Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2006/2007 und 2007/2008
Vorlage
SV-7-0390
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für die Kindergartenjahre 2006/2007 und 2007/2008 wird unter Berücksichtigung der Änderungen aus der „Ergänzungslieferung“, Stand 25.04.2006, (Anlage 1) beschlossen.

Der Beschluss erfolgt einschließlich der Planungen für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2006/2007 (Seite 59 – 84 des Kindergartenbedarfsplanes), die die Grundlage für die Ausbaustufe nach § 24 a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (SV-7-0389) bilden.

Begründung:

 

I./II.      Problem/Lösung

In der Sitzung am 30.03.2006 wurde der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes für den Zeitraum 01.08.2006 bis 31.07.2008 mit Extrateil zu den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2006/2007 vorgestellt.

Der Entwurf wurde den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder sowie den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich zur Kenntnis und mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.

Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen sowie der Schriftwechsel hierzu sind als Anlage 2 beigefügt.

 

Außer redaktionellen Änderungen (Austausch Deckblatt Entwurfsfassung, Unterschrift Vorwort, Fehlerkorrekturen,...) sind keine weiteren Änderungen erfolgt. Die in den Stellungnahmen vorgetragenen Hinweise und Anregungen sind von mir geprüft worden. Änderungen ggü. der Entwurfsfassung des Bedarfsplanes sind dabei m.E. jedoch nicht erforderlich, da die vorgetragenen Aspekte in der Planung bereits beschrieben sind und Berücksichtigung gefunden haben (Billerbeck: Seite 66, letzter Absatz; Nottuln: Seite 43, erster Absatz).

 

Es ist beabsichtigt nach Beschluss über den Kindergartenbedarfsplan die ggü. dem Entwurf geänderten Seiten allen weiteren Beziehern des Entwurfs als „Ergänzungslieferung“ zuzuleiten, damit ein Austausch dieser Seiten möglich ist.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Nach der Planung ergibt sich hierzu derzeit kein Handlungsbedarf. Eine zusätzliche Gruppe wird voraussichtlich nur in Nottuln erforderlich. Hierfür können die Kosten der in Lüdinghausen schließenden Gruppe nach Nottuln verlagert werden.

Die Kosten für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind Gegenstand der Sitzungsvorlage SV-7-0389 (Beschluss Ausbaustufe 2006).

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes gehört nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 70 Abs. 2 SGB VIII und ist daher der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vorbehalten. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus § 25 GTK.