Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld (Abt. 51 - Jugendamt) für das Haushaltsjahr 2007
hier: Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-7-0550
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Fachbereich II, Produktbereich 51 wird anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufgrund von Beschlüssen ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe bzw. Überschüsse bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2007 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ist am 15.11.2006 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Haushaltsstellen zu verteilen sind. Der Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Für die sachkundigen Bürger ist der Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes und der Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) als Anlage beigefügt.

 

 

Dem Kreisjugendamt Coesfeld liegt ein Antrag des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. auf Förderung der anteiligen Personal- und Sachkosten der Vollzeitstelle der Leiterin des Freizeitbereichs nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 22.08.2006 vor, der in der heutigen Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.

 

 

 

Nach Aufrechnung der Einnahmen und Ausgaben errechnet sich in dem Produktbereich 51 – Jugendamt für 2007 ein Zuschussbedarf von vorläufig rd. 20.700.000 €. Gegenüber den Haushaltsansätzen 2006 beträgt die Steigerung rd. 1.360.000 EUR oder rund 7 %. Diese Steigerung ergibt sich aus einer Vielzahl von Ansatzänderungen gegenüber 2006.

 

Aufgrund von Veränderungen der Produktgruppenstruktur zum 01.01.2007 ist eine Vergleichbarkeit mit dem Produkthaushalt 2006 nur bedingt möglich.

 

 

Im Bereich des Produktes „Tagesbetreuung von Kindern“ (Produktgruppe 51.01) liegt der Zuschussbedarf für 2007 wie im Vorjahr bei ca. 7,8 Mio. €.

 

 

Bei der Produktgruppe „Hilfen in Erziehungsangelegenheiten“ (Produktgruppe 51.02)  werden die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit erzieherischen Hilfen innerhalb sowie außerhalb des Elternhauses sowie Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen ausgewiesen.

 

Hierbei handelt es sich um Inhalte der ehemaligen Produktgruppen 51.003 (familienergänzende Hilfen für jg. Menschen / Familien in besonderen Problemlagen) und 51.004 (familienersetzende Hilfen für jg. Menschen / Familien in besonderen Problemlagen). Insofern ist eine Gesamtvergleichbarkeit mit dem Haushaltsjahr 2006 im ersten Jahr nach Änderung der Produktgruppenstruktur nicht möglich.

 

Insgesamt ist aber festzustellen, dass sich der Zuschussbedarf bei den ehemals familienergänzenden und familienersetzenden Hilfen um rd. 1.345.000 € auf insgesamt rd. 11.200.000 € erhöhen wird. Dieses bedeutet eine Steigerung des Zuschussbedarfes um rd. 18,7 %.

 

Ursache hierfür ist insbesondere eine stetige Fallzunahmen im Bereich der erzieherischen Hilfen innerhalb des Elternhauses, zu denen auch die ambulanten erzieherischen und teilstationären Hilfen zählen.

 

II.  Lösung

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

051.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

051.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

051.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen

 

aus dem Produktbereich 51 – Jugendamt

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

 

III. Alternativen / IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage – Mehrbelastung.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit der Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Kreises Coesfeld.

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Abgeordneten des Kreistages werden gebeten, den Entwurf des Produkthaushaltes 2007 zur Beratung mitzubringen.