Betreff
Entwurf Haushalt 2025
Vorlage
SV-10-1382
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppe                                                                                                            ab Seite

 

51.10 Prävention und Regelangebote

 

260

51.20 Hilfen zur Erziehung

 

270

51.30 Sonstige Leistungen

 

278

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2025 am 23.10.2024 haben sich zum Teil geänderte Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:

 

 

im Budget 2

                                               

Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf:             - 54.347.117 €

Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag gem. Haushaltsentwurf: - 52.194.794 €

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 23.10.2024 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kämmerer am 23.10.2024 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2024 werden in der Zeit vom 18.11. – 27.11.2024 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 28.11.2024) und im Kreisausschuss (Sitzung am 04.12.2024) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2025 in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschließt.

 

Der Haushalt 2025 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 51 - Jugendamt dargestellt.


Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Produktgruppe 51.10 – Prävention und Regelangebote

 

 

51.10.01 – Frühe Hilfen

 

Unter die frühen Hilfen fallen verschiede Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten (u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte Eltern, Elternbildung). Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den Bunten Kreis (Projekte Guter Start und Kompass).

 

Die angenommenen Personalkostensteigerungen sind nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten, daher wurde der Ansatz angepasst.

 

Anträge auf Mitfinanzierung der Babylotsinnen

Die Babylotsen-Projekte im Clemenshospital Münster und am Universitätsklinikum Münster bieten für Familien eine wichtige Unterstützung nach der Geburt, indem die Lotsinnen sie frühzeitig an lokale Hilfsangebote vermittelt und niedrigschwellige Beratung bietet. Besonders in der ersten Zeit mit einem Neugeborenen oder in schwierigen Lebenssituationen sind Eltern offen für Unterstützung, die durch Babylotsen direkt in der Klinik angeboten wird, was die Chancengerechtigkeit für Kinder von Anfang an fördert. Sowohl das Clemenshospital als auch das UKM haben Anträge auf anteilige Finanzierung der Babylosten-Projekte gestellt (vgl. Anlage 1).  Trotz der anerkannten Bedeutung dieses Angebots, das für das gesunde Aufwachsen von Kindern und die frühzeitige Prävention sorgt, wird aufgrund der angespannten Haushaltslage vorgeschlagen, die beantragte Finanzierung in Höhe von insgesamt 17.917,61 EUR für das Jahr 2025 abzulehnen. Ein vergleichbarer Antrag des Clemenshospitals Münster wurde bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen unter Hinweis auf die vorhandenen Strukturen im Bezirk des Kreisjugendamtes Coesfeld abgelehnt. Eine gesetzliche Verankerung und gemeinsame Finanzierung durch Gesundheits- und Jugendhilfe wird auf Bundesebene diskutiert, um Lotsendienste in Geburtskliniken finanziell abzusichern.

 

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Basis für die Ansatzplanung 2025 war der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2024/25 (01.08.2024 – 31.07.2025), da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch kein Leistungsbescheid vorlag. Es wurden weder Quotenanstiege noch Wanderungsgewinne eingeplant. Für das Kita-Jahr 2025/26, welches zu fünf Monaten in das HHJ 2025 fällt, wurde eine Steigerung der Kindpauschalen von 9,48 % (KiBiz-Steigerung) eingeplant. Die Pauschalen werden für jedes Kindergartenjahr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Daten, insbesondere dem KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (9/2024) vom 02.07.2024, wurde ab dem 01.08.2025 eine Erhöhung der Kindpauschalen in Höhe von 9,48 % berechnet. Die tatsächliche Festlegung der Fortschreibungsrate erfolgt erst im Dezember 2024 durch das Land NRW.

Erfahrungsgemäß ergeben sich in jedem Kita-Jahr zusätzliche Aufwendungen für erhöhte Pauschalen, die für Kinder mit (drohenden) Behinderungen zu leisten sind. Die Höhe dieser Pauschalen kann vorab nicht kalkuliert werden, da die notwendigen Unterstützungsbedarfe erst im Laufe des Kita-Jahres erkannt werden. Um dieses Risiko, welches unweigerlich im laufenden Haushaltsjahr zu einer Budgetverschlechterung führen würde, Rechnung zu tragen, wurde ein Pauschalbetrag von 500.000 EUR einkalkuliert.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Im Oktober 2024 hat das Land NRW nach langjährigen Verhandlungen den Entwurf der Rechtsverordnung zum Belastungsausgleich Jugendhilfe (BAG-JH) vorgelegt. Bei dem Belastungsausgleich handelt es sich um Ausgleichszahlungen des Landes für den Ausbau und den Betrieb von u3-Plätzen. Diese Ausgleichszahlungen reduzieren die Aufwendungen des Jugendamtes und werden nicht an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.

Der Entwurf beinhaltet zum einen eine Anpassung des Belastungsausgleichs im Wege einer einmaligen Nachzahlung an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindergartenjahre 21/22 bis 24/25. Das Kreisjugendamt erhält insgesamt (Nach)Zahlungen in Höhe von 7,156 Mio. EUR. Ein Teilbetrag von 5,904 Mio. EUR wird voraussichtlich noch in lfd. Jahr 2024 ausgezahlt. Im Haushaltsjahr 2025 entfallen dabei für das Kreisjugendamt rd. 1,252 Mio. EUR. Dieser Betrag kann somit noch in der Ansatzplanung 2025 berücksichtigt werden.

Zum anderen steigt aufgrund der Überprüfung des Belastungsausgleich ab dem Kindergartenjahr 25/26 der Erhöhungssatz der Landeszuwendungen für u3-Pauschalen gem. § 38 Abs. 3 KiBiz von bisher 19,01 % auf 27,57 %. Dadurch erhöhen sich die Erträge für das Kreisjugendamt im Haushaltsjahr 2025 um rd. 900.000 EUR.

Insgesamt ergibt sich somit für den Kreishaushalt eine Verbesserung von 2,152 Mio. EUR.

 

Bezüglich der Elternbeiträge wurde für die Ansatzplanung 2025 die aktuelle Prognose zuzüglich der KiBiz-Steigerungen (7 Monate Steigerungsrate 24/25 in Höhe von 9,65 % und 5 Monate Steigerungsrate 25/26 in Höhe von 9,48 %) zugrunde gelegt.

 

 

 

 

 

 

51.10.03 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung

 

Seit März 2023 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert“ (bis Februar 2023 „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“). Hierüber werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:

 

-       (Theaterpädagogische) Präventionsprogramme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis 18 Jahre

-       Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen zu den Präventionsprogrammen

-       Schulungen zum Thema Kinderschutz und Vielfalt

-       Workshops zum Trauma sensiblen Ansatz

 

Es liegt ein Förderbescheid für den Zeitraum 19.03.2024 bis zum 29.02.2025 über 123.793,96 EUR vor. Hiervon entfallen 90.048,48 EUR auf 2024 und 33.745,48 EUR auf 2025. Eine Fortführung des Landesprogramms wurde bei der Ansatzplanung angenommen, so dass Landesmittel in Höhe von rd. 128.000 EUR für 2025 eingeplant wurden. Allerdings ist es wegen der vom Land angekündigten Einsparungen im Landeshaushalt 2025 aktuell unklar, ob das Programm fortgesetzt wird. Im Rahmen des Förderprogramms ist für den Fall der Fortführung ein Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser kann durch das vorhandene Budget gedeckt werden. 

 

Zudem sind hier die Ansätze für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans enthalten, die dynamisiert (3 %) wurden.

 

Bei den Betriebskostenzuschüssen für TOT, KOT, HOT wurde eine Dynamisierung von 3 % eingeplant. Dies führt zu Mehraufwendungen im Vergleich zu 2024 von rd. 39.600 EUR. Der tatsächliche Faktor für die Dynamisierung wurde erst kürzlich bekannt gegeben und liegt allerdings bei 4,87 % und erfordert somit einen Mehrbedarf von 64.284 EUR.

 

Produktgruppe 51.20 – Hilfen zur Erziehung

 

 

 

 

51.20.01 – Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

 

Aufgrund der Anpassung der Entgeltsätze der meisten Jugendhilfeanbieter sind erhebliche Preissteigerungen zu berücksichtigen.  Für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre wird eine Preissteigerung von 5 % kalkuliert.

 

 

Ambulante Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 2024:             1.385.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2024:         1.575.000 €

Zuschussbedarf Ansatz 2025:             1.655.000 €

 

Die Fallzahlen halten sich in 2024 auf dem gleichen hohen Niveau wie 2023.

