Beschlussvorschlag
der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, Mittel aus der aktuellen Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KfW 444) zu nutzen. Hierbei kommen sowohl die Vorziehung bereits geplanter Maßnahmen – z.B. aus dem aktualisierten Klimaschutzkonzept – als auch neue Maßnahmen in Betracht.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld.
Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben vom 18.02.2024 stellte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den im Beschlussvorschlag genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügtem Schreiben zu entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Erscheinen des
Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ hat die Kreisverwaltung
Coesfeld unabhängig von der vorliegenden Anfrage geprüft, ob es Möglichkeiten
gibt, Mittel aus besagtem Fördertopf für die Umsetzung relevanter Maßnahmen zu
nutzen. Im Ergebnis bot bereits das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in
kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ (vgl. SV-10-0995) eine vergleichbare
Förderkulisse. Für diese Förderkulisse wurde seitens der Kreisverwaltung Ende
2023 eine umfangreiche Projektskizze unter dem Titel „Natürlicher Klimaschutz
im Kreis Coesfeld – NKS COE“ beim BMUV
eingereicht. Die beantragten Projekte beinhalten im Wesentlichen bereits die
Maßnahmen, die nun ebenfalls über das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz
in Kommunen“ gefördert werden könnten. Darüber hinausgehende Maßnahmen, die im
Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen
Raum“ nicht förderfähig waren, aber zielführend für den Kreis Coesfeld wären,
sind nicht ersichtlich. Zudem besteht im aktuellen
Förderprogramm wie bereits im teilgenommenen Förderprogramm die Problematik der
nicht zur Verfügung stehenden kreiseigenen Flächen.