Betreff
Antrag der Organisation Ring Politischer Jugend im Kreis Coesfeld auf Gewährung eines Zuschusses vom 23. Okt. 2006
Vorlage
SV-7-0562
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Organisation Ring Politischer Jugend im Kreis Coesfeld vom 23. Okt. 2006 auf Gewährung eines Zuschusses kann nicht entsprochen werden.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Herbst 2006 haben die vier im Kreis Coesfeld ansässigen Parteijugendorganisationen - die Junge Union, die Jusos, die Julis sowie die Grünen Jugend - den Zusammenschluss des Ringes Politischer Jugend im Kreis Coesfeld (RPJ) gegründet (siehe Anlage 1 der SV).

 

Seine wesentlichen Aufgaben sieht der Ring Politischer Jugend im Kreis Coesfeld darin, heranwachsende Bürger staatspolitisch zu interessieren, politisch zu bilden und auf die mitbürgerliche Verantwortung hinzuweisen wie auch junge Menschen in die aktive, verantwortliche politische Mitarbeit einzubeziehen. Dies soll im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung passieren.

 

Der RPJ versteht sich als überparteiliche Organisation.

 

Mit Schreiben vom 23. Okt. 2006 beantragt der Ring Politischer Jugend im Kreis Coesfeld einen Zuschuss für die Aufgabenrealisierung der politischen Willensbildung der Jugendlichen und die Förderung der Demokratie im Kreis Coesfeld im Jahr 2007.

 

 

II.  Lösung

Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt i.d.R. nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Kreis Coesfeld.

 

Hiernach werden Träger von Angeboten, Diensten und Einrichtungen gefördert, die entweder die Voraussetzung nach § 74 KJHG erfüllen oder nach § 75 KJHG als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sind.

 

Ferner werden nur bestimmte zeitlich befristete und nachvollziehbare Angebote gemäß den Richtlinien gefördert.

Maßnahmen und Veranstaltungen, die überwiegend schulischen, religiösen, sportlichen, parteipolitischen, gewerblichen oder gewerkschaftlichen Charakter haben, werden nicht gefördert.

 

Der Ring politischer Jugend im Kreis Coesfeld ist ein loser Zusammenschluss, der nicht nach § 75 KJHA anerkannt ist. Ob die Voraussetzungen nach § 74 KJHG vorliegen, bedarf der Prüfung.

 

Die Richtlinien sehen eine pauschale Förderung verbandlicher Aktivitäten zur Zeit grundsätzlich nicht vor. Der Förderungskatalog der Richtlinien ist auf bestimmte Angebote (Ferienfreizeiten, Schulungen usw.) konzentriert. Die Förderung von Bildungsveranstaltungen sehen die Richtlinien nicht mehr vor.

 

Aus dem Antrag ist nicht zu entnehmen, welche konkreten Angebote der RPJ im Kreis Coesfeld mit dem Kreiszuschuss realisieren will. Auch aus der Satzung geht nicht hervor, welche Maßnahmen im Einzelnen im Jahr 2007 geplant sind.

 

Dem Antrag der Organisation Ring Politischer Jugend im Kreis Coesfeld vom 23. Okt. 2006 auf Gewährung eines Zuschusses kann deshalb aufgrund der vorliegenden Information nicht entsprochen werden.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.