Betreff
Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt zur Beratung zur freiwilligen Ausreise ausreisepflichtiger Personen
Vorlage
SV-10-1181
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO eine vertragliche Vereinbarung über die Beratung zur freiwilligen Ausreise abzuschließen.

Begründung

 

I. Problem

Der Kreis ist gem. §§ 71, 58 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ausreisepflichtige Ausländer, die im Zuständigkeitsbereich des Kreises leben, Deutschland verlassen.

 

Ziel des Kreises ist es, dass es möglichst nicht zu einer Abschiebung, sondern zu einer selbstständigen Ausreise der Betroffenen kommt. Hierzu berät der Kreis alle ausreisepflichtigen Ausländer in einem Ausreisegespräch und weist auf die Möglichkeiten der Förderung der freiwilligen Ausreise für die Ausreisepflichtigen durch verschiedene Förderprogramme hin.

 

Die oftmals aufwendige Beantragung der Fördermittel aus den Förderprogrammen für die ausreisepflichtigen Personen und die entsprechende Rückkehrberatung haben in den letzten Jahren das DRK und die AWO für den Kreis übernommen. Für diese Beratungstätigkeit hat das Land NRW in der Vergangenheit wiederum eigene Fördermittel bereitgestellt. Diese waren bislang immer auskömmlich. Das DRK hat bereits Anfang letzten Jahres und die AWO Ende letzten Jahres die Beratungstätigkeit eingestellt, da die Fördergelder des Landes NRW nicht mehr ausreichend seien. Eine eigene Beantragung der Fördergelder für der Beratungstätigkeit durch den Kreis ist in den Förderrichtlinien nicht vorgesehen. Diese können nur durch gemeinnützig anerkannte Körperschaften des privaten Rechts sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus beantragt werden.

 

Aktuell erfolgt neben dem durch die kommunale Ausländerbehörde geführten Ausreisegespräch keine aktive Rückkehrberatung. Potenzielle Antragsteller werden an die örtlichen Sozialämter verwiesen. Von dort und auch von anderen in der Flüchtlingsarbeit tätigen Institutionen kamen zuletzt Rückmeldungen, wie mit diesen Anfragen konkret umzugehen sei.

 

Dass durchaus ein Bedarf an Beratung zur freiwilligen Ausreise besteht, zeigt die nachfolgende Statistik.

 

Freiwillige Ausreise

Ausreisen insgesamt

Mit Förderung

2018

49

39

2019

59

36

2020

40

35

2021

30

19

2022

47

36

2023

43

27

 

Eine Abfrage in den anderen Ausländerbehörden hat ergeben, dass dort auch eine Rückkehrberatung, teils durch eigenes Personal, teils durch Wohlfahrtsorganisationen angeboten wird.

 

 

II. Lösung

Nach Rücksprache mit der Arbeiterwohlfahrt ist diese bereit, die bisherige Rückehrberatung fortzusetzen, sofern das finanzielle Defizit zwischen tatsächlichen Personalkosten und Landesförderung in Höhe von jährlich 16.216,07 € vom Kreis ausgeglichen wird. Die AWO prüft zurzeit, zu wann die Tätigkeit wiederaufgenommen werden kann. Angestrebt ist ein Beginn zum 01.04.2024. Damit würde sich das Defizit im Jahr 2024 auf 12.162,05 € reduzieren.

 

Von der erfolgreichen Arbeit der Rückehrberatung profitieren einerseits die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da diese die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufbringen müssen. Andererseits profitiert auch die kommunale Ausländerbehörde von der erfolgreichen Beratung, da die Beratungsleistung und ggfls. Abschiebung entfällt.

 

Das Förderprogramm zur Rückehrberatung des Landes NRW läuft zum 31.12.2024 aus. Ob eine weitere Verlängerung vorgesehen ist, steht noch nicht fest. Eine Nachfrage hierzu soll auf der nächsten Dienstbesprechung mit dem MKJFGFI am 11.04.2024 in Neuss erfolgen. Die vertragliche Vereinbarung mit der AWO soll daher zunächst bis zum 31.12.2024 befristet werden.

 

 

III. Alternativen

Das finanzielle Defizit der AWO wird nicht ausgeglichen. Im Kreis Coesfeld erfolgt somit über das durch den Kreis geführte Ausreisegespräch keine Rückkehrberatung und keine Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel für die ausreisepflichtigen Personen.

 

 

IV. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

 

Bedarf AWO

Zuschuss Land

Kosten Kreis

Personalkosten

37.280,10 €

26.533,05 €

10.747,05 €

Sachkosten

  6.000,00 €

4.258,99 €

1.741,01 €

Verwaltungsgemeinkosten

  3.728,01 €

0,00 €

3.728,01 €

Summe

47.008,11 €

30.792,04 €

16.216,07 €

Anteilig bei Beginn ab 01.04.

 

 

12.162,05 €

 

Das Land NRW fördert die Beratung zur freiwilligen Ausreise in Höhe von 30.792,04 € für eine 0,5 Stelle. Die Kosten der AWO belaufen sich auf 47.008,11 €. Das Defizit in Höhe von 16.216,07 € (anteilig ab 01.04. 12.162,05 €) müsste vom Kreis als freiwillige Leistung getragen werden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. s) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.