Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Schritte für die Einrichtung eines „Frühwarnsystems“ vorzubereiten, so dass eine Umsetzung dieses „Frühwarnsystems“ im ersten Halbjahr 2007 gewährleistet werden kann.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse v. 13.10.2004
Begründung:
Die
in den vergangen Wochen bekannt gewordenen Todesfällen von kleinen Kindern bestimmen die Diskussion im Moment nicht nur in
den Medien. Auch viele Kreistagsmitglieder werden zunehmend von
Bürgerinnen und Bürgern gefragt, wie eigentlich die Situation im Kreis Coesfeld
ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben in erschreckender Weise gezeigt,
dass es (gerade sehr junge) Eltern gibt, die mit der Erziehung ihrer Kinder
überfordert sind. Diese Eltern haben häufig Probleme, den Alltag mit ihren
Kindern zu gestalten. Sie wissen zu wenig um die Bedürfnisse der Kinder und
sind selbst oft in schwierigen Lebenssituationen.
Ein
„Frühwarnsystem“ ist hier der richtige Schritt, um Kindern aus einem solchen
Umfeld eine Chance und den Eltern die nötige
Unterstützung zu geben. Genau das ist die Zielsetzung eines solchen Systems:
MIT den Eltern FÜR die Kinder arbeiten. Durch Vernetzung und Zusammenarbeit mit
Gynäkologen, Hebammen, Kinderärzten, Jugendamtsmitarbeitern, Familienhilfen,
Suchtberatungen, Erziehungsberatungen u.v.a.m. kann das „Frühwarnsystem
zu einem Zeitpunkt greifen, an dem Schulen und Kindergärten noch außen vor
sind. Durch individuelle Hilfsangebote können überforderte Eltern so gestärkt
werden, um gerade kleine Kinder zu schützen.
Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß
§ 71 SGB VIII und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist
der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.
Anlage:
Antrag der SPD-Fraktion