Betreff
Sachstandsbericht Kindergartenbedarfsplanung 25/26
Vorlage
SV-10-1334
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 25/26 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 beauftragt.

 

 

I. Sachdarstellung

Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2025/26. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr muss entsprechend den Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum 15.03.2025 abgeschlossen sein.

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung erstellt das Kreisjugendamt zunächst die Kindergartenbedarfsprognose für die kommenden fünf Kindergartenjahre (2025/26 bis 2029/30). Die Prognosen werden für alle Kommunen im Zuständigkeitsbereich, unterteilt nach Ortsteilen, erstellt.

Die Daten werden an die Kommunen übermittelt und anschließend in einem gemeinsamen Planungsgespräch mit der jeweiligen Verwaltung erörtert und bei Bedarf angepasst.

 

Die Prognosen werden auf Grundlage der verfügbaren Daten zur Bevölkerungsentwicklung erstellt. Sie basieren auf der Annahme, dass sich die Tendenzen aus den Vorjahren auch in der zukünftigen Entwicklung niederschlagen werden.

Hinsichtlich der Erläuterung der Datengrundlage wird auf die Sitzungsvorlage zur Kindergartenbedarfsplanung 23/24 (SV-10-0708) verwiesen.

Folgende Daten werden bei der Prognose verwendet, es sei denn es ist in Absprache mit der politischen Gemeinde eine andere Entwicklung zu erwarten:

 

1.       Bevölkerungsstand der Kinder im Kindergartenalter

Stand 31.07.2024 auf Ortsteilebene, Quelle: Einwohnermeldeämter

 

2.       Bevölkerungsstand der Frauen im gebärfähigen Alter

Stand 31.12.2023 auf Ortsteilebene, Quelle: Hildesheimer Planungsmodell

 

3.       Wanderungsbewegungen von Frauen und Kindern

Durchschnittliche Wanderungssalden 2021 bis 2023 auf Ortsteilebene, Quelle: Hildesheimer Planungsmodell

 

4.       Geburtenwahrscheinlichkeit

Durchschnittliche Geburten 2018 bis 2023 je 1000 Frauen auf Kreisebene, Quelle: IT.NRW

 

5.       Anmeldequoten

je nach Absprache mit den Kommunen entweder die Vorjahreswerte der Kindergartenbedarfsplanung 24/25 oder durchschnittliche Anmeldequoten der vergangenen fünf Kindergartenjahre 20/21 bis 24/25

 


 

Folgende Auswertung ergibt die Bedarfsprognose für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld:

 

 

 

Hinweis: Die Ist-Zahlen enthalten auch etwaige Überbelegungsplätze der Kindertageseinrichtungen, während die Prognose lediglich mit der Regelbelegung der Kitas kalkuliert.

 


 

Die Ausbaubedarfe für das Kindergartenjahr 2025/2026 in den einzelnen Kommune stellen sich in der aktuellen Bedarfsprognose folgendermaßen dar:

 

 

 

grün = kein zusätzlicher Bedarf, gelb = freie Kapazitäten, rot = zusätzlicher Bedarf

 


 

Nach Auswertung der Bedarfsprognosen wird erwartet, dass sich die Kinderzahlen auch in den kommenden Jahren stabil auf einem hohen Niveau entwickeln. Im kommenden Kita-Jahr wird insbesondere im Bereich der über dreijährigen Kinder mit weiter steigenden Zahlen gerechnet, da ein weiterer geburtenstarker Jahrgang in diesen Bereich hineinwächst. Erst ab dem Jahr 26/27 ist in dieser Altersgruppe zumindest kurzzeitig eine leichte Entspannung zu erwarten. Ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor in den Bedarfsprognosen ist und bliebt die Auswirkung von Wanderungsbewegungen. Diese ohnehin bereits nur schwer zu prognostizierende Zahl wird durch Flüchtlingsbewegungen zusätzlich verzerrt und macht daher die Erstellung einer möglichst genauen Prognose noch schwieriger.

 

Der Ausbaubedarf ist sowohl ortsspezifisch als auch altersspezifisch unterschiedlich verteilt. Während in einigen Ortsteilen die zur Verfügung stehenden Plätze zur Deckung des Betreuungsbedarfs ausreichen, ist in anderen Ortsteilen eine Unterdeckung zu erwarten. In vielen Kommunen ist somit zumindest eine ortsteilübergreifende Deckung der Betreuungsbedarfe insgesamt möglich. Mancherorts fehlen Plätze im ü-Bereich, während im u3-Bereich teilweise mehr als ausreichend Plätze vorhanden sind oder andersherum. Hier wird nach Möglichkeit eine Umstrukturierung von Gruppentypen vorgenommen, um hier gegenzusteuern.

Wo keine Gesamtdeckung des Bedarfs erreicht werden kann, ist grundsätzlich ein Ausbaubedarf vorhanden. Dieser variiert von einigen Plätzen, über zusätzliche Gruppen und mittelfristig sogar bis hin zu einer komplett neuen Einrichtung. In enger Absprache mit den betroffenen Kommunen werden möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze in die Wege geleitet. Sollten die neuen Plätze nicht rechtzeitig zum neuen Kita-Jahr zur Verfügung stehen, werden nach Möglichkeit Lösungen für temporäre Betreuungsmöglichkeiten geschaffen.

 

Im Rahmen der 1. Trägergespräche wurden den Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen die Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und der sich ergebende Platzbedarf für das Kita-Jahr 2025/26 sowie die tatsächliche Belegungsstruktur im September 2024 (Anlage 1) vorgestellt. Auf dieser Basis wurde ein erster Planungsvorschlag erstellt.

 

Nach Durchführung der Anmeldephase für das Kita-Jahr 2025/26, werden die Ergebnisse ausgewertet und die Planung konkretisiert und angepasst. Dabei werden folgende Grundvorgaben beachtet:

 

1.       Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres ist nach Möglichkeit zu erfüllen.

2.       Kinder, die bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2025/26 einen Platz in der Einrichtung erhalten.

3.       Soweit es möglich ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.

 

Im Anschluss wird das Ergebnis der Planung erneut mit den Kommunen, Trägern und Einrichtungen in den zweiten Trägergesprächen im November 2024 abgeglichen.

Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2025/26 ein, der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2025 zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Auf dieser Grundlage wird dann rechtzeitig zum 15.03.2025 der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2025/26 beim Land NRW gestellt werden.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2025/26 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird nicht mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 beauftragt.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2025 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach Abschluss der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 möglich.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2013 diese Aufgabe noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert (SV-8-1011).