Betreff
Bauvorhaben "Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen - Energetische Sanierung der Gebäude"
Vorlage
SV-10-1204
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Arbeitsgruppe "Bauen" des Teilhabebeirats:

 

Der Teilhabebeirat beschließt die beigefügte Stellungnahme zum Bauvorhaben " Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen - Energetische Sanierung der Gebäude" mit der Empfehlung, die vom Beirat vorgeschlagenen Anregungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Das Bauvorhaben "Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen - Energetische Sanierung der Gebäude" ist in der Beiratssitzung vom 09.11.2023 bei der Vorstellung aktueller Bauprojekte des Kreises durch die Verwaltung (s. SV-10-1041) bereits kurz dargestellt worden.

 

In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Beirat zudem einen Beschluss zum Verfahren des Teilhabebeirats für Stellungnahmen zu Bauvorhaben des Kreises gefasst und dazu eine Arbeitsgruppe "Bauen" gebildet (s. SV-10-1030).

 

Entsprechend dem beschlossenen Verfahren sind per Mail vom 15.02.24 von der Verwaltung zum o.a. Bauvorhaben weiterführende Unterlagen allen Beiratsmitgliedern mit der Gelegenheit zugeleitet worden, innerhalb von 8 Wochen eine Vorab-Stellungnahme zu Aspekten der Barrierefreiheit abzugeben. Danach hatten alle Beiratsmitglieder zunächst die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zu den Bauvorhaben zwecks Sammlung an den Beiratsvorsitzenden zu senden, und hatte der Beiratsvorsitzende die Möglichkeit, mit der zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung einen Ortstermin zur persönlichen Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens und der Planungsunterlagen für die Arbeitsgruppe Bauen zu vereinbaren und dazu eigenständig einzuladen.

 

Der Orts- und Besprechungstermin im Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen mit der Arbeitsgruppe Bauen und zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung, des Berufskollegs und der beauftragten Bauplanung hat am 25.03.24 stattgefunden.

 

Im Anschluss ist zum Bauvorhaben durch den Beiratsvorsitzenden per Mail vom 18.04. eine Vorab-Stellungnahme der Arbeitsgruppe Bauen mit Anregungen zu Aspekten der Barrierefreiheit eingereicht worden, die als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

Gemäß der Satzung erklärt der Teilhabebeirat seinen Willen als Interessenvertretung durch Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen in Präsenz. Auf dieser Grundlage ist entsprechend dem beschlossenen Verfahren für Stellungnahmen zu Bauvorhaben die bisherigen Vorab-Stellungnahme der Arbeitsgruppe Bauen in der aktuellen Sitzung abschließend zu beraten und ist ggf. über die Anregungen und Vorschläge zu beschließen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Über die Höhe der Aufwendungen in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag liegen keine Angaben vor.

 

Über die zuvor veranschlagten Aufwendungen zur energetischen Sanierung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs am Standort Lüdinghausen ist u.a. in den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse des Kreistages vom 01.06. und 05.06.23 berichtet worden (s. SV-10-0883).

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Teilhabebeirat ist gemäß §§ 2 und 8 der Satzung berechtigt, durch Beschlussfassung Anregungen, Vorschläge und Stellungnahmen an den Landrat bzw. die Kreisverwaltung und an den Kreistag zu geben.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 zur SV-10-1204: Stellungnahme d.d. Vorsitzenden des Teilhabebeirats vom 15.04.2024