Beschlussvorschlag:
- Frau Kreisamtfrau Barbara Rabe wird als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.
- Frau Kreisoberinspektorin Susanne Lewerich wird zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.
Begründung:
I. Problem
Mit dem Stellenplan des Jahres 2006 wurde im Rechnungsprüfungsamt eine zusätzliche Stelle (Besetzbarkeit: 50 %, KW-Vermerk 31.12.2010) eingerichtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass die im Kreis Coesfeld im Rahmen der Option gewährten SGB II – Leistungen einer sachgerechten Prüfung unterzogen werden können. Hinzu kommt, dass Kreisamtfrau Rabe mit Wirkung vom 01.05.2006 aus dienstlichen Gründen in die Abteilung 50.3 umgesetzt wurde. Frau Rabe hatte im Rechnungsprüfungsamt seit dem 25.10.2000 einen Stellenanteil im Umfang von 50 % inne.
II. Lösung
Über den insgesamt zu besetzenden Stellenumfang von 100 % wurde nach einer internen Stellenausschreibung unter Beachtung des Prinzips der Bestenauslese entschieden. Frau Kreisoberinspektorin Susanne Lewerich war gegenüber sieben Mitbewerbern (m/w) der Vorzug einzuräumen. Die Beamtin ist seit dem 01.04.2006 im Rechnungsprüfungsamt eingesetzt. Die an Frau Lewerich gerichtete Umsetzungsverfügung wurde unter den Vorbehalt gestellt, dass sie bis zur Bestellung durch den Kreistag Prüfungstätigkeiten nicht eigenverantwortlich ausüben darf.
Auszug aus dem Werdegang
der Beamtin:
geboren 15.12.1971 / Bad Bentheim
Einstellung in den Dienst des Landschafts-
verbandes Westfalen-Lippe als
Landesinspektoranwärterin 01.09.1991
Laufbahnprüfung (Gesamtnote: befriedigend) 07.09.1994
Ernennung zur Landesinspektorin unter Ver-
leihung der Eigenschaft einer Beamtin auf
Lebenszeit 15.12.1998
Versetzung in den Dienst des Kreis Coesfeld
nach externer Ausschreibung 01.09.1999
Ernennung zur Kreisoberinspektorin 08.03.2000
bisherige Funktion beim Kreis Coesfeld Bearbeitung von Fällen der Unterhalts-
heranziehung in der Abteilung 50.1 –
Sozialhilfe
Der Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld und die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Coesfeld haben den Personalmaßnahmen zugestimmt. Die Schwerbehindertenvertretung der Kreisverwaltung Coesfeld wurde angehört.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Personalausgaben sind aus den im Sammelnachweis 1 zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestreiten. Die hinsichtlich der Prüfung der SGB II – Leistungen (Stellenanteil 50 %) entstehenden Personalausgaben werden durch den Bund gegenfinanziert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gemäß § 26 Absatz 1 lit. p) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die Abberufung bzw. Bestellung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.