Betreff
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH
Vorlage
SV-10-1162
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH (GFC) wird zugestimmt.

Sachdarstellung

 

Die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH (GFC) verfolgt und verwirklicht die Klimaschutzziele des Kreises Coesfeld. Gemäß § 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages konzentriert sich die die GFC auf:

- Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz,

- den Ausbau und die Verbreitung regenerativer Energien im Kreis Coesfeld - dazu zählen der Erwerb und die Aufbereitung von Rohbiogas sowie die Einspeisung in das Erdgasnetz und die Vermarktung des Biogases sowie die Errichtung und Bereitstellung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie - und

- den Aufbau und Betrieb einer zukunftsorientierten, dem Klimaschutz dienenden Infrastruktur für Elektromobilität.

 

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem vorgenannten Gegenstand der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Hierzu gehört auch die Planung, Finanzierung, Errichtung und der Betrieb von eigenen Anlagen und Einrichtungen der Gesellschaft.

 

Für die Errichtung von modernen Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen sind erhebliche Investitionen erforderlich. Dabei kann es sinnvoll sein die Investitionen durch mehrere Gesellschafter bzw. Gesellschaften gemeinsam in einer vorhanden oder neu zu gründenden Gesellschaft zu realisieren.

 

Um auch der GFC zukünftig die sinnvolle Möglichkeit zu eröffnen derartige Gesellschaften zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen, ist es erforderlich den Gesellschaftsvertrag zu ändern.

 

Konkret ist eine 25 % Beteiligung der GFC als Kommanditistin an einer Windkraftanlage der Windpark Ascheberg GmbH & Co. KG geplant. Diese wiederum beabsichtigt den Windpark „Ascheberg Forsthövel“ zu errichten. Die Beteiligung ist mit der Gemeinde Ascheberg abgestimmt.

 

Folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages soll erfolgen:

1.       § 2 Abs. 2 – Gegenstand der Gesellschaft – soll zur zweifelsfreien Klarstellung, dass eine Beteiligung auch eingegangen werden darf, folgende Ergänzung erhalten:

„Sie kann zu diesem Zweck andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.“

 

2.       § 6 – Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung – ist zur Aufrechterhaltung der Legitimationskette aus § 53 KrO i. V. m. § 113 GO NRW (Entsendungs- und Weisungsrecht des Kreistages) um folgenden zusätzlichen 3. Absatz zu ergänzen:

„Für die Beschlussfassung bei Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, bedarf die Geschäftsführung der Zustimmung des vom Kreistag in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft gem. § 113 der Gemeindeordnung NRW entsandten Vertreters.“

 

 

Anlagen:

 

Gesellschaftsvertrag der GFC