Betreff
Produktgruppe 051.001 - Kindertagesbetreuung
Änderungen der Landesförderung im GTK-Bereich
Vorlage
SV-6-0763
Aktenzeichen
251.2.3 GTK
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die durch die beabsichtigte Kürzung der Betriebskostenzuschüsse des Landes pro Gruppe um 1.916 € in 2004 und 2.838 € in 2005 insgesamt für den Kreis Coesfeld ausfallenden Landesmittel für 2004 in Höhe von rd. 405.000 € und für 2005 in Höhe von rd. 600.000 werden an die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder weitergegeben und nicht aus Mitteln des Kreishaushaltes übernommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt eine Kürzung des Landesanteils bei der Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder auf Landesebene in Höhe von insgesamt 50,7 Mio Euro in 2004 und 75,1 Mio Euro in 2005. Dieser Betrag soll bei den Sachkosten der Tageseinrichtungen eingespart werden.

 

Die beabsichtigte Kürzung soll durch einen (im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes) in das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) einzufügenden § 18 b erreicht werden, wonach der Zuschuss des Landes an die Jugendämter pro Gruppe in 2004 um 1.916 Euro und 2.838 Euro in 2005 gekürzt wird. Die Jugendämter geben diese Kürzung an die Träger weiter. Für 2006 und die Folgejahre enthält der Entwurf des Landes keine Regelung, so dass es sich um eine zeitlich begrenzte Kürzung handelt.

 

Der Kürzungsbetrag in Höhe von 1.916 € im Jahr 2004 und 2.838 € im Jahr 2005 pro Gruppe errechnet sich aus der vorgegebenen Einsparsumme in Relation zu den bestehenden 26.462 Gruppen in den nach dem GTK geförderten Tageseinrichtungen.

 

Die vom Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigten Kürzungen im Bereich der Kindergartenfinanzierung würden für den Haushalt des Kreises Coesfeld eine Reduzierung der Landeszuschüsse in 2004 um insgesamt 406.192 € sowie in 2005 um voraussichtlich 601.656 € bedeuten.

 

Nach den Plänen der Landesregierung ist die Kürzung der Landeszuschüsse an die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder weiterzugeben. Die gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) an die Träger der Einrichtungen zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse sind dann entsprechend der Anzahl der Gruppen in den jeweiligen Einrichtungen in 2004 um 1.916 € je Gruppe und in 2005 um 2.838 € je Gruppe zu kürzen.

 

Für die Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld ergeben sich somit folgende Kürzungsbeträge

 

 

Anzahl der Einrichtungen

Kürzungsbetrag pro Einrichtung in 2004

Kürzungsbetrag pro Einrichtung in 2005

1-gruppige Einrichtung

16

1.916 €

2.838 €

2-gruppige Einrichtung

11

3.832 €

5.676 €

3-gruppige Einrichtung

20

5.748 €

8.514 €

4-gruppige Einrichtung

26

7.664 €

11.352 €

5-gruppige Einrichtung

2

9.580 €

14.190 €

 

Derzeit werden 5 Gruppen ohne Landesförderung ausschließlich aus Kreismitteln finanziert. Diese Gruppen sind von der Kürzung der Betriebskostenzuschüsse nicht betroffen und in der obigen Aufstellung nicht enthalten.

 

Um die Belastung der Träger der Einrichtungen zu mildern, dürfen die Zuschüsse zu den Sachkostenpauschalen unabhängig von ihrer Qualifizierung als Grund- oder Erhaltungspauschale und ggfs. bestehende Rücklagen zur Deckung sämtlicher Sachkosten eingesetzt werden.

 

Hierbei ist anzumerken, dass die Erhaltungspauschale lediglich den Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder gewährt wird, die auch Eigentümer des Gebäudes sind.

 

Insofern ist die Möglichkeit, nicht benötigte Mittel aus der Erhaltungspauschale zur Deckung des Kürzungsbetrages einzusetzen, lediglich für Träger, die auch Eigentümer des Gebäudes sind, gegeben.

 

Verschiedene Einrichtungsträger haben bereits telefonisch geäußert, dass bei einer Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse Schließungen von Gruppen nicht ausgeschlossen werden können.

 

II.  Lösung

Das Kreisjugendamt Coesfeld als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt nicht die ausfallenden Landesmittel für 2004 in Höhe von rd. 405.000 € sowie für 2005 in Höhe von voraussichtlich rd. 600.000 €. Somit ist die von der Landesregierung beabsichtigte Kürzung der Landeszuschüsse durch die Verringerung der Betriebskostenzuschüsse ausschließlich von den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder zu finanzieren.

 

III. Alternativen

Das Kreisjugendamt Coesfeld als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernimmt die ausfallenden Landesmittel für 2004 in Höhe von rd. 405.000 € sowie für 2005 in Höhe von voraussichtlich rd. 600.000 € aus eigenen Mitteln. Der Kreishaushalt würde dann mit diesen Beträgen zusätzlich belastet.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.