Betreff
Satzung Elternbeiträge
Vorlage
SV-7-0401
Aktenzeichen
51.2.3 - 6300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der „Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ wird einschließlich der Anlage zu § 4 zur Höhe der Elternbeiträge beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Am 17.05.2006 hat der Landtag das Haushaltsstrukturgesetz 2006 beschlossen. Gegenstand des Haushaltsstrukturgesetzes ist auch eine Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) hinsichtlich der Finanzierung der Tageseinrichtungen.

§ 17 GTK (Elternbeiträge) wurde, wie in der beiliegenden Entwurfsfassung (Anlage 1) dargestellt, mit Wirkung vom 01.08.2006 geändert.

Die Änderung des § 17 GTK führt dazu, dass der örtliche Träger der Jugendhilfe über die Einziehung und Höhe der Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder nunmehr selbst zu entscheiden hat. Sollen die Eltern weiterhin Elternbeiträge zahlen, ist eine Satzung zur allgemeinverbindlichen Regelung des Elternbeitragsverfahrens erforderlich.

 

Des weiteren hat das Land die Höhe der Landeszuweisung zu den Betriebskosten durch die Neuregelung des § 18 GTK auf pauschal 30,5 % festgelegt. Im Unterschied zu der Regelung zur Erhebung der Elternbeiträge (§ 17 GTK, s.o.) tritt diese Regelung bereits zum 01.07.2006 in Kraft. Hierdurch ergeben sich für den Kreis Coesfeld bei gleichen Rahmenbedingungen wie im laufenden Kindergartenjahr voraussichtlich Einnahmeausfälle in Hinblick auf die Landesförderung in Höhe von rd. 120.000 EUR in 2006 (Juli bis Dezember 2006 monatlich rd. 20.000 Euro). Allerdings ist angekündigt, dass für den Monat Juli 2006 eine Übergangsregelung getroffen werden wird, so dass für das Jahr 2006 von einem Defizit in Höhe von rund 100.000 Euro auszugehen ist. Für 2007 wird das Defizit bei unterstellten gleichen Berechnungsgrundlagen auf rund 250.000 EUR geschätzt.

II.  Lösung

Ein Satzungsentwurf für die künftige Erhebung der Elternbeiträge nebst Tabelle zur Höhe der Elternbeiträge ist als Anlage 2 beigefügt. Der Text des Satzungsentwurfs entspricht weitestgehend dem Text der derzeit noch geltenden landesrechtlichen Regelung der Elternbeiträge in § 17 GTK und der bisherigen Satzung des Kreises Coesfeld zur Übertragung der Aufgaben nach § 17 GTK auf die Städte und Gemeinden vom 18.12.1991. Änderungen  gegenüber den bisherigen Regelungen sind im Text des Satzungsentwurfs durch Kursivschrift und Unterstreichung gekennzeichnet.

 

Zum Ausgleich der durch das Haushaltsstrukturgesetz 2006 vorgesehenen Kürzungen bei den Landeszuweisungen müssten die monatlichen Elternbeiträge entsprechend der Anlage zum Satzungsentwurf um rd. 10 % erhöht werden, wenn dem Grundsatz entsprochen werden soll, dass der Kreis Coesfeld nicht in ausfallende Landesmittel eintritt. Weitere Änderungen oder Anpassungen im Festsetzungsverfahren wurden angesichts weiterer für 2007 zu erwartender Änderungen des GTKs einschließlich der Regelungen zur Finanzierung der Tageseinrichtungen noch nicht vorgenommen.

 

Eine münsterlandweit einheitliche Festlegung der Höhe der Elternbeiträge konnte nicht erreicht werden. Allerdings konnte, wie seitens der Verwaltung und der Politik einvernehmlich gewünscht, eine Absprache mit den Verwaltungen der Städte Coesfeld und Dülmen, die ein eigenes Jugendamt haben, erzielt werden. Seitens der Verwaltungen der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld wird eine Festlegung der Elternbeiträge in gleicher Höhe, auch nach dem 01.08.2006, favorisiert. Diese ist in der Anlage zum Satzungsentwurf dargestellt. Durch diese Regelung würde sichergestellt, dass kreisweit ein einheitliches Beitragsrecht in Anlehnung an die bisherigen landesrechtlichen Regelungen erhalten bleibt und gleiche Elternbeiträge in allen Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld anfallen.

Die Erhöhung um 10 % berücksichtigt das Erfordernis der Stadt Dülmen, die wegfallenden Landesmittel aufgrund der außerordentlich schwierigen Haushaltssituation zwingend durch Einnahmen aus Elternbeiträgen auszugleichen.

Für die Situation im Kreisjungendamtsbereich Coesfeld ist zunächst festzuhalten, dass im kommenden Jahr im Wesentlichen die gleichen Betriebskosten aufzubringen sind wie im laufenden. Eine lineare Erhöhung der Elternbeiträge um 10 % würde im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld – bei den gleichen Vorbedingungen wie im Kindergartenjahr 2005/2006 – voraussichtlich eine Steigerung um rd. 350.000 EUR bei den Einnahmen aus Elternbeiträgen bedeuten. Dieser Betrag überschreitet die unter Beibehaltung des Status Quo berechneten Einnahmeausfälle um 100.000 EUR. Diesen Mehreinnahmen werden allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Einnahmeausfälle in mindestens derselben Höhe gegenüber stehen.

Die durchgeführte Status Quo Berechnung, die im Vorfeld der geplanten Änderungen für die Erörterungsgespräche in den verschiedenen Gremien dargestellt wurde, ist mit der Annahme verknüpft, dass in 2006/2007 genau so viele Kinder die Tageseinrichtungen besuchen werden wie 2005/2006. Dieses wird jedoch insbesondere in der Altersgruppe der 3- bis 6jährigen wahrscheinlich nicht der Fall sein. Die Zahl der Kinder der Kernjahrgänge (Kinder, die zum Beginn des Kindergartenjahres 3 Jahre alt sind bis zum Schuleintritt) geht zum kommenden Kindergartenjahr um 4,3 % zurück. Auf Kreisjugendamtsebene wurde auf die Schließung von Gruppen dennoch zunächst weitestgehend verzichtet. Die Plätze sollen verstärkt jüngeren Kindern zur Verfügung stehen

Für Kinder des hineinwachsenden Jahrgangs werden – wenn es sich nicht um beitragsfreie Geschwisterkinder handelt - erst ab Aufnahme, also ab dem 3. Geburtstag Elternbeiträge gezahlt; bei vorzeitigen Aufnahmen (über Budgetvereinbarung), belegen die Kinder 2 oder 2,5 Plätze, für sie ist aber (weiterhin) nur ein einfacher Elternbeitrag zu zahlen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Betriebskosten nahezu gleich bleiben, aber das Elternbeitragsaufkommen sich deutlich verringern wird und damit die Finanzierungslücke, die nun nicht mehr, wie in der bisherigen Rechtslage, zu 50 v.H. vom Land getragen werden wird, sich deutlich erhöhen wird. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Einnahmeausfallberechnung ergibt einen Wert in Höhe von zusätzlich zu dem bisher veranschlagten Bedarf (250.000 EUR) weiteren rd. 200.000 EUR, von denen nach bisheriger Rechtslage die Hälfte vom Land finanziert worden wäre, so dass der Kreis durch die Gesetzesänderung einen Einnahmeausfall in Höhe von 100.000 EUR erwarten dürfte.

Um den Gesamtbetrag in Höhe von 350.000 EUR auszugleichen ist die beabsichtigte Anhebung der Elternbeiträge um 10 % erforderlich.

III. Alternativen

Zur Satzung: Keine.

 

Würde eine Erhebung von Elternbeiträgen künftig nicht mehr erfolgen, müssten auf Dauer (Stand: Kindergartenjahr 2005/2006) rd. 16,24 % der Betriebskosten der Tageseinrichtungen (Betriebskosten in 2006 voraussichtlich zwischen 21 und 22 Mio. EUR) auf andere Weise finanziert werden. Dieses könnte nur im Wege einer Erhöhung der Jugendamtsumlage realisiert werden. Da jedoch bereits mehrere Gemeinden Haushaltssicherungskonzepten unterliegen, erscheint dieses nicht opportun. Andere Einnahmemöglichkeiten des Jugendamtes bestehen nicht.

 

 

Zur Höhe der Elternbeiträge (Anlage zur Satzung):

 

Es ist zu entscheiden, ob dem Grundsatz, wegfallende Landeszuweisungen nicht durch Kreismittel zu ersetzen, auch im vorliegenden Fall nachgekommen werden soll.

Sinn der Änderung des § 17 GTK ist nach Aussage der Landesregierung u.a., etwaige Einnahmeausfälle aus der Änderung des § 18 GTK (Landeszuweisung) durch höhere Elternbeiträge ausgleichen zu können. Eine Änderung der Höhe der Elternbeiträge ist seit 2000 nicht mehr erfolgt, sondern lediglich eine Umrechnung in EUR-Beträge.

