Beschluss:
Die Verwaltung wird für die Errichtung der Wohnanlage Nottengartenweg beauftragt:
1.
mit der Stadt
Lüdinghausen über die Höhe des Anteils an gefördertem Wohnraum zu verhandeln,
um eine wirtschaftlich darstellbare Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen
2.
den
städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Lüdinghausen auf der Basis des
beigefügten Vertragsentwurfs unter Berücksichtigung des Verhandlungsergebnisses
zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages abzuschließen
3.
die
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) auf der Grundlage des beigefügten
Ver-tragsentwurfs mit der Durchführung und Koordination aller Maßnahmen, die
zur Umsetzung des Wohnbauprojektes erforderlich sind, zu beauftragen, unter der
Bedingung, dass insgesamt eine wirtschaftlich darstellbare Lösung zur Umsetzung
des Vorhabens gefunden wird.
I. – IV.
Die Stadt Lüdinghausen hat mitgeteilt, dass der dortige Stadtrat
einem Anteil an gefördertem Wohnraum in Höhe von 75 % bis 100 % nur schwer
zustimmen könne. Daher sollen nunmehr weitere Verhandlungen mit der Stadt
Lüdinghausen über die Realisierung des vorgesehenen Vorhabens geführt werden,
wobei auch die Höhe des Anteils an gefördertem Wohnraum im Zuge einer
einvernehmlichen Lösungsfindung zur Verhandlung steht. Daher entfallen die
Prozentvorgaben aus Nr. 1 und Nr. 3 des Beschlussvorschlags. Nr. 2 des Beschlussvorschlags
besteht unverändert fort.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-1143 verwiesen.