Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld; Vorstellung der Tätigkeiten der Hilfeplaner sowie des Arbeitgeberservices
Vorlage
SV-7-0465
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Der Fachdienst „Hilfeplanung“ des Zentrums für Arbeit des Kreises Coesfeld nimmt in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden seinen Dienst wahr.

 

Tätigkeiten im Bereich des Fallmanagements sowie die Funktion eines/einer persönlichen Ansprechpartners/in für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen gehören nicht dazu. Diese Aufgaben werden von den Fallmanagerinnen und Fallmanagern der Städte und Gemeinden erledigt.

 

Durchgeführt wird die Hilfeplanung durch in der Sozialarbeit ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das vorrangige Ziel aller Bemühungen ist die Vermittlung der SGB II – Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt. Gelingt dieses nicht gleich, wird in Beratungsgesprächen versucht, die individuellen Eingliederungsbedarfe der Hilfesuchenden zu ermitteln.

 

Zur Aktivierung und zur Eingliederung in Arbeit vereinbart die Hilfeplanung mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neben konkreten Angeboten für begleitende Beratungsgespräche in erster Linie  die Teilnahme an einer passend ausgewählten  Maßnahme zur beruflichen Integration.

 

Es ist aber auch möglich, mit den SGB II – Leistungsberechtigten eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Plus-Job, einer Einzelqualifikation oder einer sonstigen Aktivität zu treffen. 

 

Unter Beachtung der gesetzlichen Leistungsgrundsätze und Vorgaben wird dazu in überschaubarer und schriftlicher Form ein individueller Hilfeplan als Vereinbarung zur Eingliederung in Arbeit (Eingliederungsvereinbarung) erstellt.

Darin sollen für den jeweiligen Einzelfall und für einen zweckmäßigen Zeitraum zumindest

         l      die konkret zu verändernde Problemlage kurz skizziert,            

         l      die angestrebten Ziele und Teilergebnisse zeitlich beschrieben,

         l      die durchzuführenden Maßnahmen zur Zielerreichung aufgeführt,

         l      Vereinbarungen zum Nachweis und zur Auswertung getroffen und

         l      alle aktiv an der Umsetzung Beteiligten namentlich benannt werden.

 

Im Rahmen der Ausschusssitzung werden Frau Müller-Wiemann und Herr Schwoch stellvertretend für alle weiteren Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner des Kreises Coesfeld die Beratungsarbeit vor Ort und insbesondere die Bandbreite des Arbeitsfeldes vorstellen und Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.

 

Zudem werden Frau Müller-Wiemann und Herr Schwoch die Aufgaben aus dem Bereich „Arbeitgeberservice“ vorstellen. Hierbei werden sie insbesondere auf die Zusammenarbeit mit den Zentren für Arbeit der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und der Agentur für Arbeit eingehen. Des Weiteren werden sie Ausführungen zur Schnittstelle zwischen den einstellungswilligen Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt und den arbeitsmarktnahen SGB II – Leistungsberechtigten im Kreis Coesfeld machen.

 

Sie werden darlegen, in welchem Umfang die Wünsche der Arbeitgeber berücksichtigt werden können. Außerdem erläutern sie das kreisweit eingesetzte Fallmanagementprogramm „CompASS“, das dem Arbeitgeberservice an zentraler Stelle eine kreisweite Übersicht über die Personal- und Qualifizierungsprofile aller erfassten SGB II – Leistungsberechtigten ermöglicht.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.