Betreff
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Kindertagespflege
Vorlage
SV-7-0527
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld erhalten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Schuljahr 2007 / 2008 für Tagespflegepersonen einen Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 5.095,70 EUR in 2007.

Begründung:

 

I.   Problem

Das SGB VIII sieht insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vor (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Förderung in Kindertagespflege umfasst nach § 23 I SGB VIII neben der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und Gewährung einer laufenden Geldleistung auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

Die Richtlinien des Kreises Coesfeld zur Förderung der Tagespflege setzen für die Gewährung einer laufenden Geldleistung ebenso wie das SGB VIII eine Eignung der Tagespflegeperson voraus. Geeignet sind nach § 24 Abs. 3 SGB VIII Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

Die Familienbildungsstätten in Dülmen, Lüdinghausen und Coesfeld bieten diese Lehrgänge an. Aufgrund geänderter Anforderungen an die Tagespflegepersonen sollen Inhalt und zeitlicher Umfang der Qualifizierungskurse – wie von Frau Egeling-Stiefel in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.10.2006 dargestellt - ausgedehnt werden. Hierdurch würden für die Teilnehmer der Qualifizierungskurse – ohne finanzielle Unterstützung der Jugendämter - Kosten in Höhe von insgesamt 5.662,00 EUR für den Grundkurs und 4.870,00 EUR für die Teilnahme am Aufbaukurs entstehen.

Die Familienbildungsstätte Dülmen hat in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten Coesfeld und Lüdinghausen am 06.11.2006 einen Antrag auf Bezuschussung der für 2007 und 2008 geplanten Qualifizierungskurse beim Kreis Coesfeld eingereicht (Anlage 1).

II.  Lösung

Da auch die weitere Qualifizierung von Tagespflegepersonen zu den Aufgaben im Rahmen der Förderung der Tagespflege nach § 23 Abs. 1 SGB VIII gehört, ist eine finanzielle Förderung der vorgesehenen Kurse in 2007 und 2008 in dem von der Familienbildungsstätte beantragten Rahmen angezeigt.

Über eine Bezuschussung für weitere Folgejahre sollte angesichts der Diskussionen um die Aufgaben und finanzielle Unterstützung von Familienzentren und evtl. Berücksichtigung der Tagespflege bei der GTK-Novelierung erst entschieden werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Zeitraum absehbar sind.

 

III. Alternativen

Es erfolgt keine finanzielle Förderung der Qualifizierungskurse durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Da Zielgruppe der Tagespflegepersonen vor allem Kindern unter drei Jahren sind, sollen für die Förderung des Kursangebotes Mittel der bisherigen Haushaltsstelle 4640.760100 zum Ausbau der U3-Betreuung verwendet werden. Hierfür sind im Produkthaushalt 2007 unter Haushaltsstelle 4540.761200 (Kindertagespflege) entsprechende Mittel vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über die finanzielle Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe zuständig.