Durch höhere Kostensteigerungen liegt die Prognose 2024 jedoch deutlich über dem Ansatz 2024. Der Mehraufwand war absehbar, da im Rahmen der Etatberatungen 2024 bewusst auf eine weitere Erhöhung der Ansätze verzichtet worden war.  Für die Planung 2025 wurde die Prognose für das Haushaltsjahr 2024 zzgl. einer Preissteigerung von 5 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2014: 230 | 2015: 235 | 2016: 252 | 2017: 236 | 2018: 234 | 2019: 208 | 2020: 220 |

2021: 234 | 2022: 229 | 2023: 256 | 2024 (Mai): 256

 

Erziehung in einer Tagesgruppe:

Zuschussbedarf Ansatz 2024:             106.500 €

Zuschussbedarf Prognose 2024:         115.000 €

Zuschussbedarf Planung 2025:           120.500 €

 

Die Fallzahlen im Bereich der Tagesgruppen sind nach wie vor relativ gering. Trotz der zzt. noch immer niedrigen Fallzahlen wird aufgrund der seit 2022 überall deutlich angestiegenen Kosten in der derzeitigen Prognose davon ausgegangen, dass der Ansatz 2024 überschritten werden wird. Da sich die Kosten dauerhaft auf dem hohen Niveau halten werden, sich ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen derzeit aber nicht abzeichnet, wird für die Ansatzplanung 2025 die aktuelle Prognose zzgl. einer Preissteigerung von 5 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2014: 3 | 2015: 11 | 2016: 5 | 2017: 5 | 2018: 4 | 2019: 3 | 2020: 5 | 2021: 5 | 2022: 2 |

2023: 2 | 2024 (Mai): 2

 

Stationäre Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 2024:             6.305.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2024:         7.965.000 €

Zuschussbedarf Planung 2025:           8.018.000 €

 

Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von umA besteht gem. § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch. Die Aufwendungen in 2023 betrugen rund 2,74 Mio. EUR. Entsprechende Aufwendungen zzgl. Kostensteigerung werden auch im Rahmen der Prognose 2024 erwartet. Durch die nachgelagerte Abrechnung im Rahmen der Kostenerstattung ist, solange die Fallzahlen nicht sinken, mit etwas geringeren Erträgen im jeweiligen Haushaltsjahr zu rechnen. Für 2025 werden rund 2,0 Mio. EUR erwartet.

Weiterhin ist im Zusammenhang mit den umA die Verwaltungskostenpauschale zu berücksichtigen, die den Jugendämtern gezahlt. Grundlage hierfür sind die zum 30.06. und 31.12. eines Jahres zur Kostenerstattung nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII angemeldeten Fälle. Die Pauschale beträgt seit dem 01.01.2024 pro Fall 4.547 EUR und wird für den Mittelwert der zu den Stichtagen gemeldeten Fällen gezahlt.

Zu den Stichtagen 30.06.2023 bzw. 31.12.2023 wurden 51 bzw. 65 Fälle gemeldet. Hier wird der Anstieg auch in den absoluten Zahlen deutlich. Im Mai dieses Jahres wurden 76 UmA betreut. Da ein deutlicher Rückgang derzeit nicht absehbar ist, wird für die Kalkulation mit 76 Fälle gerechnet, so dass eine Verwaltungskostenpauschale von ca. 345.000 EUR für 2025 geplant wird.

 

Für die sonstigen Fälle in diesem Produkt sind in 2024 Erträge in Höhe von ca. 4,5 Mio. EUR eingegangen. Für 2025 kann aufgrund der gestiegenen Fallzahlen von einer leichten Erhöhung ausgegangen werden. Hinzu kommt auch hier die vermutete Preissteigerung von 5 %.

Erträge ohne umA                                           4.500.000 €

Erträge Kostenerstattung umA                       2.000.000 €

zzgl. Steigerung 5 %                                        rd. 325.000 €

Verwaltungskostenpauschale                         345.000 €

Summe:                                                           7.170.000 €

Planungswert 2025:                                        7.170.000 €

 

Die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen bewegen sich im Mittel seit ca. 1 Jahr auf gleichbleibendem Niveau.

Für die Planung 2025 wird deshalb die Prognose des laufenden Jahres zzgl. 5 % Preissteigerung zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2013: 204 | 2014: 212 | 2015: 220 | 2016: 277 | 2017: 261 | 2018: 247 | 2019: 249 |

2020: 251 | 2021: 238 | 2022: 252 | 2023: 287 | 2024 (Mai): 291

 

 

51.20.02 – Hilfen für junge Volljährige

 

Zuschussbedarf Ansatz 2024:             1.320.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2024:         1.475.000 €

Zuschussbedarf Planung 2025:           1.548.000 €

 

Die Fallzahlen im Bereich der jungen Volljährigen sind zu Beginn des Jahres 2022 gesunken. Derzeit ist wieder eine leicht ansteigende Tendenz zu verzeichnen, so dass davon ausgegangen wird, dass – auch im Hinblick auf die gestiegenen Kosten – der Ansatz in 2024 überschritten wird.

