Beschlussvorschlag:
Der Teilhabebeirat beschließt seine Stellungnahme zum Bauvorhaben "Neubau eines Radweges an der K 13 AN 17 zwischen Billerbeck und Darup" mit der Empfehlung, die vom Beirat vorgeschlagenen Anregungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
I. Sachdarstellung
Der Kreis Coesfeld plant im Rahmen des Radwegebauprogramms den Neubau eines Radweges an der Kreisstraße K 13 beim Abschnitt AN 17 zwischen Billerbeck und Darup. An der Planung des kombinierten Geh-/Radweges sind verschiedene öffentliche Stellen beteiligt, u.a. Land NRW, Stadt Billerbeck, Gemeinde Nottuln. Für die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Fördermitteln des Landes zur Finanzierung des Bauvorhabens ist eine schriftliche Stellungnahme des Teilhabebeirats zu Aspekten der Barrierefreiheit erforderlich.
Für Gelegenheiten zur Stellungnahmen zu Bauvorhaben des Kreises hat der Teilhabebeirat ein Verfahren beschlossen (s. SV-10-1199) und dazu eine Arbeitsgruppe "Bauen" gebildet (s. SV-10-1030).
Entsprechend dem beschlossenen Verfahren sind per Mail vom 03.09.24 von der Verwaltung zum o.a. Bauvorhaben weiterführende Unterlagen allen Beiratsmitgliedern mit der Gelegenheit zugeleitet worden, innerhalb von 4 - 5 Wochen eine Vorab-Stellungnahme zu Aspekten der Barrierefreiheit abzugeben. Danach hatten alle Beiratsmitglieder zunächst die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zum Bauvorhaben zwecks Sammlung an den stellvertretenden Beiratsvorsitzenden zu senden, und hatte der stellvertretende Beiratsvorsitzende die Möglichkeit, mit den zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung einen Besprechungstermin zur persönlichen Vorstellung und Erläuterung des Bauvorhabens und der Planungsunterlagen für die Arbeitsgruppe Bauen und weitere interessierte Beiratsmitglieder zu vereinbaren und dazu eigenständig einzuladen.
Der Besprechungstermin im Kreishaus in Coesfeld mit dem stellvertretenden Beiratsvorsitzenden, einem weiteren stimmberechtigten Mitglied der Arbeitsgruppe Bauen, der örtliche Teilhabebeauftragten der Gemeinde Nottuln und zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung hat am 23.09.24 stattgefunden.
Zur erforderlichen Stellungnahme des Teilhabebeirats zu Aspekten der Barrierefreiheit ist gemäß Satzung ein entsprechender Beschluss in öffentlicher Sitzung zu fassen. Als Vorlage dafür kann eine schriftliche Vorab-Stellungnahme beim Kreis eingereicht werden. Auch ist es möglich, spätestens in der Sitzung einen Entwurf (Tischvorlage) für eine Stellungnahme zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Über die Höhe der Aufwendungen in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag liegen keine Angaben vor.
In der Sitzung vom 22.05.2024 des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde ist bereits über besondere Aspekte des Bauvorhabens informiert worden (s. SV-10-1210). Im Haushalt 2024 sind unter der "Produktgruppe 66.01 Verkehrsflächen" die veranschlagten Investitionen für das Bauvorhaben in den Jahren 2022 – 2027 aufgeführt.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Teilhabebeirat ist gemäß §§ 2 und 8 der
Satzung berechtigt, durch Beschlussfassung Anregungen, Vorschläge und
Stellungnahmen an den Landrat bzw. die Kreisverwaltung und an den Kreistag zu
geben.