Betreff
Beteiligungsbericht 2005 Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0500
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beteiligungsbericht 2005 des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes ergibt sich aus § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 117 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Die im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) überarbeiteten Vorgaben für den Beteiligungsbericht sind nicht mehr ausschließlich in der GO NRW geregelt; Regelungen bestehen nunmehr auch in der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW). In der GO NRW sind noch die Erstellungspflicht, der Berichtskreis, der Berichtszeitraum, der Berichtsstichtag, die Veröffentlichung und der grobe Rahmen für den Berichtsinhalt beschrieben. Weitergehende Ausführungen zu den Mindestberichtsinhalten finden sich in § 52 GemHVO NRW. Die neuen Regelungen für den Beteiligungsbericht sind spätestens zum 31.12.2010 erstmals anzuwenden. Der Beteiligungsbericht kann nach den neuen Vorgaben bereits zum Ende eines früheren Haushaltsjahres aufgestellt werden.

 

Um u.a. die Aussagefähigkeit des Beteiligungsberichtes zu erhöhen, wurde der Beteiligungsbericht 2005 unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben zum NKF erstellt.

II.  Lösung

Zuletzt wurde für 2004 ein Beteiligungsbericht erstellt. Der Beteiligungsbericht 2005 ist als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung des Berichtes, der Sitzungsvorlage sowie für die Sitzungen und Bekanntmachungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Kenntnisnahme ergibt sich aus § 53 Absatz 1 KrO NRW i.V.m. § 117 Absatz 2 Satz 1 GO NRW.

Anlage:

Beteiligungsbericht 2005 des Kreises Coesfeld