Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;
hier: Aufteilung der Bundesmittel für die berufliche Eingliederung in 2006
Vorlage
SV-7-0476
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahr 2006 zunächst wie

folgt aufgeteilt:

 

Stand: 22.08.2006

 

Plan 2006

 

%Anteil am Budget

 

Vermittlung

 

1.337.500 €

 

21,6 %

 

Jugend (U25)

 

1.175.000 €

 

19,0 %

Beschäftigung (inkl. PLUS-Jobs)

 

795.000 €

 

12,9 %

 

Qualifizierung

 

1.015.000 €

 

16,4 %

Deutschkurse und

Alphabetisierung

 

205.000 €

 

3,3 %

Feststellung und

Orientierung

 

905.000 €

 

14,6 %

 

Soziale Maßnahmen

 

242.000 €

 

3,9 %

Sonstiges (Fahrt- u. Bewerbungskosten etc.)

 

511.630 €

 

8,3 %

 

Summe

 

6.186.130 €

 

100 %

Eine Anpassung der o. a. Quoten für die einzelnen Teilbereiche durch die Verwaltung ist möglich.

Begründung:

 

I.   Problem / II.           Lösung

Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den beauftragten Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Stichtag: 14.11.2005) orientiertes Budget zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Vorberatungen hat sich die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld in seiner fünften Sitzung am 25.04.2006 mit der Aufteilung der Bundesmittel für die berufliche Eingliederung beschäftigt. Es wurde vereinbart, die Beratung über die Aufteilung der Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung bis zur endgültigen Bekanntgabe und Festsetzung des Budgets 2006 durch den Bund zurückzustellen.

 

Unabhängig von diesem Beratungsergebnis waren jedoch schon im Laufe des Jahres 2006 erforderliche Entscheidungen über Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu treffen.

 

Hierbei erfolgte die Verwendung der Mittel entsprechend dem Bedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Maßnahmen der nachfolgend genannten Bereiche sowie an arbeitsmarktorientierten Förderinstrumenten.

 

Bis zum 22.08.2006 sind bereits Mittel in folgender Höhe ausgegeben bzw. gebunden worden:

 

 

Stand: 22.08.2006

 

 

Ist-Ausgaben

 

Mittelbindung (inkl. IST-Ausgaben)

 

 
Vermittlung

 

930.190 €

 

1.300.769 €

 

Jugend (U25)

 

863.186 €

 

1.061.960 €

 

Beschäftigung (inkl. PLUS-Jobs)

 

585.653 €

 

795.000 €

 

Qualifizierung

 

841.351 €

 

1.009.431 €

 

Deutschkurse und

Alphabetisierung

 

118.803 €

 

201.583 €

 

Feststellung und

Orientierung

 

764.788 €

 

902.595 €

 

Soziale Maßnahmen

 

208.808 €

 

240.044 €

 

Sonstiges (Fahrt- u. Bewerbungskosten etc.)

 

321.690 €

 

496.500 €

 

Summe

 

4.634.473 €

 

6.007.882 €

 

 

Am 23.06.2006 hat der Deutsche Bundestag in 3. Lesung den Bundeshaushalt für das Jahr 2006 und ein Budget für Eingliederungsleistungen in Höhe von 6,47 Mrd. € beschlossen. Dies entspricht dem 2. Regierungsentwurf. Hiernach steht dem Kreis Coesfeld für das Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 6,9 Mio. € zur Verfügung.

 

Da bundesweit in den ersten fünf Monaten nur 1,39 Mrd. €, bzw. ca. 22 % der  Mittel ausgegeben wurden, hat der Haushaltsausschuss pauschal 1,1 Mrd. € bzw. 15 % der im Bundeshaushalt veranschlagten Eingliederungsmittel mit einer qualifizierten Haushaltssperre versehen. Für den Kreis Coesfeld bedeutet dies eine Mittelreduzierung um 1,04 Mio. € auf 5,897 Mio. €.

