Betreff
Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Lüdinghausen auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vom 22. Dez. 2005 sowie vom 02. Juni 2006
Vorlage
SV-7-0534
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Evangelischen Kirchengemeinde Lüdinghausen wird für den Umbau sowie die ergänzende Ausstattung der Jugendräume im Gemeindehaus ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 1.909,00 EUR gewährt, sofern entsprechende Haushaltsmittel im Jahr 2007 zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Schreiben vom 22. Dez. 2005 beantragt die Evangelische Kirchengemeinde Lüdinghausen erstmals einen Zuschuss zu den Umbau- und Einrichtungskosten für die Jugendräume im Gemeindehaus. Dieser Antrag konnte wegen des späten zeitlichen Antragseinganges im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2005 nicht berücksichtigt werden.

 

Die Kirchengemeinde hat darauf hin erneut einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses am 02. Juni 2006 gestellt (siehe Anlage 1 zur SV).

 

Kirchliche Jugendarbeit findet seit Errichtung des Gemeindehauses im Jahre 1973 in verschiedenen Räumlichkeiten statt.

Neben einer Bücherei wird das Raumangebot von verschiedenen Jugendgruppen (z.B. Konfirmanden, Verbandsjugendgruppen etc.) genutzt.

Ferner bietet der Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in den Kirchengemeinden der Stadt Lüdinghausen seit fast zehn Jahren dort ein offenes Angebot für junge Menschen an.

 

Die bisherige Ausstattung basierte auf vorhandenem Altmobiliar und Möbelspenden.

Eine Renovierung sowie eine zeitgemäße Gestaltung der Jugendräume ist angemessen und notwendig.

 

II.  Lösung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier: Förderungsposition 7 - Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, ist u.a. die Förderung des Umbaus von Gebäuden sowie die Erst-, Ergänzungs- bzw. Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen für Offene Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen.

 

Voraussetzung für die Förderung ist es, dass die Maßnahme geeignet ist, die Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zu erfüllen und nach Maßgabe der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung notwendig ist.

 

Bereits durch die regelmäßigen offenen Angebote des Vereins zur Förderung der offenen Jugendarbeit (im Jugendtreff “Blue Magic” des Gemeindehauses) und die damit verbundenen Besucherzahlen rechtfertigen die Gewährung eines Zuschusses.

 

Die Finanzierung stellt sich gemäß den eingereichten Angeboten wie folgt dar:

 

voraussichtliche Gesamtkosten               9.304,00 EUR

berücksichtungsfähige Gesamtkosten     9.304,00 EUR

Kreiszuschuss i.H.v.bis zu 20%               1.861,00 EUR

Eigenmittel der Ev. Kirchengemeinde      7.443,00 EUR

 

Aufgrund der eingereichten Kostenberechnung der Umbaumaßnahme nach DIN und der baufachlichen Stellungnahme durch die Abteilung 10 des Kreises Coesfeld können förderfähige Kosten in Höhe von 1.861,00 EUR anerkannt werden.

 

Aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung zum 01. Jan. 2007 ergibt sich folgende Finanzierung:

voraussichtliche Gesamtkosten               9.545,00 EUR

berücksichtungsfähige Gesamtkosten     9.545,00 EUR

Kreiszuschuss i.H.v.bis zu 20%               1.909,00 EUR

Eigenmittel der Ev. Kirchengemeinde      7.636,00 EUR

 

Somit ergibt sich ein Zuschuss zu den Umbaukosten bis zu einer Höhe von max. 1.909,00 EUR.

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

III. Alternativen

       keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Entsprechende Haushaltsmittel sind in der HHSt. 4600.988000 für das Haushaltsjahr 2007 eingeplant worden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig