Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln übernimmt der Kreis die Straßenbaulast für eine 1,6 km lange Verbindungsstraße zwischen der L 580 und der L 581 in Billerbeck.
Begründung:
I. Problem
Die zunehmende Verkehrsbelastung auf den innerörtlichen klassifizierten Durchgangsstraßen hat die Stadt Billerbeck dazu veranlasst, nach Alternativen für die zukünftigen Verkehrsströme zu suchen. Ein wichtiger Aspekt waren dabei auch die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten. In die Untersuchungen wurde der Kreis Coesfeld als übergeordneter Straßenbaulastträger frühzeitig eingebunden.
II. Lösung
Der Bau einer ortsnahen Entlastungsstraße hat sich in diesem Fall als die optimale Lösung der innerörtlichen Verkehrsprobleme herausgestellt. Das Vorhaben erfüllt die Einstufungskriterien als Kreisstraße im Sinne des § 3 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz.
Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist die Finanzierung mitentscheidend. Daher hat der Kreis im Mai 2005 in Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck für den Bau einer westlichen Entlastungsstraße Billerbeck als Kreisstraße (K 13n) eine Programmanmeldung nach den Förderrichtlinien Straßenbau vorgelegt. Die seinerzeitige Anmeldung bezog sich auf eine rd. 2 km lange Verbindung zwischen der L 580 (Coesfelder Straße) und der L 577 (Osterwicker Straße). Bei den Einplanungsgesprächen fand diese Maßnahme jedoch zunächst keine Berücksichtigung.
Auf Initiative der Stadt
Billerbeck fand am 3.2.2006 beim Ministerium für Bauen und Verkehr eine
Besprechung statt. Im Ergebnis wurde signalisiert, dass mit Blick auf die
Entlastung des Ortskerns durchaus Chancen für eine Programmaufnahme für den
Neubau einer Kreisstraße zwischen der L 580 und der L 581 (Osthellener Straße)
bestehen. Es wurde empfohlen, für diesen 1,6 km langen Abschnitt bis Ende Mai
2006 eine überarbeitete Programmanmeldung vorzulegen. Grundvoraussetzung für
eine Aufnahme in das Förderprogramm ist die Übernahme der Straßenbaulast durch
den Kreis. Die Stadt hat zugesichert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
über ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Auf die Darstellung in den
beigefügten Anlagen wird verwiesen.
III. Alternativen
Die Straßenbaulast wird durch den Kreis Coesfeld nicht übernommen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Bis zur Genehmigungsplanung übernimmt die Stadt die Kosten. Der Kreis ist ab Ausführungsplanung verantwortlich und erhält für den entstehenden Planungsaufwand im Rahmen der Förderung eine pauschale Zuwendung in Höhe von 2 % der Baukosten.
Die Bau- und Grunderwerbskosten werden mit einem Anteil von 75 % vom Land gefördert.
Der Rat der Stadt Billerbeck hat im Übrigen in der Sitzung
am 30.3.2006 die Übernahme des
25 %-igen Eigenanteils des Kreises beschlossen. Für den Fall der Aufnahme der
Maßnahme ins Förderprogramm wären somit keine Bau- und Grunderwerbskosten vom
Kreis zu finanzieren.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
In Anbetracht der Bedeutung der Entscheidung, die geplante Maßnahme in der Baulastträgerschaft des Kreises durchzuführen, hat der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme der Straßenbaulast zu treffen. Die konkreten Planungen (Straßenbauentwürfe etc.) werden zu gegebener Zeit im Fachausschuss vorgestellt.
Anlagen: