Betreff
Vorstellung der AG Kindertagesbetreuung nach § 78 SGB VIII
Vorlage
SV-10-1389
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Keiner. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

I. – IV.

 

Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII setzen sich aus dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. Sie sollen darauf hinwirken, dass die geplanten Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufeinander abgestimmt werden, sich gegenseitig ergänzen und in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien ihren Bedürfnissen, Wünschen und Interessen entsprechend zusammenwirken.

Im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld gibt es neben der AG Kindertagesbetreuung noch die AG Hilfen zur Erziehung und die AG Jugendarbeit.

 

Die AG Kindertagesbetreuung besteht seit März 2014 und tagt mindestens zweimal jährlich. Sie besteht gemäß der Geschäftsordnung aus 20 Mitgliedern. Darunter finden sich, neben der Vertretung des Jugendamtes, Vertretungen der verschiedenen Träger von Kindertageseinrichtungen, Kita-Leitungen und Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtselternbeirates. Bei Bedarf werden weitere Teilnehmende in beratender Funktion hinzugezogen. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft liegt beim Jugendamt. Den Vorsitz des Gremiums hat aktuell Herr Melchert inne.

 

Eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung nach § 78 SGB VIII stellt die aktuellen Themen des Gremiums vor.