Betreff
Entwurf Produkthaushalt 2007
Vorlage
SV-7-0555
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ausgewiesenen Zuschussbedarfe folgender Produktbereiche aus dem

 

Budget 3 – Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

10 - Organisation, Controlling, Zentraler Service              (Produktbuch Seiten 250 - 256

        (ohne die Produktgruppe 10.02 – Gebäude)                                                 und   267 - 276)

11 - Personalverwaltung                                                   (Produktbuch Seiten 277 - 282)

16 - Kommunikation und EDV                                          (Produktbuch Seiten 283 - 295)

20 - Finanzen                                                                    (Produktbuch Seiten 296 - 308)

30 - Recht, Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro                 (Produktbuch Seiten 309 - 319)

 

 und dem Budgets 4 – Verwaltungsleitung / besondere Dienste

 

00 - Verwaltungsleitung                                                     (Produktbuch Seiten 354 - 357)

01 - Büro des Landrats, Kreisentwicklung                        (Produktbuch Seiten 358 - 369)

02 - Gleichstellung/Regionalstelle Frau & Beruf              (Produktbuch Seiten 370 - 375)

08 - Personalrat                                                                (Produktbuch Seiten 377 - 379)

14 - Rechnungsprüfung                                                    (Produktbuch Seiten 380 - 383)

31 - Kreispolizeibehörde                                                   (Produktbuch Seiten 384 - 391)

 

werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2007) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Produkthaushaltes 2007 ausgewiesenen Budgets/Produktbereiche werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2007 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 393 - 399) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten 1–6) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2007 mit dem Produkthaushalt, dem kameralen Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.               

 

3.   Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm (Produktbuch Seiten 464-471) für die Jahre 2006 bis einschließlich 2010 wird beschlossen.

 

4.   Der Finanzplan (Produktbuch Seiten 472 - 475)  für die Jahre 2006 bis einschließlich 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/ Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 

 

                                   

      Unterschrift

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit dem Produkthaushalt und dem Haushaltsplan ist am 15.11.2006 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkthaushalt wurden der Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises zusammengeführt und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt nach den einzelnen Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 27.11.2006 bis zum 05.12.2006 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

 

1.      Produkthaushalt 2007

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) für die Beratung der Produktbereiche 10 bis 30 im Budget 3 sowie für die Beratung der Budgets 4 und 5 zuständig.

 

 

Budget 3 Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

Produktbereich

Zuschuss (-) / Überschuss (+)

Zuschuss (-) / Überschuss (+)

Ansatz 2007

Ansatz 2006

10 Organisation, Controlling, Zentraler Service

(für die Produktgruppe 10.02 - Gebäude mit einem Zuschussanteil von 2.530.273 € an dem Produktbereich 10 liegt die Zuständigkeit beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennah-verkehr)

- 4.265.050

- 3.572.200

11 Personal

- 808.565

- 788.825

16 Kommunikation und EDV

- 1.212.590

- 1.220.290

20 Finanzen

- 222.948

- 612.998

30 Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro

- 814.113

- 830.153

 

Die Zuständigkeit für die folgenden Produktbereiche liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr. Die Darstellung der Ansätze erfolgt daher nur nachrichtlich, um die Entwicklung des gesamten Budgets deutlich zu machen.

 

62 Vermessungen und Liegenschaftskataster

(Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennah-verkehr

- 2.576.140

- 2.597.940

66 Straßenbau und –unterhaltung

(Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennah-verkehr

- 3.636.650

- 3.558.150

81 Regionale Nahverkehrsgemeinschaft Münsterland  

    (RNVG)

    (Zuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und 

    Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennah-

    verkehr

- 1.721.150

 

 

- 15.257.206

- 13.180.556

 

 

Produktbereich 10 Organisation, Controlling, Zentraler Service

 

Der Zuschussbedarf des Produktbereiches erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 693.000 €. Hiervon entfallen rd. 618.000 € auf die Produktgruppe 10.02 – Gebäude. Die Zuständigkeit für diese Produktgruppe liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr.

