Betreff
Bergwerk Donar
Vorlage
SV-7-0470
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld wird in der vorliegenden Form (Anlage1) beschlossen.

 

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne wird aufgefordert, neben den Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit auch die sozioökonomischen Auswirkungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne wird aufgefordert, ein transparentes Konzept über die Ausgestaltung der Regelungen der Folgeschäden nach Abschluss des Bergwerkes zu erarbeiten.

 

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne wird aufgefordert, eine planerische Konzeption, die Folgenutzungen/ Entwicklungsmöglichkeiten der vom Berbau betroffenen Region unter besonderer Berücksichtigung der Landwirtschaft aufzeigt, zu erarbeiten.

 

 

Begründung:

 

I. – IV.

Die Deutsche Steinkohle AG, Herne (DSK) plant im Abbaufeld Donar ein neues Bergwerk zu errichten. In diesem Abbaufeld soll die Kohle aus einer Tiefe von > 1000 m über einen Förderberg zum Standort Heinrich Robert, Hamm gefördert werden. Die Personen-/ Materialseilfahrt ist am Standort Donar1 (ehemals Radbod 6) vorgesehen. Die Lage eines Wetterschachtes wird noch im nördlichen Teil des Abbaufeldes gesucht.

 

Gefördert werden Kohlen aus den Essener- und Bochumer Schichten, der Planungszeitraum beträgt 20 Jahre bei einem Fördervolumen von ca. 70 Mio. Tonnen. Im Laufe der Zeit wird eine maximale Bergsenkung von 7,5 m prognostiziert, die Ableitung des Grubenwassers soll in die Lippe erfolgen.

 

Im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist als erster Schritt die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Der Umfang der Arbeiten ist in der planerischen Mitteilung vom April 2006 erarbeitet worden (vgl. Vorlage 7-0392). Mit Schreiben vom 21.06.2006 ist der Kreis aufgefordert worden, zum beabsichtigten Untersuchungsumfang Stellung zu nehmen.

 

Des Weiteren haben zwischenzeitlich mehrere Veranstaltungen der DSK im Planungsraum stattgefunden. Bei diesen Veranstaltungen ist das Planvorhaben den Bürgern hinsichtlich der technischen Ausführung und den prognostizierten Auswirkungen vorgestellt worden.

 

Neben den umweltrelevanten Fragestellungen sind bei diesen Veranstaltungen insbesondere Fragen

-          nach der langfristigen Absicherung der Folgeschäden eines privatwirtschaftlich betriebenen Bergbaubetriebes sowie

-          nach den sozioökonomischen Auswirkungen auf die Region

-          nach den Entwicklungsmöglichkeiten der Landschaft des Siedlungsraumes

 

gestellt und nach Aussagen der betroffenen Bürger bisher nicht abschließend bzw. zufriedenstellend beantwortet worden.

 

Bei den Fragestellung geht es um die Frage der Haftung und Kostentragung von bergbaubedingten Folgeschäden/ Maßnahmen nach Abschluss des Bergwerkes bzw. Insolvenz des privaten Betreibers. Derzeitig werden diese Kosten durch den Staat getragen.

 

Im Bereich der sozioökonoischen Fragestellungen soll dargelegt werden, welchen Wandel die derzeitige Kulturlandschaft hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft, der gesellschaftlichen Veränderungen zu erwarten hat.

 

Um diesen Forderungen nach einer umfassenden Auswirkungsstudie nachzukommen, fordert der Kreis die DSK auf, neben den für das Planverfahren erforderlichen Erhebungen zur Umweltverträglichkeit entsprechende Untersuchungen durchzuführen.

 

Die vorgenannten Aspekte wurden im als Anlage beigefügten Text der abzugebenden Stellungnahme zusammengefasst.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich nach § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO.

Anlagen:

 

 

 

Stellungnahme zum Scopingtermin „Bergwerk Donar“