Betreff
Änderungsliste Haushaltsplan 2007
Vorlage
SV-7-0557
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In die Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2007 wird ein Ansatz von 50.000 € zur Ertüchtigung der Statik kreiseigener Gebäude sowie zur Notstromversorgung der Rettungswachen eingestellt.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Zuge der Ereignisse im Zusammenhang mit der sog. „Schneekatastrophe“ im Winter 2005 / 2006 wurde die Standsicherheit verschiedener kreiseigener Gebäude untersucht. Das nunmehr vorgelegte Gutachten eines Fachingenieurbüros für Statik hat gezeigt, dass keine unmittelbare Gefahr im Verzuge besteht. Gleichwohl sind einige Maßnahmen mit vorrangiger Dringlichkeit zu bearbeiten. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten am Pictorius-Berufskolleg, wo sich Fassadenelemente allmählich aus der Verankerung lösen, sowie Maßnahmen zur Sicherung der Holzkonstruktion an der Kolvenburg und der Tragsicherheit im Bereich der Remise an der Burg Vischering.

 

Ferner sollte im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energieversorgung kreiseigener Gebäude im Notfall auch eine Notstromeinspeisungsmöglichkeit (soweit noch nicht vorhanden) an jeder Rettungswache vorgesehen werden. Bisher wurde die Stromversorgung der Einsatzfahrzeuge im Ernstfall über organisatorische Maßnahmen (Aufladung der Fahrzeugaggregate und der medizinischen Gerätschaften an anderen Standorten) sicher gestellt. Die Fachabteilung 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – hat gebeten, solche Einspeisungsmöglichkeiten mittelfristig zur Verfügung zu stellen.

 

II.  Lösung

Auf der Grundlage des am 08.11.2006 vorgestellten Gutachtens zur Standsicherheit sowie eigener Untersuchungen und Vorüberlegungen hat die Abteilung 10 eine Liste der vordringlichen baulichen Maßnahmen erstellt, erste Kostenschätzungen angefertigt und Planungen eingeleitet.

 

Ferner wurden Möglichkeiten und Kosten für Notstromeinspeisungsmöglichkeiten an den Rettungswachen Ascheberg, Billerbeck, Nottuln und Senden ermittelt. Eine entsprechende Vorrichtung soll beim Neubau der Rettungswache Havixbeck eingeplant werden. Die Standorte Coesfeld und Lüdinghausen verfügen bereits über entsprechende Möglichkeiten.

 

III. Alternativen

Verzicht auf andere Baumaßnahmen geringerer Priorität, die gleichwohl als dringlich eingestuft werden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die vordringlichsten Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Statik werden etwa Mittel in Höhe von 40.000 € erfordern. Für die Vorrichtungen zur Notstromeinspeisung an den gen. Rettungswachen sind ca. 7.500 € anzusetzen. Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf für 2007 aufgrund mangelnder Planungssicherheit bislang nicht veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 79 Abs. 2 GO NRW a. F..