Betreff
Bericht 2006 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-7-0538
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht 2006 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 22.11.2005 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Jahr 2005/06 berichtet.

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2006/07 vor. Unter Beibehaltung der für die Schulentwicklungsplanung angewandten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2020 vorgenommen und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wurde ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet (Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“(Auszug aus der Landesdatenbank).

 

Die Auslastungsquoten von 75 % bzw. 80 % zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) und der Klassenfrequenzwert wurden im Jahre 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Es bestand Einvernehmen, dass die Berechnungsmethoden als für alle Beteiligten verlässliche und verbindliche Grundlage angesehen werden.

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat daher durch kurz- und langfristige Anmietungen den aktuellen Schulraumbedarf gedeckt bzw. Lösungsmöglichkeiten für den Planungszeitraum entwickelt. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 8 zur Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Nach der Raumbilanz wird für das kommende Schuljahr unter Berücksichtigung der Anmietung der Pestalozzischule am Schulort Dülmen ein Raumüberhang ausgewiesen. Anzumerken ist, dass nach Gesprächen mit den Schulleitungen der Peter-Pan-Schule und des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Übereinstimmung dahingehend erzielt wurde, dass zunächst 13 Räume – und nicht wie geplant 11 Räume – durch das Berufskolleg genutzt werden. Zudem liegt der für das kommende Schuljahr prognostizierte Fehlbedarf  (Raumbedarf ./. Raumbestand in kreiseigenen Schulgebäude) nun nur noch bei 6,46 Räumen. In der Schülerzahlprognose 2005 wurde für das Schuljahr 2007/08 noch von einem Fehlbedarf von 11,30 Räumen ausgegangen. Ursache für den unerwarteten Rückgang der Schülerzahlen war in erster Linie das geänderte Schülerwahlverhalten bezogen auf die gymnasialen Bildungsgänge in Dülmen.

Am Schulort Lüdinghausen wird sich nach Auslaufen des Vertrages über die Anmietung der alten Ostwallschule im kommenden Schuljahr ein Fehlbedarf ergeben.

 

 

Die vorliegenden Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung werden in einem Gespräch (voraussichtlich Dezember 2006) mit den Schulleitungen erörtert. Dabei werden mit dem Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Abstimmungen getroffen, inwieweit ggf. eine vorübergehende Verlagerung von Bildungsgängen bzw. Klassen von Lüdinghausen nach Dülmen erforderlich ist, um eine optimierte Nutzung des zur Verfügung stehenden Schulraums sicherzustellen.

 

 

Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. Andererseits kann auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es geboten, auch in Zukunft die Schülerzahlprognose jährlich zu aktualisieren.

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:  

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl (Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und –prognose 1998 – 2020 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 1999 – 2007 / Prognose des Schüleraufkommens 2008 – 2020 (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2006/07 bis 2019/20 - Planungsbereich I -(Anlage 4)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2006/07 bis 2019/20 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 5)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2006/07, 2007/08, 2009/10 und 2015/16 (Anlage 7) 

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 8) 

 

 

Über weitere Einzelheiten wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.