Betreff
Wettbewerbliches Verfahren für die Betriebsaufnahme von Linienbündeln im Jahr 2025; Linienbündel COE 3
Vorlage
SV-10-1183
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-LB COE 3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die derzeit gefahrenen Verkehrsleistungen auf den zum Linienbündel COE 3 gehörenden Linien (512, 515, T51, R53 und 523) werden als Mindestleistungsumfang festgelegt. Der Nahverkehrsplan wird entsprechend angepasst.

 

2.         Der Landrat wird beauftragt, das zweistufige wettbewerbliche Verfahren zum Linienbündel COE 3 einzuleiten und durchzuführen.

I. Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Kreistags am 03.04.2019 wurden das Linienbündelungskonzept sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 3. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen (SV-9-1342). Dieses umfasst die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) als COE 1 zugeordnet worden sind.

 

Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben- sondern auch in der Finanzverantwortung. Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.

 

Im Jahr 2025 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen der fünf Regionallinien 512, 515, T51, R53 und 523 aus. Diese Linien bilden das Linienbündel COE 3, für das am 27.08.2025 (erster Tag nach den Sommerferien) die Betriebsaufnahme erfolgt.

 

Für das Bündel COE 3 wird eine Konzessionslaufzeit bis zum letzten Tag der Sommerferien 2035, längstens jedoch bis zum 26.08.2035 (Höchstlaufzeit der Konzession zehn Jahre) angestrebt.

 

Für die anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind grundsätzlich keine Anpassungen zum gegenwärtig gefahrenen Fahrplanangebot vorgesehen. Das derzeitige Leistungsangebot wurde, insbesondere im Schülerverkehr, in enger Abstimmung zwischen dem Kreis sowie den an den Linien liegenden Städten und Gemeinden und dem derzeitigen Betreiber, der Optimal Reisen Walter Althoff GmbH & Co aus Lüdinghausen, im Auftrag des Konzessionsinhabers Euregio Verkehrsgesellschaft (EVG), erstellt.

 

Seit der letzten Vergabe deckt das eigenwirtschaftliche Angebot den Bedarf im Schülerverkehr ab und bietet auch im Jedermannverkehr dem wachsenden Mobilitätsbedürfnis entsprechende Verbindungen zwischen den Kommunen, die insbesondere auch die touristischen Erfordernisse (Schloss Nordkirchen) abdecken.

 

Da die im Status Quo seit 2016 angebotenen und nachgefragten Verkehrsleistungen zum Teil über die Festlegungen des Nahverkehrsplans (NVP) hinausgehen, ist eine Anpassung des NVP erforderlich, um insbesondere der mit Einführung des D-Ticket gestiegen touristischen Nachfrage auf der Linie R53 (verdichteter Stundentakt am Sonntag) nachzukommen. Der bestehende NVP sieht hier lediglich einen Zweistundentakt vor.

 

Die Abstimmungen mit den betroffenen Städten und Gemeinden sind bereits angelaufen. Eventuelle Anpassungen, die sich im Laufe der Beratungen und Abstimmungen ergeben, würden entsprechend mitgeteilt und in Liniensteckbriefen abgebildet.

Unter anderem ist vorgesehen, für die R53 auch an Wochenenden ein Fahrzeug in der Größe eines Standardbusses anstelle eines Kleinbusses vorzusehen, um für große Reisegruppen mit dem Ziel Schloss Nordkirchen ausreichende Kapazitäten vorhalten zu können.

 

Derzeit mit den Kommunen diskutierte Angebotsänderungen können auch nach Vergabe noch im Rahmen von Zu- Ab- und Umbestellungen umgesetzt werden. Die Angebotsmaßnahmen hätten bei dieser Vorgehensweise schon vor ihrer Bestellung ein „Preisschild“.

 

Durchführung der Verfahren:

 

Für die Neuvergabe der Konzessionen der Linien des Linienbündels COE 3 wird der Kreis eine Vorabbekanntmachung zum Vergabeverfahren durchführen. Nach der Veröffentlichung haben interessierte Verkehrsunternehmen drei Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Angebote auf Basis der Mindestvorgaben bzw. weiterer Zusatzleistungen bei der Bezirksregierung einzureichen.

 

Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist es, eigenwirtschaftliche Anträge von Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Finanzierung des Kreises Coesfeld erforderlich sind.

 

Sollten innerhalb der drei Monate keine eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen sein, ist das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Die Vorgaben der Liniensteckbriefe und Mindestbedienkonzepte können auch dann, wenn der „Genehmigungswettbewerb“ nicht erfolgreich war, nicht unterschritten werden. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Das zweistufige wettbewerbliche Verfahren wird nicht durchgeführt. Die Folge wäre, dass es kein Busangebot mehr gäbe, da eigenwirtschaftliche Anträge im gegenwärtigen Marktumfeld nicht zu erwarten sind.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Sämtliche Linien, die nun zur wettbewerblichen Vergabe anstehen, werden aktuell eigenwirtschaftlich erbracht. D. h., es erfolgt derzeit keine Finanzierung, auch nicht in Teilen, durch den Kreis Coesfeld.

 

Eventuelle Kosten des Linienbündel COE 3 ab August 2025 werden erst nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens bezifferbar sein und ggf. für den Haushalt 2025 ff. veranschlagt werden. Aufgrund aktueller Ausschreibungsergebnisse in benachbarten Münsterlandkreisen und den derzeitigen Rahmenbedingungen ist mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).