Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die beigefügte Erklärung als Bekenntnis für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat.
I.
Sachdarstellung
Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.03.2020 hat der
Kreisausschuss in damals pandemiebedingter Sonderzuständigkeit für den Kreistag
in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 bereits ein „Bekenntnis zur Demokratie –
Erklärung des Kreistages Coesfeld“ beschlossen, dessen Wortlaut nachfolgend
wiedergegeben wird:
„Vor dem Hintergrund, dass Vertreter
von extremistischen, verfassungsfeindlichen Parteien, insbesondere der AfD
anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen in die kommunalen Vertretungen
drängen, bekennt sich der Kreistag des Kreises Coesfeld (2014-2020)
ausdrücklich zur Demokratie und hat folgende Erklärung beschlossen:
Bekenntnis zur Demokratie — Erklärung
des Kreistages Coesfeld
Das Grundgesetz bestimmt den Aufbau
der Bundesrepublik Deutschland und unsere Grundrechte, es bildet somit den
Rahmen unseres politischen Handelns. Mit unseren strategischen Zielen haben
wir, auf der Grundlage des Grundgesetzes, den Kreis Coesfeld als eine
weltoffene und vielfältige Region beschrieben. Wir haben uns einer modernen und
nachhaltigen Integrationspolitik verpflichtet, durch die wir jedem, unabhängig
von seiner Herkunft, die Chance zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe
ermöglichen wollen.
Liberale und weltoffene Entwicklungen
in Politik und Gesellschaft werden in den letzten Jahren zunehmend, von
Einzelpersonen, Gruppen und auch politischen Gruppierungen bzw. Parteien,
aggressiv in Wort und Tat angegriffen.
Wir, die im Kreistag vertretenen
Parteien und Wählergruppen, schließen jedwede Form der politischen
Zusammenarbeit und Kooperation mit extremistischen und verfassungsfeindlichen
Parteien und Gruppierungen, die die Grundsätze der Demokratie, die
Gleichwertigkeit aller Menschen, die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte,
oder die Religionsfreiheit infrage stellen, aus. Der Kreis Coesfeld ist bunt,
weltoffen und tolerant. Dafür stehen wir als Demokraten, dafür setzen wir uns
weiterhin gemeinsam ein.“
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen regt die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 15.02.2024 und
25.02.2024 an, auf der Grundlage der „Trierer Erklärung“ des Deutschen
Städtetages vom 18.01.2024 (Anlage 1) eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Diese Anregung wird verwaltungsseitig aufgegriffen und hierzu die beigefügte
Erklärung (Anlage 2) vorgelegt, die sprachlich auf die hiesigen Verhältnisse im
Kreis Coesfeld eingeht und gewissermaßen den zuvor genannten Beschluss des
Kreisausschusses vom 02.03.2020 inhaltlich bekräftigt und als klares Bekenntnis
für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat fortführt.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Beschluss wird nicht gefasst.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Keine.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.