 

a) In Absprache mit den Verwaltungen der Städte Coesfeld und Dülmen wurde in der Anlage zum Satzungsentwurf eine Erhöhung um 10 % ggü. den bisherigen Elternbeiträgen vorgenommen. Die Erhöhung wurde so gewählt, dass die Stadt Dülmen, die aufgrund ihrer Haushaltssituation einen Ausgleich der wegfallenden Landesmittel zwingend erzielen muss, diesen erreicht und der Kreis Coesfeld die prognostizierten Einnahmeausfälle ausgleichen kann. Die Stadt Coesfeld müsste eine deutlich höhere Elternbeitragserhöhung vornehmen (20 v.H.), um die Einnahmeausfälle zu kompensieren, die Verwaltung will aber darauf nach derzeitigem Stand in Hinblick auf eine kreiseinheitliche Regelung verzichten.

 

 

b) Alternative zur (linearen) Erhöhung der Elternbeiträge wäre ein Ausgleich der wegfallenden Landesmittel durch Erhöhung der Jugendamtsumlage. Dieses würde allerdings bedeuten, dass eine einheitliche Vorgehensweise und Beitragshöhe im gesamten Kreisgebiet nicht zustande käme.

Für den Fall, dass dieser Weg gewählt werden soll, ist unter Anlage 3, Alternative b) eine Tabelle mit Elternbeiträgen in identischer Höhe zur bisherigen (landesrechtlich festgelegten) Höhe beigefügt.

Die Anlage zum Satzungsentwurf könnte dann entsprechend ausgetauscht werden.

 

 

c) Weitere Alternative ist ein Ausgleich der wegfallenden Landeszuweisungen in derzeitiger Höhe (rd. 250.000 EUR jährlich) durch lineare Erhöhung der Elternbeiträge um 7 %, orientiert am derzeitigen Elternbeitragsaufkommen von rd. 3.550.000 EUR/Jahr. So würden allerdings nur die Ausfälle der Landesmittel unter den bisherigen Vorbedingungen ausgeglichen werden. Eine Anpassung an die Situation im Kindergartenjahr 2006/2007 (insgesamt weniger Kinder, aber mehr 2jährige Kinder) – die bei Beibehaltung des bisherigen Rechts automatisch erfolgt wäre (Land zahlt 50 % der Betriebskosten nach Abzug Trägeranteil und Elternbeitrag) – ist bei einer Erhöhung der Elternbeiträge um 7 % nicht enthalten.

Die Beiträge für eine lineare Erhöhung der Elternbeiträge um 7 % sind unter Anlage 3, Alternative c) dargestellt.

 

d) Das Land geht in der Argumentation zur Änderung des GTK davon aus, dass 19 % der Betriebskosten der Tageseinrichtungen durch Elternbeiträge erzielt werden. Für das Kreisjugendamt würde dieses bedeuten, dass die Elternbeiträge – bezogen auf das Abrechnungsjahr 2006 - linear um 14 % angehoben werden müssten. Diese Variante ist in Anlage 3, Alternative d), dargestellt.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Durch die Erhöhung der Elternbeiträge könnten die ausfallenden Landeszuweisungen im Kindergartenjahr 2006/2007 voraussichtlich aufgefangen werden. Ob dieses angesichts i.d.R. steigender Betriebskosten der Tageseinrichtungen und rückläufiger Kinderzahlen auch für kommende Jahre gilt, bleibt abzuwarten. Ggf. wird dann auch auf Grundlage eigener Erfahrungen und Erfahrungen anderer Jugendamtsbezirke nach anderen Lösungen gesucht werden können. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für 2007 eine weitere Änderung des GTK angekündigt hat, bei der die Finanzierung der Tageseinrichtungen grundsätzlich überarbeitet werden soll. Abschließende Informationen zu den geplanten Änderungen (im Gespräch sind u.a. die Einführung von Gruppen- oder Kopfpauschalen zur Finanzierung der Betriebskosten und Regelungen zur Einführung von Familienzentren) liegen noch nicht vor, so dass diese beim Entwurf der Elternbeitragssatzung noch nicht berücksichtigt werden konnten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 KrO NRW ist der Kreistag u.a. ausschließlich zuständig für den Erlass, die Änderung, die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen zuständig.

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld mit den Aufgaben der Jugendhilfe. Er beschließt im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel, der Jugendamtssatzung und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Kreistages in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.

 

 

Ps.:

Nach Erstellung der Vorlage wurde ein Beschluss des Ausschusses für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadt Coesfeld bekannt, wonach dieser dem Rat empfohlen hat, die Elternbeiträge im Bereich der Stadt Coesfeld nicht zu erhöhen.

 

Sollte der Rat diesem Votum folgen, wäre eine kreisweit identische Lösung gefährdet.