Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO eine vertragliche Vereinbarung über die Beratung zur freiwilligen Ausreise abzuschließen.
Begründung
I. Problem
Der Kreis ist gem.
§§ 71, 58 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass
ausreisepflichtige Ausländer, die im Zuständigkeitsbereich des Kreises leben,
Deutschland verlassen.
Ziel des Kreises ist
es, dass es möglichst nicht zu einer Abschiebung, sondern zu einer
selbstständigen Ausreise der Betroffenen kommt. Hierzu berät der Kreis alle
ausreisepflichtigen Ausländer in einem Ausreisegespräch und weist auf die
Möglichkeiten der Förderung der freiwilligen Ausreise für die
Ausreisepflichtigen durch verschiedene Förderprogramme hin.
Die oftmals
aufwendige Beantragung der Fördermittel aus den Förderprogrammen für die
ausreisepflichtigen Personen und die entsprechende Rückkehrberatung haben in
den letzten Jahren das DRK und die AWO für den Kreis übernommen. Für diese
Beratungstätigkeit hat das Land NRW in der Vergangenheit wiederum eigene
Fördermittel bereitgestellt. Diese waren bislang immer auskömmlich. Das DRK hat
bereits Anfang letzten Jahres und die AWO Ende letzten Jahres die
Beratungstätigkeit eingestellt, da die Fördergelder des Landes NRW nicht mehr
ausreichend seien. Eine eigene Beantragung der Fördergelder für der
Beratungstätigkeit durch den Kreis ist in den Förderrichtlinien nicht
vorgesehen. Diese können nur durch gemeinnützig anerkannte Körperschaften des privaten
Rechts sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem
Körperschaftsstatus beantragt werden.
Aktuell erfolgt
neben dem durch die kommunale Ausländerbehörde geführten Ausreisegespräch keine
aktive Rückkehrberatung. Potenzielle Antragsteller werden an die örtlichen
Sozialämter verwiesen. Von dort und auch von anderen in der Flüchtlingsarbeit
tätigen Institutionen kamen zuletzt Rückmeldungen, wie mit diesen Anfragen
konkret umzugehen sei.
Dass durchaus ein
Bedarf an Beratung zur freiwilligen Ausreise besteht, zeigt die nachfolgende
Statistik.
Freiwillige Ausreise |
Ausreisen insgesamt |
Mit Förderung |
2018 |
49 |
39 |
2019 |
59 |
36 |
2020 |
40 |
35 |
2021 |
30 |
19 |
2022 |
47 |
36 |
2023 |
43 |
27 |
Eine Abfrage in den
anderen Ausländerbehörden hat ergeben, dass dort auch eine Rückkehrberatung,
teils durch eigenes Personal, teils durch Wohlfahrtsorganisationen angeboten
wird.
II. Lösung
Nach Rücksprache mit
der Arbeiterwohlfahrt ist diese bereit, die bisherige Rückehrberatung
fortzusetzen, sofern das finanzielle Defizit zwischen tatsächlichen
Personalkosten und Landesförderung in Höhe von jährlich 16.216,07 € vom Kreis
ausgeglichen wird. Die AWO prüft zurzeit, zu wann die Tätigkeit
wiederaufgenommen werden kann. Angestrebt ist ein Beginn zum 01.04.2024. Damit
würde sich das Defizit im Jahr 2024 auf 12.162,05 € reduzieren.
Von der
erfolgreichen Arbeit der Rückehrberatung profitieren einerseits die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da diese die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz aufbringen müssen. Andererseits profitiert auch die
kommunale Ausländerbehörde von der erfolgreichen Beratung, da die
Beratungsleistung und ggfls. Abschiebung entfällt.
Das Förderprogramm
zur Rückehrberatung des Landes NRW läuft zum 31.12.2024 aus. Ob eine weitere
Verlängerung vorgesehen ist, steht noch nicht fest. Eine Nachfrage hierzu soll
auf der nächsten Dienstbesprechung mit dem MKJFGFI am 11.04.2024 in Neuss erfolgen.
Die vertragliche Vereinbarung mit der AWO soll daher zunächst bis zum
31.12.2024 befristet werden.
III. Alternativen
Das finanzielle Defizit der AWO wird nicht ausgeglichen. Im Kreis Coesfeld erfolgt somit über das durch den Kreis geführte Ausreisegespräch keine Rückkehrberatung und keine Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel für die ausreisepflichtigen Personen.
IV. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
|
Bedarf AWO |
Zuschuss Land |
Kosten Kreis |
Personalkosten |
37.280,10
€ |
26.533,05
€ |
10.747,05
€ |
Sachkosten |
6.000,00 € |
4.258,99
€ |
1.741,01
€ |
Verwaltungsgemeinkosten |
3.728,01 € |
0,00
€ |
3.728,01
€ |
Summe |
47.008,11
€ |
30.792,04
€ |
16.216,07
€ |
Anteilig bei Beginn ab 01.04. |
|
|
12.162,05
€ |
Das Land NRW fördert
die Beratung zur freiwilligen Ausreise in Höhe von 30.792,04 € für eine 0,5
Stelle. Die Kosten der AWO belaufen sich auf 47.008,11 €. Das Defizit in Höhe
von 16.216,07 € (anteilig ab 01.04. 12.162,05 €) müsste vom Kreis als freiwillige
Leistung getragen werden.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. s) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.