                          131 gut, 394 mäßig, 102 schlecht, 0 infaust

Parasitosen:                                        44 frei, 416 leicht, 167 erheblich, 0 infaust

Atemwegserkrankungen:                    470 frei, 127 leicht, 30 erheblich, 0 infaust

Durchfall:                                            423 frei, 189 leicht, 15 erheblich, 0 infaust

Hauterkrankungen:                             588 frei, 36 leicht, 3 erheblich, 0 infaust

sonstige Erkrankungen:                      623 frei, 1 leicht, 2 erheblich, 1 infaust

Verletzungen:                                      587 frei, 36 leicht, 3 erheblich, 1 infaust

Virologischer Labortest (FIP):             12 positiv, 455 negativ

Unter dem Begriff „infaust“ ist ein sehr ungünstiger und nicht heilbarer Zustand zusammengefasst.

 

 

Ergebnis Abfrage Tierarztpraxen im Kreis Coesfeld

 

Eine aktuelle Abfrage bei den Tierarztpraxen hat folgenden Stand der dortigen Beobachtungen ergeben: 

 

Mehr Vorstellungen von Katzen seit 01.08.2021:      leichter Anstieg, überwiegend aber gleichbleibend

Rückgang Katzenpopulation insgesamt:                     geringer Rückgang, überwiegend aber gleichbleibend

Rückgang Population verwilderte Katzen:                  geringer Rückgang, überwiegend aber gleichbleibend

Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustände:        überwiegend mäßig

Krankheiten und Verletzungen:                                   insb. Katzenschnupfen, Parasitosen, Frakturen, Biss- und Unfallverletzungen, Augenverletzungen, Verwurmung, Flohbefall, Zahnverlust

Euthanasien verwilderter Katzen:                               nur wenige

Abnahme von Infektionskrankheiten /

Kampfverletzungen gehaltener Katzen:                      geringe Abnahme, überwiegend aber gleichbleibend

Auszug aus Anmerkungen der Tierärzte:                    Immer mehr Katzenbesitzer sind über die KatzenschutzVO informiert, Praxis findet die VO sehr gut.

 

Zusammenfassend ergibt sich aus den Daten der TSV’e und der Tierarztpraxen, dass viele der gefangenen freilebenden Katzen mäßige bis erhebliche Gesundheitsprobleme aufweisen.

 

III. Alternativen

 

entfällt

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen u.a.)

 

Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebietes zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Wirksamkeit der Verordnung hängt also von der Frage ab, inwieweit mit Hilfe der Verordnung das gesetzte Ziel einer Verringerung der Population freilebender Katzen und des damit verbundenen Rückgangs von Infektionskrankheiten für Katzen erreicht werden kann.

 

Insgesamt wurde das Ziel von 550 Kastrationen (275 ♀ / 275 ♂) pro Jahr erneut nicht erreicht. Als Gründe dürfte neben dem Rückzug des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. als Unterstützung bei der Umsetzung der Katzenschutzverordnung auch die Corona-Pandemie gelten, die wahrscheinlich auch die Fangaktionen beeinträchtigt hat. Schließlich dürften sich aber auch die Kastrationen der verwilderten Katzen mittlerweile entsprechend auswirken. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel waren in der Vergangenheit auskömmlich.

 

Die Umsetzung der Verordnung hat sich mittlerweile gut etabliert. Tendenziell geht die Anzahl freilebender Katzen an einigen besonderen Brennpunkten zurück. Inwieweit ein nachweisbarer Effekt auf die Population der Freigängerkatzen erkennbar wird, bleibt noch abzuwarten.

Da die meisten der von den TSV’en gefangenen Katzen und anderen Freigängerkatzen erhebliche gesundheitliche Probleme aufwiesen, erscheint es aus tierschutzrechtlicher Sicht insgesamt geboten, die Katzenschutzverordnung weiterhin beizubehalten.