Betreff
Änderung der Öffnungszeiten an den Kulturzentren des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-0533
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit nimmt die Änderung der Öffnungszeiten der Kulturzentren des Kreises Coesfeld zur Kenntnis und befürwortet die Verringerung der Mittagspause bei gleich bleibenden Anfangs- und Endzeiten.

Begründung:

 

I.   Problem

 

a) Burg Vischering

 

Derzeit hat die Burg Vischering in den Monaten von April bis Oktober täglich außer montags von 10.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr sowie in den Monaten November bis März bis 16.30 Uhr geöffnet. 

 

Aufgrund dieser Öffnungszeiten kommt es insbesondere in den Ferienzeiten sowie an Wochenend- bzw. Feiertagen regelmäßig zu Beschwerden von Museumsbesucherinnen  und –besuchern. Die Beschwerden richten sich im Regelfall gegen die an der Burg Vischering bestehende Mittagspause, da eine Vielzahl der Besucherinnen / Besucher mit dem Hinweis auf die 12.30 Uhr beginnende Mittagspause auf den Nachmittag verwiesen wird. Dieses hat leider zur Folge, dass aufgrund der langen Wartezeit die Besucherinnen und Besucher häufig nicht mehr an einer Besichtigung des Münsterlandmuseums interessiert sind.

Um eine größere Zufriedenheit bei den Besucherinnen und Besuchern der Burg Vischering erreichen zu können, sollten die Öffnungszeiten angepasst werden.

 

Bei der Anpassung der Zeiten ist allerdings zu beachten, dass die im Kassen- und Aufsichtsdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Arbeitszeitgesetz einen Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden haben.

 

Bei den gegebenen Öffnungszeiten sowie der Berücksichtigung von Rüstzeiten zur Einrichtung des Arbeitsplatzes und eines abschließenden Kontrollganges nach Beendigung des Dienstes wird die Untergrenze von sechs Stunden auch bei den verkürzten Öffnungszeiten von November bis März überschritten, so dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Aufsichtsdienstes rechtlich ein Anspruch auf eine Ruhepause besteht. Somit ist eine durchgehende Öffnung beider Gebäude ohne Einsatz einer dritten Kraft nicht möglich.

 

b) Kolvenburg

 

Die Kolvenburg hat dienstags bis samstags von 13.00 – 18.00 h geöffnet, an Sonntagen von 10.00 – 12.30 und von 13.30 – 17.30 h.

II.  Lösung

a) Burg Vischering

 

Die Anordnung des Münsterlandmuseums in zwei Hauptgebäuden könnte bei der Einführung besucherfreundlicher Öffnungszeiten jedoch vorteilhaft genutzt werden. Soweit die Mittagspause auf insgesamt 30 Minuten reduziert werden würde, könnte bei einer Schließung der Vorburg in der Zeit von 12.30 bis 13.00 Uhr die Hauptburg weiterhin geöffnet bleiben. Entsprechend würde in der Zeit von 13.00 bis 13.30 Uhr sich eine Schließung der Hauptburg bei einer wieder geöffneten Vorburg anschließen. Den Besucherinnen / Besuchern könnte somit ein durchgehendes Besichtigungsangebot in den Monaten April bis Oktober von 10.00 bis 17.30 sowie in den Monaten November bis März bis 16.30 unterbreitet werden.

Bei einer derartigen Verschiebung der Mittagspause würde gleichzeitig die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten, ohne eine weitere Kraft einsetzen zu müssen.

Dieses hätte allerdings bei gleichbleibenden Anfangs- bzw. Endzeiten die Auswirkung, dass sich pro Kassen- bzw. Aufsichtsplatz ein Mehraufwand von 30 Minuten pro Tag (2 Mitarbeiterinnen x 30 Minuten x 310 Arbeitstage) ergeben würde.

 

b) Kolvenburg

 

Zur Vereinheitlichung der Öffnungszeiten sollten die Zeiten der Kolvenburg entsprechend angepasst werden. Da die Kolvenburg von dienstags bis samstags erst ab 13.00 Uhr geöffnet hat, wäre aufgrund der Winterpause die Mittagspause lediglich an insgesamt 31 Sonntagen sowie 9 Feiertagen um 30 Minuten zu kürzen. Um die Anfangs- und Endzeiten beizubehalten, wäre an diesen Tagen jeweils eine halbe Stunde Öffnungszeit mehr zu finanzieren.

Die geänderten Öffnungszeiten sollen mit Beginn des Jahres 2007 eingeführt werden.

 

III. Alternativen

 

Soweit eine Ausweitung der Personalkosten vermieden werden soll, wäre über eine Änderung der Anfangs- bzw. Endzeiten nachzudenken. Jedoch sollte gerade die Öffnungszeit zu 10.00 Uhr weiterhin bestehen bleiben, da die Burg Vischering ein beliebtes Ausflugsziel für Schulklassen und Kindergärten darstellt, die sich weitestgehend morgens zur Besichtigung der Burg Vischering einfinden. Daher wäre eine Reduzierung der Endzeit zu favorisieren. Damit würde die Burg Vischering in den Monaten April bis Oktober von 10.00 bis 17.00 Uhr sowie in den Monaten November bis März bis 16.00 Uhr geöffnet sein.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Durchschnittlich entstehen für 1 Stunde einer Kraft im Kassen- und Aufsichtsdienst Personalkosten in Höhe von ca. 20,00 €. Sofern die Öffnungszeiten ausgeweitet würden, ohne die Anfangs- oder Endzeiten zu verändern, würden zusätzliche Personalkosten in folgender Höhe anfallen:

Burg Vischering

2 Kräfte x ½ Stunde = 1 Stunde x 20,00 € x 310 Arbeitstage = ca. 6.200 € jährlich

Kolvenburg

1 Kraft x ½ Stunde = ½ Stunde x 20 € x 40 Arbeitstage = ca. 400 € jährlich                                                                       

Möglicherweise sind dem aber Mehreinnahmen durch höhere Besucherzahl entgegenzusetzen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Landrat im Rahmen seiner Organisationsgewalt und Personalhoheit.