 

Da die Entwicklung der Fallzahlen nicht genau eingeschätzt werden kann, wird für die Ansatzplanung 2025 die derzeitige Prognose zzgl. Preissteigerung von 5 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2013: 40 | 2014: 44 | 2015: 39 | 2016: 45 | 2017: 56 | 2018: 69 | 2019:55 | 2020: 57 |

2021: 66 | 2022: 57 | 2023: 55 | 2024 (Mai): 60

 

 

51.20.03 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Ambulante Eingliederungshilfe:

Zuschussbedarf Ansatz 2024:             1. 474.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2024:         1. 817.500 €

Zuschussbedarf Planung 2025:           1.905.000 €

 

Die Fallzahlen steigen seit dem letzten Quartal 2022 kontinuierlich an, so dass in der Prognose für das laufende Jahr bereits von einem Überschreiten des Ansatzes ausgegangen wird. Für die Planung 2025 wird die aktuelle Prognose zzgl. Preissteigerung von 5 % zugrunde gelegt.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2013: 45 | 2014: 58 | 2015: 72 | 2016: 90 | 2017: 95 | 2018: 90 | 2019: 85 |

2020: 87 | 2021: 88 | 2022: 85 | 2023: 95 | 2024 (Mai): 101

 

Stationäre Eingliederungshilfe:

Zuschussbedarf Ansatz 2024:             885.000 €

Zuschussbedarf Prognose 2024:         1.520.000 €

Zuschussbedarf Planung 2025:           1.600.000 €

 

Da diese Hilfe besonders kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringfügige Schwankung bei der Fallzahl große Auswirkungen auf die Ist-Kosten. Im letzten Kalenderjahr sind die Fallzahlen angestiegen und halten sich derzeit auf dem gleichen Niveau. Daher zeigt die Prognose für 2024 ein deutliches Übertreffen des Ansatzes 2024. Diese Entwicklung war zu erwarten, da sich bereits im Laufe des Jahres 2023 ein Mehrbedarf abzeichnete, der aber nicht im Haushalt 2024 veranschlagt worden ist.  Da ein Absinken der Fallzahlen derzeit nicht absehbar ist, wird für die Ansatzplanung 2025 auf das aktuelle Prognoseergebnis zurückgegriffen zzgl. einer Preissteigerung von 5 %.

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2013: 7 | 2014: 7 | 2015: 10 | 2016: 12 2017: 11 | 2018: 10 |2019: 10 | 2020: 12 |

2021: 12 | 2022: 11 | 2023: 16 | 2024 (Mai): 18

 

In diesem Produkt wird zudem die Inklusionspauschale mit 92.000 EUR für 2025 geplant Aufgrund von Abrechnungsumstellungen erfolgt die Vereinnahmung der Inklusionspauschale nun bei Abteilung 40. Die Personalkosten der Abt. 51 für förderfähige Projekte können intern mit Abt. 40 abgerechnet werden. Durch diese Umstellung in der Abrechnung ist das Ertragsaufkommen gegenüber dem Vorjahr (205.000 EUR) deutlich niedriger.


 

Produkt 51.30 – Sonstige Leistungen

 

 

 

51.30.01 - Kinderschutz

 

In diesem Produkt werden die Kosten für die Bereithaltung von Inobhutnahme- und Bereitschaftspflegeplätzen, für die Rufbereitschaft sowie die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz veranschlagt. Zudem werden hier die Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kreiszuschüsse an Frauen e. V. und an Zartbitter abgebildet. Zusätzlich sind Aufwendungen für die Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt des Caritasverbandes und des DKSB mit insgesamt 96.000 EUR für 2025 eingeplant.

 

Seit 2023 wird in diesem Produkt auch der Belastungsausgleich entsprechend der Regelungen des neuen Kinderschutzgesetzes NRW für die konnexitätspflichtigen Regelungsgegenstände „Netzwerke Kinderschutz“ und für die Förderung der Bereiche „Interdisziplinäre Fortbildung“ „Fachstandards“ sowie „Qualitätsentwicklung“ abgebildet. Für 2025 wird ein Belastungsausgleich in Höhe von 528.310 EUR erwartet.

 

 

51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

 

Zu den sonstigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählen die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Adoptionsvermittlung, die Jugendgerichtshilfe sowie die Amtsvormundschaften und die Beistandschaften.

Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen auf erhöhte Personalkosten zurückzuführen.

 

 

 


 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51- Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.

 

 

Anlagen:

 

Antrag Clemenshospital

Antrag Universitätsklinikum Münster