 

Der Zuschussbedarf der Produktgruppe 10.01 – Organisation, Controlling verringert sich gegenüber 2006 um 16.252 €. In der Produktgruppe 10.03 – Zentraler Service ergibt sich ein um 90.558 € höherer Zuschussbedarf. Ursächlich sind hier die Beschaffung von Fahrzeugen für die Ausländerbehörde und für die Abteilung  62 Vermessung sowie die Beschaffung von zwei Kommunaltraktoren für den Einsatz am Pictorius-Berufskolleg und der Burg Vischering zu nennen.

 

Produktbereich 11 Personalwirtschaft

 

Der Zuschussbedarf steigt um 19.740 €. Im Wesentlichen basiert diese Steigerung auf Mehrausgaben im Bereich der Zentralen Fortbildung.

 

Produktbereich 16 Kommunikation und EDV

 

Der Produktbereich verzeichnet einen geringfügigen Rückgang des Zuschussbedarfes von 7.700 €.

 

Produktbereich 20 Finanzen

 

Das Produkt 20.01.02 Jagdsteuer wurde in 2007 dem Produktbereich 20 Finanzen zugeordnet. Für 2007 liegen die Einnahmen aus der Jagdsteuer bei 500.000 €. Die Einnahmen wurden bisher im Budget 5 ausgewiesen.

 

Produktbereich 30 Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro

 

Insgesamt verringert sich der Zuschussbedarf des Produktbereiches um 16.040 €, weil die bisher hier veranschlagten Ausgaben für die Stelle der Pressereferentin ab 2007 im Produktbereich 01 ausgewiesen werden.

 

 

Budget 4 Verwaltungsleitung / Besondere Dienste

 

Produktbereich

Zuschuss (-) / Überschuss (+)

Zuschuss (-) /

Überschuss (+)

Ansatz 2007

Ansatz 2006

00 Verwaltungsleitung

- 651.690

- 671.190

01 Büro des Landrats, Kreisentwicklung

- 750.331

-91.736

02 Gleichstellung / Regionalstelle Frau & Beruf

- 71.532

- 69.172

08 Personalrat

- 131.851

- 121.501

14 Rechnungsprüfung

- 193.388

- 192.088

31 Kreispolizeibehörde

- 317.020

- 311.320

42 Schulamt für den Kreis Coesfeld

 

- 314.225

61 Kreis- und Strukturentwicklung

 

- 1.918.075

 

- 2.115.812

- 3.689.307

 

 

Die Entwicklung des Budgets 4 weist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 1,5 Mio. € aus.

 

Diese Veränderung ist mit der Umstrukturierung des Budgets 4 begründet. Die Abteilung 42 Schulamt für den Kreis Coesfeld wurde in die Abteilung 40 integriert und dem Budget 2 zugeordnet. Der bisher im Budget 4 enthaltene Zuschussbedarf für den Produktbereich 42 Schulamt wird nunmehr im Budget 2 im Produktbereich 40 ausgewiesen. Die Abteilung 61 wurde aufgelöst.

 

 

01 Büro des Landrats, Kreisentwicklung

 

Der Abteilungen 01 Büro des Landrats, Kreisentwicklung sind die Produktgruppen „Räumliche Planung und Entwicklung, Kreis- und Regionalentwicklung, Statistik, Wirtschaft und Tourismus sowie Wirtschaftsförderung“ zugeordnet worden. Hieraus ergibt sich ein entsprechend höherer Zuschussbedarf, der bisher  bei der aufgelösten Abteilung 61 angesiedelt war.

 

 

02 Gleichstellung / Regionalstelle Frau & Beruf

 

Vor dem Hintergrund, dass das Land NRW angekündigt hat, die bisherige institutionelle Förderung der Regionalstellenarbeit auf Projektförderung umzustellen wurde die Verwaltung beauftragt, die Arbeit der Regionalstelle Frau und Beruf Kreis Coesfeld neu auszurichten und ein Konzept für die Haushaltsplanberatungen vorzulegen.

