Betreff
Entwurf Haushaltsplan 2025
Vorlage
SV-10-1385
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen.

 

 

im Budget 3 und 4

 

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

 

20.6 (Gebäude)

 

381

62.01 (Vermessung)

 

407

62.02 (Liegenschaftskataster)

 

414

62.03 (Grundstücksbewertung)

 

420

62.04 (Geoinformationen)

 

425

66.01 (Verkehrsflächen)

 

433

66.02 (Straßenunterhaltung)

 

457

01.02 (Kreisentwicklung)

 

483

01.07 (Nahverkehrsplanung ÖPNV)

 

517

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2025 am 23.10.2024 haben sich zum Teil geänderte Finanzmittelbedarfe ergeben. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, folgende Änderungen zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu sind der Sachdarstellung in dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen:

 

 

im Budget 3 – Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

Es haben sich keine Änderungen ergeben.

 

im Budget 4 - Landrat

 

Produktgruppe 01.02                                                                                     

 

Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag

gem. Haushaltsentwurf:                                                                                    - 1.937.523 €

 

Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag

gem. Haushaltsentwurf:                                                                                     - 1.912.523 €

 

 

Produktgruppe 01.07                                                                                     

 

Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag

gem. Haushaltsentwurf:                                                                                     - 6.456.062 €

 

Neuer Ansatz Finanzmittelüberschuss bzw. –fehlbetrag

gem. Haushaltsentwurf:                                                                                     - 6.756.062 €

 

 

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 23.10.2024 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kämmerer am 23.10.2024 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2024 werden in der Zeit vom 18.11. – 04.12.2024 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 28.11.2024) und im Kreisausschuss (Sitzung am 04.12.2024) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushaltsplan 2025 in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschließt.

 

Der Haushaltsplan 2025 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes dargestellt.

 

Budget 3 – Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

 

 

 

 

Budget 4 – Landrat

 

 

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

 

Ausführliche Erläuterungen können dem Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2025 entnommen werden (ab Seite 483).

Entgegen der Ansatzplanung bei Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe 01.02 folgende Änderungen ergeben:

 

·         Fördermittel der NRW.Bank in Höhe von 25.000 EUR für eine Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie für das Kreisgebiet Coesfeld

 

Produktgruppe 01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV

 

Ausführliche Erläuterungen können dem Teilergebnisplan zum Haushaltsplan 2025 entnommen werden (ab Seite 517).

 

·         Das Linienbündel COE 3 wird ab dem 26.08.2025 gemeinwirtschaftlich betrieben, da keine eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen sind.

Daher ist für das Jahr 2025 ein Ansatz für 4 Monate zu bilden (= 300.000 €). In den Folgejahren wird jeweils mit einem Aufwand von 900.000 € gerechnet.

 

 

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.