Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 25/26 wird zur Kenntnis genommen.
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 beauftragt.
I. Sachdarstellung
Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2025/26. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr muss entsprechend den Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum 15.03.2025 abgeschlossen sein.
Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung erstellt das Kreisjugendamt zunächst die Kindergartenbedarfsprognose für die kommenden fünf Kindergartenjahre (2025/26 bis 2029/30). Die Prognosen werden für alle Kommunen im Zuständigkeitsbereich, unterteilt nach Ortsteilen, erstellt.
Die Daten werden an die Kommunen übermittelt und anschließend in einem gemeinsamen Planungsgespräch mit der jeweiligen Verwaltung erörtert und bei Bedarf angepasst.
Die Prognosen werden auf Grundlage der verfügbaren Daten zur Bevölkerungsentwicklung erstellt. Sie basieren auf der Annahme, dass sich die Tendenzen aus den Vorjahren auch in der zukünftigen Entwicklung niederschlagen werden.
Hinsichtlich der Erläuterung der Datengrundlage wird auf die Sitzungsvorlage zur Kindergartenbedarfsplanung 23/24 (SV-10-0708) verwiesen.
Folgende Daten werden bei der Prognose verwendet, es sei denn es ist in Absprache mit der politischen Gemeinde eine andere Entwicklung zu erwarten:
1. Bevölkerungsstand der Kinder im
Kindergartenalter
Stand 31.07.2024 auf Ortsteilebene, Quelle: Einwohnermeldeämter
2. Bevölkerungsstand der Frauen im
gebärfähigen Alter
Stand 31.12.2023 auf Ortsteilebene, Quelle: Hildesheimer Planungsmodell
3. Wanderungsbewegungen von Frauen und Kindern
Durchschnittliche Wanderungssalden 2021 bis 2023 auf Ortsteilebene, Quelle: Hildesheimer Planungsmodell
4. Geburtenwahrscheinlichkeit
Durchschnittliche Geburten 2018 bis 2023 je 1000 Frauen auf Kreisebene, Quelle: IT.NRW
5. Anmeldequoten
je nach Absprache mit den Kommunen entweder die Vorjahreswerte der Kindergartenbedarfsplanung 24/25 oder durchschnittliche Anmeldequoten der vergangenen fünf Kindergartenjahre 20/21 bis 24/25
Folgende Auswertung ergibt die Bedarfsprognose für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld:
Hinweis: Die
Ist-Zahlen enthalten auch etwaige Überbelegungsplätze der
Kindertageseinrichtungen, während die Prognose lediglich mit der Regelbelegung
der Kitas kalkuliert.
Die Ausbaubedarfe
für das Kindergartenjahr 2025/2026 in den einzelnen Kommune stellen sich in der
aktuellen Bedarfsprognose folgendermaßen dar:
grün = kein zusätzlicher Bedarf, gelb = freie
Kapazitäten, rot = zusätzlicher Bedarf
Nach Auswertung der
Bedarfsprognosen wird erwartet, dass sich die Kinderzahlen auch in den
kommenden Jahren stabil auf einem hohen Niveau entwickeln. Im kommenden
Kita-Jahr wird insbesondere im Bereich der über dreijährigen Kinder mit weiter
steigenden Zahlen gerechnet, da ein weiterer geburtenstarker Jahrgang in diesen
Bereich hineinwächst. Erst ab dem Jahr 26/27 ist in dieser Altersgruppe
zumindest kurzzeitig eine leichte Entspannung zu erwarten. Ein zusätzlicher
Unsicherheitsfaktor in den Bedarfsprognosen ist und bliebt die Auswirkung von
Wanderungsbewegungen. Diese ohnehin bereits nur schwer zu prognostizierende
Zahl wird durch Flüchtlingsbewegungen zusätzlich verzerrt und macht daher die
Erstellung einer möglichst genauen Prognose noch schwieriger.
Der Ausbaubedarf ist
sowohl ortsspezifisch als auch altersspezifisch unterschiedlich verteilt.
Während in einigen Ortsteilen die zur Verfügung stehenden Plätze zur Deckung
des Betreuungsbedarfs ausreichen, ist in anderen Ortsteilen eine Unterdeckung
zu erwarten. In vielen Kommunen ist somit zumindest eine ortsteilübergreifende
Deckung der Betreuungsbedarfe insgesamt möglich. Mancherorts fehlen Plätze im
ü-Bereich, während im u3-Bereich teilweise mehr als ausreichend Plätze
vorhanden sind oder andersherum. Hier wird nach Möglichkeit eine
Umstrukturierung von Gruppentypen vorgenommen, um hier gegenzusteuern.
Wo keine
Gesamtdeckung des Bedarfs erreicht werden kann, ist grundsätzlich ein Ausbaubedarf
vorhanden. Dieser variiert von einigen Plätzen, über zusätzliche Gruppen und
mittelfristig sogar bis hin zu einer komplett neuen Einrichtung. In enger
Absprache mit den betroffenen Kommunen werden möglichst frühzeitig Maßnahmen
zur Schaffung zusätzlicher Plätze in die Wege geleitet. Sollten die neuen
Plätze nicht rechtzeitig zum neuen Kita-Jahr zur Verfügung stehen, werden nach
Möglichkeit Lösungen für temporäre Betreuungsmöglichkeiten geschaffen.
Im Rahmen der 1.
Trägergespräche wurden den Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen
die Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und der sich
ergebende Platzbedarf für das Kita-Jahr 2025/26 sowie die tatsächliche
Belegungsstruktur im September 2024 (Anlage 1) vorgestellt. Auf dieser Basis
wurde ein erster Planungsvorschlag erstellt.
Nach Durchführung
der Anmeldephase für das Kita-Jahr 2025/26, werden die Ergebnisse ausgewertet
und die Planung konkretisiert und angepasst. Dabei werden folgende
Grundvorgaben beachtet:
1.
Der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres ist
nach Möglichkeit zu erfüllen.
2.
Kinder,
die bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2025/26
einen Platz in der Einrichtung erhalten.
3.
Soweit
es möglich ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.
Im Anschluss wird das
Ergebnis der Planung erneut mit den Kommunen, Trägern und Einrichtungen in den
zweiten Trägergesprächen im November 2024 abgeglichen.
Die daraus
resultierenden Ergebnisse fließen in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans
2025/26 ein, der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2025 zur
Entscheidung vorgelegt werden wird. Auf dieser Grundlage wird dann rechtzeitig
zum 15.03.2025 der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2025/26 beim Land
NRW gestellt werden.
Für den Fall, dass
es in Teilen des Zuständigkeitsbereiches des Kreisjugendamtes im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen
kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den
Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der
Kindergartenbedarfsplanung 2025/26 zu beauftragen. Sitzungen des
Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird nicht mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 beauftragt.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2025 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach Abschluss der Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 möglich.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2013 diese Aufgabe noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert (SV-8-1011).