Betreff
Antrag des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. auf Förderung der anteiligen Personal- und Sachkosten der Vollzeitstelle der Leiterin des Freizeitbereichs nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 22. Aug. und 28. Sept. 2006
Vorlage
SV-7-0551
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Begründung:

 

I.   Problem

Bis 2004 hat der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. einen jährlichen Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Anstellung einer Teilzeitfachkraft für den Freizeitbereich mit einem Beschäftigungsumfang von 30,8 Wochenstunden (entspricht einem 0,80 Stellenanteil einer Vollzeitstelle) erhalten.

 

Mit Schreiben vom 06. Jan. 2005 beantragte der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erstmals die zusätzliche Förderung weitere Wochenarbeitsstunden der pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich (Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5 Stunden).

 

In seiner Sitzung am 20. Jan. 2005 hat der Jugendhilfeausschuss dem Antrag entsprochen und zusätzliche freiwillige Mittel zur Kofinanzierung einer Vollzeitstelle zur Verfügung gestellt (vgl. Tischvorlage der Sitzung vom 20. Jan. 2005). Mit den zusätzlichen Mittel sollte dem höheren Betreuungsbedarf von behinderten jungen Menschen in Senden Rechnung getragen werden.

 

Mit Schreiben vom 13. Okt 2005 beantragte der Verein Lebenshilfe e.V. erneut eine Zuwendung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Kreises Coesfeld zu den Betriebskosten seiner Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Senden für eine Vollzeitfachkraft für das Haushaltsjahr 2006. Auch diesem Antrag hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19. Jan. 2006 entsprochen und zusätzliche Haushaltmittel zur Verfügung gestellt (vgl. SV-7-0318 der JHA-Sitzung am 19. Jan. 2006).

 

Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. hat für das Haushaltsjahr 2007 wiederum einen gleichlautenden Antrag auf ergänzende Förderung der Personal- und Sachkosten mit Schreiben vom 22. Aug. und 28. Sept. 2006 gestellt.

 

 

II.  Lösung

Angebote und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld werden nach Maßgabe der Richtlinien zum Landesjugendplan des Landes NRW sowie den Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit gefördert.

 

Gemäß der Förderungsposition 6. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit werden Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem sogenannten Jugendeinwohnerwertschüssel gefördert, d.h. ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 600 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert. Grundlage für diese Berechnung bilden i.d.R. die entsprechenden Einwohnerzahlen der KDZ Münster bzw. der jeweiligen Einwohnermeldeämter im Zuständigkeitsbereich mit Stand 31.12. des Vorvorjahres.

 

Am Stichtag 31.12.2005 lebten insgesamt 3.901 junge Menschen in dem entsprechenden Alter in der Gemeinde Senden. Gemäß den Richtlinien des Kreises Coesfeld können somit max. 3,5 hauptberufliche Fachkräfte in Senden gefördert werden.

 

Neben der Lebenshilfe Senden e.V. erhält bereits der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. einen Betriebskostenzuschuss für insgesamt 2,70 Stellenanteile.

 

Im Rahmen der derzeit gültigen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist somit lediglich die Förderung einer 0,80 Fachkraftstelle bei der Lebenshilfe Senden e.V. möglich.

 

Für die Jahre 2005 und 2006 hat der Kreistag jeweils einen Zuschuss zur Förderung einer vollen Fachkraftstelle – wie nun auch für 2007 seitens des Trägers beantragt – bewilligt. Diese Entscheidungen wurden damit begründet, dass die durchgeführten Freizeitmaßnahmen für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen begrüßenswert seien. Insbesondere führe dieses Anbot auch zu einer Entlastung der Eltern der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Auch der Aspekt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Gemeinden des Kreises Coesfeld das Angebot nutzen, führte zu einer positiven Bewertung seitens der politischen Gremien.

 

Auflistung der Personalkosten einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich:

 

Jahr

Beschäfti-
gungs-
umfang

Personal-
kosten

voraussichtl.
Zuschuss *1

2007

38,5 WStd.

  44.215,50 €

   26.971,46 €

2007

30,8 WStd.

  35.372,40 €

   21.577,16 €

 

7,7 WStd.

    8.573,25 €

     5.394,29 €

 

 

 

 

 

*1 Zuwendung bestehenden aus Landesjugendplanmitteln und Kreismitteln.

 

Zur Zeit enthält der Haushaltsentwurf 2007 keine Mittel zur Finanzierung der beantragten Maßnahme; diese wären bei einer Stattgabe des Antrages in Höhe von 5.394,29 EUR noch einzuplanen. Der geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718100 – KRZ Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT wäre in die Änderungsliste aufzunehmen.

 

III. Alternativen

entfällt

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

entfällt

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.