Betreff
Fortschreibung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-1153
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld überarbeitet seine bisherigen Strategischen Ziele aus dem Jahr 2018.

2.    Dem Vorschlag der Verwaltung zum Verfahren, zur Gremienbeteiligung und zur Neufassung der             Strategischen Ziele wird zugestimmt.  

I. Sachdarstellung

 

Strategische Ziele zeigen langfristige und umfassende Entwicklungsrichtungen auf, die dazu dienen, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und den Kreis Coesfeld nachhaltig zu gestalten. Sie dienen somit als Orientierungshilfe für die Kreisverwaltung und die Kreispolitik. Die strategischen Zielsetzungen sind aber auch regelmäßige Voraussetzung zu Fördermittelzugängen auf Landes,- Bundes- und Europaebene.

 

Die aktuell noch geltenden Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld wurden im Juni 2018 vom Kreistag beschlossen und sollten aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und neuer Aufgabenschwerpunkte aktualisiert und fortgeschrieben werden. Das Thema „Gesundheit“ findet dort z.B. bisher kaum Beachtung. Die Erfahrungen im Rahmen der Pandemie durch das Corona-Virus führten deutlich vor Augen, wie umfangreich sich ein solches Infektionsgeschehen auch auf den Kreis Coesfeld auswirkt. Die Folgen des Klimawandels und die Nachhaltigkeitsdebatte, die Aufgaben in der Integration von Geflüchteten, die Digitalisierung der Verwaltungen und andere z.T. umfangreiche Veränderungen in vielen Lebensbereichen wirken sich ebenfalls erheblich auf die Aufgaben des Kreises Coesfeld aus.

 

Die Strategischen Ziele müssen diesen veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Überarbeitung soll in einem schlanken Prozess für die Verwaltung und die Politik erfolgen. Bereits abgestimmte oder beschlossene zukunftsweisende Konzepte (z.B. Klimaschutzkonzept, Digitalisierungsstrategie, Personalentwicklungskonzept u.a.) werden unmittelbar in die Neufassung der Strategischen Ziele integriert. Die Fachausschüsse des Kreistags werden handlungsfeldbezogen regelmäßig beteiligt. Eine zusammenfassende inhaltliche Diskussion erfolgt im Anschluss im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung bevor die Entscheidung über die Neufassung im Kreisausausschuss vorbereitet und im Kreistag getroffen werden soll.

 

Die zusätzliche Beteiligung von externen Fachleuten aus den betroffenen Handlungsfeldern wird als sinnvoll erachtet. Diese externe Beteiligung soll aber ausschließlich über bereits bestehende Gremien wie Arbeitsgruppen und Arbeitskreise, Konferenzen, Beiräte oder ähnliche Fachgremien erfolgen. Beispielhaft sollen hier nur die Gesundheitskonferenz, der Teilhabebeirat oder die Steuerungsgruppe des Netzwerks Chancengerechtigkeit genannt werden.

 

Neben der vorgenannten Gremienbeteiligung werden die Städte und Gemeinden über den jeweils aktuellen Stand informiert und um ihre Einschätzung gebeten. Vorschläge aus der Bürgermeisterkonferenz bzw. dem Lenkungskreis Kreisentwicklung sollen hier möglichst mit einfließen.

 

Um Doppelarbeiten, Überschneidungen oder auch inhaltliche Lücken zu vermeiden, sollen – soweit es inhaltlich passt – Angelegenheiten, welche die Nachhaltigkeitshaushaltsführung des Kreises betreffen, während des laufenden Verfahrens zur Überarbeitung der Strategischen Ziele geschäftsprozessoptimiert Berücksichtigung finden und in den dafür vorgesehenen politischen Gremien vorgestellt werden.

 

Verfahren und Zeitplan

 

Die Verwaltung erstellt unter Beteiligung aller betroffener Fachabteilungen einen Entwurf zur Neufassung der Strategischen Ziele. Dieser soll in den entsprechenden Fachausschüssen des Kreistages jeweils fachbezogen in der zweiten Sitzungsfolge 2024 vorgestellt und beraten werden. In der letzten Sitzungsfolge 2024 sollen die Ergebnisse der inhaltlichen Diskussionen auch in den beteiligten Fachgremien abschließend im jeweiligen Fachausschuss des Kreistages zusammengefasst, gewertet und anschließend dem Fachausschuss Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Ggfs. ist die Sitzungsfolge anzupassen. 

 

Die Beschlussfassung zur Verabschiedung der Neufassung der Strategischen Ziele durch den Kreistag ist für die erste Sitzungsperiode 2025 geplant.

 

II. Entscheidungsalternativen


Alternative 1: Die Strategischen Ziele werden nicht überarbeitet.

 

Alternative 2: Die Strategischen Ziele werden unter umfassender Beteiligung der Bürgerschaft überarbeitet. Dieses wäre allerdings mit der bisherigen Personal- und Sachkostenausstattung nicht umzusetzen.

 

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Überarbeitung der Strategischen Ziele des Kreises Coesfeld wird in den beteiligten Fachabteilungen und insbesondere im Büro des Landrats Mehrarbeit verursachen. Dies wird jedoch im Rahmen vorhandener Personalressourcen zu leisten sein.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW zuständig.