Betreff
Bekenntnis des Kreistags Coesfeld zu Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat
Vorlage
SV-10-1172
Aktenzeichen
10.24.02-2020-2025
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die beigefügte Erklärung als Bekenntnis für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat.

I. Sachdarstellung

 

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.03.2020 hat der Kreisausschuss in damals pandemiebedingter Sonderzuständigkeit für den Kreistag in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 bereits ein „Bekenntnis zur Demokratie – Erklärung des Kreistages Coesfeld“ beschlossen, dessen Wortlaut nachfolgend wiedergegeben wird:

„Vor dem Hintergrund, dass Vertreter von extremistischen, verfassungsfeindlichen Parteien, insbesondere der AfD anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen in die kommunalen Vertretungen drängen, bekennt sich der Kreistag des Kreises Coesfeld (2014-2020) ausdrücklich zur Demokratie und hat folgende Erklärung beschlossen:

Bekenntnis zur Demokratie — Erklärung des Kreistages Coesfeld

Das Grundgesetz bestimmt den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und unsere Grundrechte, es bildet somit den Rahmen unseres politischen Handelns. Mit unseren strategischen Zielen haben wir, auf der Grundlage des Grundgesetzes, den Kreis Coesfeld als eine weltoffene und vielfältige Region beschrieben. Wir haben uns einer modernen und nachhaltigen Integrationspolitik verpflichtet, durch die wir jedem, unabhängig von seiner Herkunft, die Chance zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe ermöglichen wollen.

Liberale und weltoffene Entwicklungen in Politik und Gesellschaft werden in den letzten Jahren zunehmend, von Einzelpersonen, Gruppen und auch politischen Gruppierungen bzw. Parteien, aggressiv in Wort und Tat angegriffen.

Wir, die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen, schließen jedwede Form der politischen Zusammenarbeit und Kooperation mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Parteien und Gruppierungen, die die Grundsätze der Demokratie, die Gleichwertigkeit aller Menschen, die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte, oder die Religionsfreiheit infrage stellen, aus. Der Kreis Coesfeld ist bunt, weltoffen und tolerant. Dafür stehen wir als Demokraten, dafür setzen wir uns weiterhin gemeinsam ein.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen regt die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 15.02.2024 und 25.02.2024 an, auf der Grundlage der „Trierer Erklärung“ des Deutschen Städtetages vom 18.01.2024 (Anlage 1) eine entsprechende Erklärung abzugeben. Diese Anregung wird verwaltungsseitig aufgegriffen und hierzu die beigefügte Erklärung (Anlage 2) vorgelegt, die sprachlich auf die hiesigen Verhältnisse im Kreis Coesfeld eingeht und gewissermaßen den zuvor genannten Beschluss des Kreisausschusses vom 02.03.2020 inhaltlich bekräftigt und als klares Bekenntnis für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat fortführt.

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Beschluss wird nicht gefasst.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Keine.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.