 

Ein entsprechendes Konzept wurde inzwischen erarbeitet und sieht vor, das der Kreis Coesfeld ab 2007 weiterhin in Höhe des bisherigen Eigenanteils an der Regionalstelle Frau und Beruf Eigenmittel für die Arbeit zur beruflichen Frauenförderung zur Verfügung stellt. Diese Eigenmittel werden eingesetzt zur Finanzierung einer 0,3 Fachkraftstelle sowie für Sachausgaben.

 

 

Produktbereiche 08 bis 31

 

Bei den übrigen Produktbereichen im Budget 4 ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Auf die Ausführungen im Produkthaushalt wird insofern verwiesen.

 

 

Budget 5 Zentrale Finanzwirtschaft

 

Produktbereich

Überschuss

Überschuss

Ansatz 2007

Ansatz 2006

21 Zentrale Finanzwirtschaft

78.707.957

67.970.866

 

In diesem Budget werden alle Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen, die nicht direkt einem Produktbereich zuzurechnen sind und somit zur Finanzierung der übrigen Budgets bzw. der in den Budgets zu erstellenden Produkte zur Verfügung stehen.

 

Der Haushalt des Kreises Coesfeld wird u.a. erheblich beeinflusst durch die Vorgaben des Landes NRW zum Finanzausgleich. Am 31.08.2006 hat das LDS NRW eine erste Modellrechnung zum vorläufigen Finanzausgleich 2007 herausgegeben. Bei der Ansatzbildung für 2007 wurden die Daten aus dieser Modellrechnung berücksichtigt.

 

Am 09.11.2006 wurde die 2. Modellrechnung des LDS NRW veröffentlicht. Auswirkungen, die sich auf Grund dieser 2. Modellrechnung auf die Einnahmen und Ausgaben des Produkthaushaltes 2007 ergeben, konnten in den Entwurf des Produkthaushaltes 2007 aus Zeitgründen nicht mehr eingestellt werden. Auf das vorgeheftete Beiblatt zum Produkthaushalt 2007 wird verwiesen.

 

Unter Berücksichtigung der bisher außerhalb der Kreisumlage mit den Städten und Gemeinden abgerechneten Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II ergibt sich nach der 2. Modellrechnung des LDS NRW folgende Entwicklung bei der Berechnung des Hebesatzes für die Kreisumlage allgemein:

 

 

2006

Entwurfsansatz

2007
1. Modellrechnung

2007
2. Modellrechnung
 vom 09.11.2006

 

Kreisumlage allgemein

Kreisumlagehebesatz allgemein

(2007 einschließlich 50 % Kreisanteil der Kosten der Unterkunft (KDU) nach SGB II = 5.592.435 €)

32,91 %

36,39 %

35,59

Anteil Erstattung KDU nach SGB II durch Beteiligung der Städte und Gemeinden außerhalb der Kreisumlage allgemein (2007 = 50 % Anteil der Städte u. Gemeinden an den KDU nach SGB II = 5.592.435 €.

8,14 %

2,97 %

2,94

Summe Kreisumlage allgemein einschl. Erstattung der Städte u. Gemeinden für KDU nach SGB II

41,05 %

39,36 %

38,53

Verbesserung 2007

 

- 1,69 %

- 2,52 %

 

 

2. Leitlinien der Budgetierung

 

Da der Gesamthaushalt 2007 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsansätze. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 7 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

 

3.      Investitionsprogramm

 

Im Rahmen des Beratungsverfahrens ist auch der Beschluss des Investitionsprogramms für die Jahre 2006 bis 2010 vorgesehen. Das Investitionsprogramm (Anlage 6 a im Entwurf des Produkt-Haushaltes 2007, Seite 464-471) sieht für das Jahr 2007 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von rd. 10,08 Mio. Euro vor. Der Kreisanteil hieran beträgt rd. 4,1 Mio. Euro.

 

 

4.      Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse

 

Im Rahmen der Beratung über den Budgetbeschluss 2007 und die Haushaltssatzung 2007 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktbereichen des Produkthaushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2007) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 04.12.2006 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden als Tischvorlage am 05.12.2006 vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.