Betreff
Tierkörperbeseitigung, Beteiligung der Tierhalter an den Kosten im Jahr 2005
Vorlage
SV-7-0393
Aktenzeichen
39/590 60 01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne.

 

 

 

Begründung:

 

I. – V.

Nach den für das Jahr 2004 geltenden vertraglichen Regelungen hatte der Kreis Coesfeld zunächst die Kosten der Tierkörperbeseitigung in vollem Umfang an die Fa. SARIA Bio-Industries GmbH  geleistet; Forderungen der Fa. SARIA gegenüber Dritten, wie z.B. Tierhaltern, sollten erst dann dem Kreis zufließen, wenn sie tatsächlich bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt eingegangen waren.

 

Das bis zum 31.12.2004 geltende Landestierkörperbeseitigungsgesetz wurde zwar am 30. März 2004 rückwirkend zum 01.01.2004 dahingehend geändert, dass seit diesem Zeitpunkt die Tierbesitzer einen Eigenanteil zu den Kosten der Tierkörperbeseitigung tragen mussten; die Modalitäten zur Geltendmachung des Eigenanteils der Tierbesitzer waren aber lange Zeit strittig. Zur Regelung des Verfahrens hat der Kreistag des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am 15.02.2006 folgenden Beschluss gefasst (siehe Sitzungsvorlage SV-7-0312/1):

„Für die im Jahr 2004 erfolgte Beseitigung von Tierkörpern von verendetem und von tot geborenem Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes werden durch die Fa. SARIA Bio-Industries GmbH von den Tierbesitzern Entgelte in Höhe von 25 % der für das Verarbeiten der Tierkörper in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt angefallenen Kosten zuzüglich der auf diesen Betrag entfallende Umsatzsteuer gefordert.“

 

Nach einem persönlichen Gespräch mit Vertretern der Fa. SARIA am 16.03.2006 wird die Fa. SARIA für das Jahr 2004 entsprechend verfahren und die eingehenden Beträge dem Kreis Coesfeld gutschreiben.

 

Ab dem 01.01.2005 stehen auf Grund des seit diesem Zeitpunkt geltenden Entsorgungsvertrages die Beträge der Tierhalter der Fa. SARIA Bio-Industries GmbH zu, da der Kreis Coesfeld seit diesem Zeitpunkt nur noch Leistungen in Höhe des auf ihn entfallenden Anteils erbringt.

 

Das mit Erlass des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenproduktegesetz NRW (AGTierNebG NRW) beabsichtigte Verfahren, den Eigenanteil der Tierhalter über die Tierseuchenkasse NRW einzuziehen und von dort an die Tierkörperbeseitigungsanstalten weiterzuleiten, wird auch für das Jahr 2005 auf Grund rechtlicher Schwierigkeiten nicht durchführbar sein. Daher ist auch für das Jahr 2005 das Verfahren zur Kostenbeteiligung der Tierhalter von der Tierkörperbeseitigungsanstalt durchzuführen. Im Gegensatz zum Verfahren für das Jahr 2004 ist nun aber die Fa. SARIA Bio-Industries GmbH „Herr des Verfahrens“.

 

In dem Gespräch am 16.03.2006 wurde vereinbart, dass die Firma SARIA die Kostenbeteiligung der Tierhalter im Jahr 2005 nach den gleichen Grundsätzen wie für das Jahr 2004 durchführen wird, d.h., dass sie auch für das Jahr 2005 von den Tierhaltern 25 % der Beseitigungskosten zzgl. der auf diesen Betrag entfallenden Mehrwertsteuer fordern wird.

 

Die von den Tierhaltern für die Tierkörperbeseitigung in den Jahren 2004 und 2005 zu fordernden Kosten sollen in einem Verfahren geltend gemacht werden. Die entsprechenden Bescheide werden von der Fa. SARIA im Benehmen mit dem Kreis Coesfeld einige Tage nach dieser Sitzung versandt.