Betreff
Entwurf Produkthaushalt 2007 - Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen.
Vorlage
SV-7-0541
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Kreistag nimmt die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2007 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW - GO NRW – (a. F.) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. 

 

II.  Lösung

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2007 wird in den Kreistag eingebracht.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2007 sind der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt ausgeglichen.

 

 

Verwaltungshaushalt 2007

 

Trotz einer restriktiven Veranschlagung steigt das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr von rd. 205,7 Mio. € um rd. 8,0 Mio. € auf rd. 213,7 Mio. €. Dies bedeutet eine Steigerung von rd. 3,9 %.

 

Besonders geprägt ist der Entwurf des Produkthaushaltes 2007 von den Entwicklungen im Sozialbereich. Wurden die Aufwendungen der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II im Haushaltsjahr 2006 noch insgesamt auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung außerhalb des allgemeinen Haushalts abgerechnet, schließen die Regelungen des Ausführungsgesetzes zum SGB II eine solche Ausgliederung für das Haushaltsjahr 2007 grundsätzlich aus.

 

Die Entscheidung zur Bundesbeteiligung an den kommunalfinanzierten Kosten der Unterkunft und Heizung lagt bis zur Entwurfsfassung des Produkthaushalts noch nicht vor. Wie die Münsterlandkreise Borken und Steinfurt ist auch der Kreis Coesfeld bei der Ansatzplanung von einer Beteiligung des Bundes in Höhe von 29,1 % ausgegangen (siehe auch Orientierungsdaten 2007- 2010, RdErl. des Innenministerium NRW vom 27.10.2006).

 

Nach einer Absprache des Bundes und der Länder vom 03.11.2006 gilt die Höhe der Bundesbeteiligung nunmehr als vereinbart. Demnach wird sich der Bund mit einem Betrag von 4,3 Mrd. € an den Hartz IV Unterkunftskosten der Kommunen beteiligen. Offen ist bisher jedoch die wichtige Frage der Verteilung dieses Betrages auf die Kommunen der einzelnen Bundesländer. Mit einer diesbezüglichen Entscheidung wird bis Ende November gerechnet.

 

Kreisumlage Allgemein

 

Soweit die sonstigen Einnahmen eines Kreises den Finanzbedarf nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW a. F.). Die Kreisumlage ist für jedes Jahr neu festzusetzen. Nach der ersten Modellrechnung des LDS NRW liegen die Umlagegrundlagen bei der Kreisumlage allgemein für 2007 bei 188.113.282 €. Gegenüber dem Ansatz 2006 steigen diese um rd. 13,85 Mio. € oder 7,95 %. Bei einem unveränderten Hebesatz resultieren hieraus Mehreinnahmen von rd. 4,6 Mio. € (sogenannter Mitnahmeeffekt). Dieser Verbesserung stehen in 2007 Haushaltsverschlechterungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen (insbesondere in der Sozialen Sicherung und bei der Landschaftsumlage) gegenüber. Das Ausführungsgesetz zum SGB II NRW ist mit Wirkung vom 01.07.2006 geändert worden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist bei den Optionskommunen eine 50%ige Kostenbeteiligung im Heranziehungsfall gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Kostenbeteiligung der Kommunen sind die umlagefähigen Kosten abzüglich der Bundesbeteiligung und der Wohngeldmittel des Landes zu ermitteln. Die 50%ige Beteiligung der kreisangehörigen Städte/Gemeinden ist im UA 4820 veranschlagt.

 

Da eine Ausgliederung der SGB II-Kosten für 2007 nicht mehr möglich ist, muss der noch verbleibende Kostenanteil von rd. 5.592.435 € über die Kreisumlage allgemein abgedeckt werden. Allein hieraus resultiert ein Anstieg des Hebesatzes bei der Kreisumlage allgemein von 2,97 %-Punkten. Nach Aufrechnung aller Einnahmen und Ausgaben ergibt sich bei der KU allgemein für 2007 ein Aufkommen von 68.436.376 € und ein Hebesatz von 36,39 %-Punkten.

 

Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt

 

Zur Deckung der Kosten des kreiseigenen Jugendamtes erhebt der Kreis Coesfeld eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW. Diese Mehrbelastung ist von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt (also nicht von der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen) aufzubringen. Der Zuschussbedarf des kreiseigenen Jugendamtes für 2007 liegt bei rd. 20,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung von vorläufigen Umlagegrundlagen nach der ersten Modellrechnung des LDS NRW für 2007 ergibt sich ein Hebesatz von 18,15 %. Gegenüber 2006 bedeutet dies einen Anstieg des Hebesatzes um 0,24%-Punkte.

 

Landschaftsumlage

 

Für 2007 liegen die Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage bei 208.699.356 €. Gegenüber dem Ansatz 2006 ist eine Steigerung von rd. 16,4 Mio. € oder 8,5 % zu verzeichnen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat für 2007 eine Senkung des Hebesatzes angekündigt. Bei Haushaltsaufstellung für 2007 ist der Kreis Coesfeld von einem Hebesatz von 16,00 % (Vorjahr 16,50 %) ausgegangen.

 

 

Vermögenshaushalt 2007

 

Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt für 2007 rd. 13,2 Mio. €. Dies bedeutet gegenüber 2006 eine Reduzierung um ca. 1,0 Mio. €. Die Investitionsausgaben liegen für 2007 bei  ca. 10 Mio. €. Eine freie Spitze zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes konnte im Verwaltungshaushalt für 2007 nicht ausgewiesen werden ohne die Allgemeine Kreisumlage entsprechend zu erhöhen. Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes muss daher teilweise über die Aufnahme von Krediten erfolgen. Für das Haushaltsjahr 2007 ergibt sich daraus eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 197.498 €. Damit konnte die Nettoneuverschuldung gegenüber dem Haushaltsjahr 2006 um 756.672 € reduziert werden.

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 79 Abs. 2 GO NRW a. F..

 

 

Hinweis

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit Anlagen wird in der Kreistagssitzung am 15.11.2006 vorgelegt.