Beschlussvorschlag:
Die Beantwortung des Fragenkatalogs zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „E-Ladeinfrastruktur im Kreis Coesfeld“ vom 12.02.2024 wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung
Der als Anlage beigefügte Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „E-Ladeinfrastruktur im Kreis Coesfeld“ vom 12.02.2024 wurde gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld vorgelegt. Im Antrag werden insgesamt zwölf Fragen aufgeworfen, die im Folgenden beantwortet werden. Vorab wird kurz auf die Genese und den aktuellen Stand des Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur im Kreis Coesfeld eingegangen.
Genese und aktueller Stand zum Projekt „eCOEmobil – Elektromobilität
Kreis Coesfeld“
Vor dem „eCOEmobil“-Projektstart im Jahr 2016 gab es in einem Umkreis von 25 km um Coesfeld 25 Ladestationen für Elektroautos. Fünf dieser Ladesäulen standen z.B. auf Firmenparkplätzen oder in Tiefgaragen und waren somit für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich. Die übrigen Ladesäulen wurden von vier verschiedenen Anbietern betrieben mit z.T. stark voneinander abweichenden Gesamtladekosten (ruhrmobil-E, 2015). Die bestehenden Ladesäulen wurden von unterschiedlichen Anbietern betrieben mit weitestgehend uneinheitlichem Abrechnungssystem. Der Besitzer eines Elektroautos war daher gezwungen, bei mehreren Anbietern angemeldet zu sein, um sein Auto an bestehenden Ladesäulen aufzuladen. Die geringe Abdeckung mit Ladesäulen, ein uneinheitliches Abrechnungssystem und vergleichsweise hohe Kosten bei einigen Anbietern führten zu der Idee, eine flächendeckend einheitliche Ladeinfrastruktur für Elektroautos im Kreis Coesfeld aufzubauen.
Bis Ende 2017 konnten so im Rahmen des Projektes „eCOEmobil – Elektromobilität für den Kreis Coesfeld“ 14 Ladestationen in allen 11 Städten und Gemeinden aufgebaut werden. Bis Ende 2023 hat sich die Anzahl, insbesondere durch den Aufbau von Ladesäulen in den Kommunen, die sich zur Münsterland-Netzgesellschaft zusammengeschlossen haben (Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl und Senden) auf 63 Ladesäulen erhöht. Im Rahmen des gemeinsamen Projektes mit den Kommunen der MN wurden so von Mitte 2022 bis Mitte 2023 44 Ladesäulen installiert. Alle Ladesäulen werden von der GFC betrieben. Für alle Ladesäulen wird Strom aus regenerativen Energien bezogen. Die Abrechnung der verbrauchten kWh mit dem Nutzer oder der Nutzerin übernimmt die Gelsenwasser AG.
Fragenkatalog
1.
Wie
viele E-Autos sind im Kreis Coesfeld angemeldet, wie hat sich diese Entwicklung
in den letzten 10 Jahren dargestellt?
Eine differenzierte Auswertung der Zulassungszahlen (Unterscheidung zwischen reinen E-PKW, E-Kennzeichen berechtigten PKW, reinen E-Kfz, E-Kennzeichen berechtigten Kfz) erfolgt erst seit 2020. Die Zahlen von 2016 bis 2019 sind demnach nur bedingt vergleichbar. Die Entwicklung wird in den beiden folgenden Abbildungen veranschaulicht.
Tabelle: Entwicklung der Zulassungszahlen von Elektro-Fahrzeugen im Kreis Coesfeld 2016 bis 2023 (Quelle: Straßenverkehrsbehörde Kreis Coesfeld, ab 2020 Wechsel in der Erhebungsmethodik)
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Reine E-PKW |
49 |
115 |
245 |
424 |
|
894 |
2.108 |
3.606 |
4.895 |
Gesamtzulassungszahlen |
193.016 |
197.463 |
200.491 |
210.301 |
|
217.595 |
205.395 |
207.604 |
210.304 |
Reine E-Kfz |
|
968 |
2.208 |
3.862 |
5.201 |
||||
E-Kennzeichen berecht. Kfz |
|
1.495 |
3.445 |
5.846 |
7.389 |
||||
E-Kennzeichen berecht. PKW |
|
1.427 |
3.346 |
5.587 |
7.068 |
Abbildung: Zulassungszahlen E-PKW 2016 bis 2023 im Kreis Coesfeld (Quelle: Straßenverkehrsbehörde Kreis Coesfeld, ab 2020 Wechsel in der Erhebungsmethodik, Darstellung: GFC)
2.
Wie
viele Lade-Säulen werden vom Kreis, von den Kommunen sowie von
privatrechtlichen Akteuren betrieben?
An dieser Stelle werden nur öffentlich zugängliche Ladepunkte aufgeführt. Wallboxen, die z.B. zum Laden von Dienstfahrzeugen betrieben werden, sind hier nicht erfasst.
- Kreis / GFC = 126
- Kommunen / kommunale Stadtwerke = 22
- Privatrechtliche = 181
- (Bei der Bundesnetzagentur zum 01.07.2023 gemeldete Ladepunkte = 307 (Normal- u. Schnellladepunkte) abzgl. der 126 von der GFC betriebenen Ladepunkte)
Eine umfangreiche Statistik kann bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden („Ladeinfrastruktur in Zahlen (Stand: 1. Oktober 2023))“:
3.
Wie
viele Schnellladesäulen sind inzwischen im Kreisgebiet installiert?
Im Kreisgebiet sind Stand 01.09.2023 56 Schnellladepunkte installiert (Quelle: Bundesnetzagentur).
4.
Über
welche effektive Ladekapazität verfügen die einzelnen Ladesäulen des Kreises
und der Kommunen?
Die Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt 22 kW.
5.
Wie
stellen sich die weiteren Ausbaupläne des Kreises sowie der Kommunen dar?
Der weitere Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur obliegt im Wesentlichen den Städten und Gemeinden. Der Kreis Coesfeld unterstützt diese Ausbaupläne umfassend über die GFC, die bei Bedarf als Betreiber der Ladeinfrastruktur auftritt. Weitere Ausbaupläne und Anfragen zur Erweiterung der vorhandenen Ladeinfrastruktur liegen aktuell seitens der Kommunen Dülmen, Havixbeck, Nordkirchen und Nottuln vor.
6.
Wie
hoch ist die Auslastung der öffentlichen Säulen und wie hoch ist der
Kostendeckungsgrad?
Ein kostendeckender Betrieb wird angestrebt. Aktuell liegt die durch die Kommunen getragene Kostenunterdeckung pro Ladestation unter Berücksichtigung aller notwendigen Betriebs- und Wartungskosten bei ca. 2.000 € pro Jahr.
Weitere Details können der Anlage 2 entnommen werden, die die
- Anzahl an Ladevorgängen pro Monat,
- die durchschnittlich geladenen kWh pro Monat sowie
- die durchschnittliche Ladedauer in Min. pro Monat
aufzeigt. In der Legende ist die Anzahl der Ladepunkte je Kommune hinterlegt.
7.
Welche
Bezahlsysteme können an den kommunalen Ladesäulen eingesetzt werden und in
welchem Maße sind die Preise vom verwendeten Bezahlsystem abhängig?
Folgende Bezahlsysteme können eingesetzt werden:
- RFID-Ladekarte (z.B. EnBW mobility+, Plugsurfing, MAINGAU Autostrom)
- App (z.B. EnBW mobility+, Shell Recharge, Plugsurfing)
- QR-Code
Weitere Anbieter von Ladekarten können unter https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/anbieter/ abgerufen werden.
Die Preise variieren je nach Bezahlsystem und Anbieter, insbesondere bei der Verwendung einer RFID-Ladekarte oder App. Bei der Nutzung des QR-Codes wird der vom Betreiber festgelegte Preis aufgerufen.
8.
Wie
stellt sich die regionale Verteilung der Ladesäulen im Kreisgebiet dar? Gibt es
weiße Flecken?
In allen Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld sind mehrere durch die GFC betriebenen Ladepunkte vorhanden:
- Ascheberg: 14
- Billerbeck: 12
- Coesfeld: 6
- Dülmen: 12
- Havixbeck: 10
- Lüdinghausen: 20
- Nordkirchen: 8
- Nottuln: 4
- Olfen: 10
- Rosendahl: 12
- Senden: 18
Darüber hinaus gibt es eine größere Zahl weiterer Ladestationen, die durch privatwirtschaftliche Akteure betrieben werden. Eine Onlinedarstellung aller öffentlich verfügbarer Ladepunkte im Kreis Coesfeld steht im Internet unter
- https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/ oder
zur Verfügung. Für die Vollständigkeit und Aktualität der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.
9.
An
wie vielen Ladesäulen kann 100%ig regenerativ erzeugter Strom geladen werden?
An allen Ladesäulen, die die GFC betreibt, laden Nutzerinnen und Nutzer zertifizierten Strom aus erneuerbaren Energien.
10. Wie viele der Ladesäulen des Kreises und
der Kommunen sind barrierefrei?
Aktuell wird eine barrierearme Ladestation durch die GFC in der Stadt Billerbeck installiert (ebenerdig erreichbarer Ladepunkt, Höhe der Bedienelemente etc.). Zertifiziert barrierefreie Ladestationen werden durch die Hersteller aktuell noch nicht angeboten.
11. Wird durchgängig durch eine standortnahe
Beschilderung das Auffinden der Ladesäulen erleichtert?
Art und Umfang der Beschilderung ist durch die StVO genormten Hinweisschilder (Z 365-65) und Bodenmarkierungen vorgegeben. Weitere Hinweisbeschilderungen obliegen den Kommunen.
12. Wird durch eine entsprechende Beschilderung
darauf hingewiesen, dass an den Ladesäulen das Parken nur zum Laden erlaubt
ist?
Dieser Hinweis ist möglich, steht jedoch im Fokus des Säulenbetreibers/ Parkraumbewirtschafters und ist bisher nicht immer umgesetzt; aktuell überwiegt im öffentlichen Parkraum der Verweis auf eine Nutzung des Parkplatzes mit einem aktiven Ladevorgang. An allen durch die GFC betriebenen Ladestationen ist eine entsprechende Beschilderung vorhanden.