Betreff
Sachstandsbericht zur Beteiligung des Kreises Coesfeld am BMBF-Förderaufruf „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden“
Vorlage
SV-10-1158
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen, um die vernetzte Mobilität im Kreis Coesfeld weiterzuentwickeln.

Sachdarstellung

 

Mit Beschluss des Kreistags vom 13.06.2023 (SV-10-0937) wurde die Verwaltung beauftragt, sich am BMBF-Förderaufruf „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden“ zu beteiligen und bis zum 14.06.2023 eine entsprechende Projektskizze zu erarbeiten und einzureichen.

 

Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und hat fristgerecht gemeinsam mit dem Projektkonsortium des BueLaMo eine Projektskizze eingereicht (s. auch Berichterstattung im UA ÖPNV am 04.09.2023).

 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 15.11.2023 die Verfassungswidrigkeit des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 festgestellt hatte, wurde aufgrund der unsicheren Finanzlage des Bundes das Verfahren zunächst ausgesetzt. Anfang Januar 2024 wurde das Verfahren wiederaufgenommen. Inzwischen hat die Fachjury ihre Voten zu den insgesamt rund 50 eingegangenen Bewerbungen deutschlandweit abgegeben. Lediglich vier Projekte sind aufgefordert worden, einen konkretisierenden förmlichen Antrag einzureichen.

 

Die vom Kreis Coesfeld und den weiteren Partnern eingereichte Skizze ist nicht ausgewählt worden. Auch für den Fall, dass einer der vier Skizzeneinreicher ggfls. doch nicht gefördert werden würde, würde der Kreis Coesfeld nicht als direkter Nachrücker aufgefordert werden, einen förmlichen Antrag zu erarbeiten und einzureichen. Dennoch sind die in der Skizze genannten Themen einer vernetzten Mobilität im ländlichen Raum (auch kreisübergreifend) weiterhin maßgeblich, um einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele des Kreises zu leisten.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, auch alternative Förderzugänge zu prüfen.

 

Eine finale Entscheidung, ob und welches Förderszenario eingegangen werden soll – einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Folgen –, bleibt einer gesonderten Beschlussfassung der Gremien vorbehalten.