Betreff
Sanierung der Grundleitungen am Kreishaus 2 sowie der Parkplätze an den Kreishäusern 2 und 3
Vorlage
SV-7-0420
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die folgenden Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Kreishäuser II und III werden wie in der Vorlage beschrieben durchgeführt:

 

a)      Erneuerung/Sanierung der Leitungen für Misch- und Regenwasser

b)      Wiederherstellung der Verkehrsflächen im Innenhofbereich mit Betonsteinpflaster

c)      Sanierung des asphaltierten Kundenparkplatzes (Zulassungsstelle) durch eine neue Asphaltdecke

d)      Herstellung der bisher nur mit einer wassergebundenen Decke befestigten Flächen im Innenhofbereich mit Betonsteinpflaster

 

  1. Der Sperrvermerk bei der Haushaltsstelle 0600.501100 wird bis zur Höhe von maximal 200.000 € aufgehoben.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Zuge der Beratungen zum Produkthaushalt 2006 ist die Angelegenheit bereits im Fach- und Kreisausschuss behandelt worden. Auf die Sitzungsvorlage SV–7-0367 wird verwiesen. Da seinerzeit bis zum Beratungstermin nicht sämtliche Kanalleitungen untersucht worden waren und eine nach Teilmaßnahmen differenzierte Kostenschätzung nicht vorlag, wurde die Vorlage in der Sitzung des Kreisausschusses am 08.02.2006 zurückgezogen. Der entsprechende Haushaltsansatz wurde mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Bei den im Februar 2006 durchgeführten Untersuchungen mittels Kamerabefahrung wurden gravierende Beschädigungen an den außerhalb der Gebäude gelegenen Leitungen festgestellt. Die Leitungen des Mischwasserkanals sind zu etwa einem Drittel erneuerungsbedürftig. Noch größere Schäden wurden bei den Leitungen für das Regenwasser der Dach- und Oberflächenentwässerung festgestellt. Soweit eine Kamerabefahrung möglich war, zeigten die Bilder eingebrochene und verschobene Rohre und Zerstörungen durch eingewachsene Baumwurzeln. Im Ergebnis ist das gesamte Netz der Regenwasserleitungen zu erneuern. Näheres zum Schadensumfang ist der Darstellung im beigefügten Plan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die asphaltierten Flächen im Innenhofbereich (Fläche I) und auf dem Kundenparkplatz (Fläche II) befinden sich in einem äußerst schlechten Zustand. Damit die Verkehrssicherheit überhaupt gewährleistet werden konnte, haben Mitarbeiter des Kreisbauhofs die zahlreichen Schadstellen in den vergangenen Jahren immer wieder notdürftig geflickt. Die Deckschichten sind uneben und mit vielen Rissen durchzogen, so dass weitere Schäden absehbar sind. Zudem ist die Entwässerung der Flächen nicht optimal.

Die Betonflächen der Rampen zur Garage bzw. zum Fahrradkeller befinden sich ebenfalls in einem schlechten und erneuerungsbedürftigen Zustand.

 

Auf den wassergebundenen Parkflächen (Fläche III) bilden sich fortlaufend Vertiefungen, in denen es bei Regen zu Pfützenbildung kommt. Insbesondere in Übergangszeiten bei Wechsel von Frost zu Tauwetter weicht die Oberfläche auf. Diese Flächen müssen daher regelmäßig nachgearbeitet werden.

 

II.  Lösung

Da nur wenige Schäden des Mischwasserkanals durch eine sogenannte „Innensanierung“ beseitigt werden können, sind für die Erneuerung und Sanierung der Leitungen im Innenhofbereich zahlreiche Aufbrüche erforderlich. Im Zuge der Leitungssanierung sollte der gesamte  Innenhofbereich (Fläche I) als Betonsteinpflasterfläche wiederhergestellt werden. Der Aufwand für das Wiederherstellen zerstörter Innenhofflächen nach Leitungsreparaturen wäre dadurch künftig weitaus geringer.

Die Rampen zur Garage bzw. zum Fahrradkeller sind mit Blick auf Rutschgefahren mit strukturierten Betonflächen herzustellen.

 

Für eine dauerhafte Sanierung des Kundenparkplatzes (Fläche II) wird - auch mit Blick auf die vorhandene teerhaltige Befestigung vorgeschlagen - die gesamte Fläche im Hocheinbau in Asphaltbauweise zu sanieren. In Angleichungsbereichen ist  allerdings die Aufnahme der vorhandenen Befestigung erforderlich.

 

Die wassergebundenen Parkflächen (Fläche III) sollten abschließend mit Betonsteinpflaster befestigt werden. Für die Zukunft würden dadurch Unterhaltungsarbeiten für die Regulierung der wassergebundenen Decke vermieden.

 

 

 

III. Alternativen

 

Für die kurzfristige Sanierung der Leitungen besteht keine Alternative, da sie schon aus Gründen des Umweltschutzes zwingend notwendig ist. Hinzu kommt, dass defekte Leitungen Ursache für Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk der Kellerräume des Kreishauses II sein könnten.

 

Im Bereich der Parkplätze (Fläche II) könnten die Maßnahmen auf die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Aufbruchbereiche beschränkt werden. Angesichts des beschriebenen schlechten Zustands der Parkplatzflächen und der damit verbundenen Notwendigkeit häufiger Ausbesserungsarbeiten ist diese Alternative auf längere Sicht jedoch unwirtschaftlich.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die notwendigen Sanierungsarbeiten am Leitungsnetz einschl. der Wiederherstellung der Aufbruchbereiche ist von Kosten in Höhe von 60.000 – 70.000 € auszugehen.

 

Die Herstellung der Fläche I in Betonsteinsteinpflaster einschl. punktueller Maßnahmen im Bereich bestehender Pflasterflächen dürfte zusätzliche Kosten von 50.000 – 60.000 € verursachen.

 

Für die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Fläche II sind Kosten von 40.000 – 50.000 € zu erwarten.

 

Die Befestigung der bisher mit einer wassergebundenen Oberfläche versehenen Flächen mit Betonsteinpflaster (Fläche III) würde voraussichtlich etwa 20.000 € kosten.

 

Die Gesamtkosten werden damit je nach Ausschreibungsergebnis zwischen 170.000 und 200.000 € liegen, soweit die hier vorgeschlagenen Maßnahmen insgesamt ausgeführt werden. Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich damit eine Einsparung zwischen 30.000 und 50.000 €, da auf die Erneuerung der bereits gepflasterten Parkflächen aufgrund der vom Fachausschuss bei der Besichtigung geäußerten Bedenken verzichtet werden soll.

 

Bei der Haushaltsstelle 0600.501100 sind für die gesamte Maßnahme 228.000 € veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 13 Nr. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist die Entscheidung über eine Vergabe ab 150.000 € durch den Kreisausschuss entbehrlich, wenn

-          im Vorfeld im Fachausschuss durch die Verwaltung über die Maßnahme informiert und beraten,

-          die Standards und Rahmenbedingungen der Erledigung bestimmt,

-          dem Kreisausschuss eine Empfehlung zur Durchführung der Maßnahme unterbreitet sowie

-          ein Beschluss zur Durchführung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde.

Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und Öffentlichen Personennahverkehr für die Vorberatung und des Kreisausschusses für den Baubeschluss.