hier: Benennung weiterer Vertreter für die Arbeitsmarktkonferenz
Beschlussvorschlag:
Der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH, Herr Klaus Ehling, wird als stimmberechtigtes Mitglied der Arbeitsmarktkonferenz benannt. Als beratendes Mitglied der Arbeitsmarktkonferenz wird ferner der Leiter des Fachbereiches II, Herr Detlef Schütt, bestimmt.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Mit Beschluss vom 15.12.2004 (SV-7-0061) hat der Kreistag die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld als arbeitsmarktpolitischen Beirat zur Beratung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen für SGB II - Leistungsberechtigte eingerichtet und die Mitglieder benannt (Anlage 1).
Kernaufgaben dieser Arbeitsmarktkonferenz sind die
Beratung einer kommunalen arbeitsmarktpolitischen Rahmenplanung und die Auswahl
von im Kreis Coesfeld durchzuführenden beruflichen Integrationsmaßnahmen.
Grundlage für eine erfolgreiche kommunale
Arbeitsmarktpolitik durch den Einsatz eines effektiven Angebotes an arbeitsmarktintegrativen
Förderinstrumenten und Eingliederungsmaßnahmen für die zu betreuenden SGB II –
Leistungsberechtigten ist sowohl die
Kenntnis über die aktuelle Situation im heimischen Wirtschaftsraum als auch die
Nähe zu den lokalen, zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Neben den bereits in der Arbeitsmarktkonferenz als
stimmberechtigte Mitglieder vertretenen Kammern verfügt die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH (WfG) über diese
zusätzlichen Kenntnisse und Informationen aus dem Wirtschaftsraum Kreis
Coesfeld, die für den Beratungsprozess in der Arbeitsmarktkonferenz bedeutsam
sein können.
Daher sollte der Geschäftsführer der WfG für den Kreis
Coesfeld, Herr Ehling, als stimmberechtigtes Mitglied in die Arbeitsmarktkonferenz
aufgenommen werden.
Zudem wird vorgeschlagen, den Leiter des Fachbereichs II, Herrn Detlef Schütt, als beratendes Mitglied in die Arbeitsmarktkonferenz aufzunehmen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 15.12.2004 (SV-7-0061) die Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld bestimmt. Ihm obliegt somit die Benennung weiterer Mitglieder