Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld übernimmt von den nicht aus Erträgen der Gesellschaft gedeckten Aufwendungen, die voraussichtlich 314.000,00 € betragen werden, einen Anteil von 75 %, maximal 235.500,00 €.
Begründung:
I. Problem
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Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis Coesfeld mbH (WFG) erstellt die Geschäftsführung der WFG vor
Beginn eines Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan, welcher der Genehmigung
durch den Aufsichtsrat bedarf.
Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2006 wurde vom Aufsichtrat der
WFG in seiner Sitzung am 21.11.2005
beschlossen.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages übernimmt der Kreis Coesfeld
grundsätzlich 75 % der nicht aus den Erträgen der Gesellschaft gedeckten
Aufwendungen. Den Restbetrag (25 %) übernehmen die Sparkassen im Kreis Coesfeld
im Rahmen und unter Beachtung der Sparkassenverordnung.
Da der auf den Kreis Coesfeld entfallende Anteil den vom Kreisausschuss
vorgegebenen finanziellen Rahmen nicht überschreiten darf (§ 8 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages), ist eine Beratung und Beschlussfassung im
Kreisausschuss erforderlich.
II. Lösung
Der Wirtschaftsplan der WFG für das Jahr 2006 ist der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt. Er weist einen Jahresfehlbetrag von 314.000,00 € aus. Der auf
den Kreis Coesfeld entfallende Anteil (75 %) beläuft sich auf 235.500,00 €. Es
wird vorgeschlagen, den Kreisanteil durch Beschluss des Kreisausschusses auf
diesen Betrag zu begrenzen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für den vorgeschlagenen Anteil des Kreises Coesfeld sind im Entwurf des Produkthaushalts 2006 in der Produktgruppe 61.03 „Wirtschaft und Tourismus“ bei der Haushaltsstelle 7910.7150 00 „Umlagebeitrag WFG“ Mittel in entsprechender Höhe veranschlagt worden.