 

Diese bundesweite Entwicklung der Ausgaben trifft jedoch nicht auf alle Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu, so auch nicht auf den Kreis Coesfeld. Dieses ist darin begründet, dass das Zentrum für Arbeit des Kreises Coesfeld bereits frühzeitig nach vorheriger Beteiligung der Arbeitsmarktkonferenz einen entsprechenden kontinuierlichen Einsatz der Maßnahmen und Fördermittel zur beruflichen Eingliederung der Langzeitarbeitslosen im Kreis Coesfeld umgesetzt hat.

 

Zur Fortführung der erfolgreichen Arbeit in den Zentren für Arbeit der elf Städte und Gemeinden, dem Zentrum für Arbeit des Kreises Coesfeld sowie bei den beauftragten Maßnahmeträgern hat der Kreis Coesfeld mit Schreiben vom 21.06.2006 die Aufhebung der Haushaltssperre und die Zuweisung des ursprünglich in Aussicht gestellte Eingliederungsbudget beim zuständigen Bundesministerium beantragt und die Dringlichkeit für diese Mittelzuweisungen in voller Höhe besonders unterstrichen.

 

Mit Erlass vom 18.08.2006 ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt worden, dass 117 Mio. €, die von anderen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende in 2006 nicht zur beruflichen Eingliederung benötigt werden, in die regionale Umverteilung einfließen. Der Kreis Coesfeld wird hierdurch zusätzliche Mittel in 2006 in Höhe von 289.000 € erhalten.

 

Die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt für die Fortführung der Bewerberforen in den elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Weitere Mittel sind für die Umsetzung der in der 6. Arbeitsmarktkonferenz am 29.08.2006 zu beratenden Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene vorgesehen. Die verbleibenden Finanzmittel werden im Rahmen der Vermittlung eingesetzt.

 

Darüber hinaus wird das Ministerium beim Haushaltsausschuss des  Deutschen Bundestages die Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für einen Teilbetrag von 230 Mio. € beantragen. Dieses könnte für den Kreis Coesfeld die Bereitstellung von zusätzlichen Mittel für das Jahr 2006 in Höhe von ca. 568.000 € bedeuten. Die Entscheidung hierüber soll in den nächsten Sitzungen des Haushaltsausschusses erfolgen. Bei der u. a. Mittelaufteilung fand dieser Betrag daher noch keine Berücksichtigung.

 

Im Bereich der beruflichen Eingliederung stellt sich die Mittelsituation daher zurzeit wie folgt dar:

 

Mittelzuweisung lt. Erlass vom 13.06.2006.                           5.897.130,00 €

Mittelzuweisung lt. Erlass vom 18.08.2006:                              289.000,00 €

(1. Teilaufhebung der 15 % Haushaltssperre)

____________________________________________________________

Aktueller Mittelbewilligungsstand (Stand: 18.08.06)               6.186.130,00 €

 

Diese sollen wie folgt aufgeteilt werden:

 

Stand: 22.08.2006

 

 

Plan 2006

 

 

IST 2005

 

Vermittlung

 

1.337.500 €

 

899.000 €

 

Jugend (U25)

 

1.175.000 €

 

 

Beschäftigung (inkl. PLUS-Jobs)

 

795.000 €

 

1.046.000 €

 

Qualifizierung

 

1.015.000 €

 

859.000 €

 

Deutschkurse und

Alphabetisierung

 

205.000 €

 

 

Feststellung und

Orientierung

 

905.000 €

 

1.234.000 €

 

Soziale Maßnahmen

 

242.000 €

 

183.000 €

 

Sonstiges (Fahrt- u. Bewerbungskosten etc.)

 

511.630 €

 

259.000 €

 

Summe

 

6.186.130 €

 

4.480.000 €

Hinweis:   Zum Zwecke der besseren Auswertung erfolgt ab 2006 die zusätzliche Ausweisung der Teilbudgets „Jugend U 25“ und „Deutschkurse u. Alphabetisierung“.

 

Eine Anpassung der o. a. Quoten für die einzelnen Teilbereiche ist durch die Verwaltung möglich.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).