Beschlussvorschlag:
- ohne -
Begründung:
I. Problem
Bis 2004 hat der Verein Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Anstellung einer Teilzeitfachkraft
für den Freizeitbereich mit einem Beschäftigungsumfang von 30,8 Wochenstunden
(entspricht einem 0,80 Stellenanteil einer Vollzeitstelle) erhalten.
Mit Schreiben vom 06. Jan. 2005 beantragte der Verein
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und
Umgebung e.V. erstmals die zusätzliche Förderung weitere Wochenarbeitsstunden
der pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich (Aufstockung der
wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5 Stunden).
In seiner Sitzung am 20. Jan. 2005 hat der
Jugendhilfeausschuss dem Antrag entsprochen und zusätzliche freiwillige Mittel
zur Kofinanzierung einer Vollzeitstelle zur Verfügung gestellt (vgl.
Tischvorlage der Sitzung vom 20. Jan. 2005). Mit den zusätzlichen Mittel sollte
dem höheren Betreuungsbedarf von behinderten jungen Menschen in Senden Rechnung
getragen werden.
Mit Schreiben vom 13. Okt 2005 beantragte der Verein
Lebenshilfe e.V. erneut eine Zuwendung aus Mitteln des Landes
Nordrhein-Westfalen und des Kreises Coesfeld zu den Betriebskosten seiner
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Senden für eine
Vollzeitfachkraft für das Haushaltsjahr 2006. Auch diesem Antrag hat der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19. Jan. 2006 entsprochen und
zusätzliche Haushaltmittel zur Verfügung gestellt (vgl. SV-7-0318 der
JHA-Sitzung am 19. Jan. 2006).
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und
körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. hat für das Haushaltsjahr
2007 wiederum einen gleichlautenden Antrag auf ergänzende Förderung der
Personal- und Sachkosten mit Schreiben vom 22. Aug. und 28. Sept. 2006
gestellt.
II. Lösung
Angebote und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld werden nach Maßgabe der Richtlinien zum Landesjugendplan des Landes NRW sowie den Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit gefördert.
Gemäß der Förderungsposition 6. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit werden Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem sogenannten Jugendeinwohnerwertschüssel gefördert, d.h. ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 600 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert. Grundlage für diese Berechnung bilden i.d.R. die entsprechenden Einwohnerzahlen der KDZ Münster bzw. der jeweiligen Einwohnermeldeämter im Zuständigkeitsbereich mit Stand 31.12. des Vorvorjahres.
Am Stichtag 31.12.2005 lebten insgesamt 3.901 junge Menschen in dem entsprechenden Alter in der Gemeinde Senden. Gemäß den Richtlinien des Kreises Coesfeld können somit max. 3,5 hauptberufliche Fachkräfte in Senden gefördert werden.
Neben der Lebenshilfe Senden e.V. erhält bereits der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. einen Betriebskostenzuschuss für insgesamt 2,70 Stellenanteile.
Im Rahmen der derzeit
gültigen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist
somit lediglich die Förderung einer 0,80 Fachkraftstelle bei der Lebenshilfe
Senden e.V. möglich.
Für die Jahre 2005 und
2006 hat der Kreistag jeweils einen Zuschuss zur Förderung einer vollen
Fachkraftstelle – wie nun auch für 2007 seitens des Trägers beantragt –
bewilligt. Diese Entscheidungen wurden damit begründet, dass die durchgeführten
Freizeitmaßnahmen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit
Behinderungen begrüßenswert seien. Insbesondere führe dieses Anbot auch zu
einer Entlastung der Eltern der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Auch der
Aspekt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Gemeinden des Kreises
Coesfeld das Angebot nutzen, führte zu einer positiven Bewertung seitens der
politischen Gremien.
Auflistung der Personalkosten einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich:
Jahr |
Beschäfti- |
Personal- |
voraussichtl. |
2007 |
38,5 WStd. |
44.215,50 € |
26.971,46 € |
2007 |
30,8 WStd. |
35.372,40 € |
21.577,16 € |
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7,7 WStd. |
8.573,25 € |
5.394,29 € |
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*1 Zuwendung bestehenden aus Landesjugendplanmitteln und Kreismitteln.
Zur Zeit enthält der Haushaltsentwurf 2007 keine Mittel zur Finanzierung der beantragten Maßnahme; diese wären bei einer Stattgabe des Antrages in Höhe von 5.394,29 EUR noch einzuplanen. Der geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718100 – KRZ Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT wäre in die Änderungsliste aufzunehmen.
III. Alternativen
entfällt
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
entfällt
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.