Betreff
Betriebskostenförderung von Angebote, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld - Angebotserweiterung in der Gemeinde Rosendahl
Vorlage
SV-7-0564
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit werden weitere Kreismittel in Höhe von 25.000.- EUR zur Stellenerweiterung in der Gemeinde Rosendahl zur Verfügung gestellt. Der geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718100 – KRZ Betriebskostenzuschuss TOT, KOT HOT ist in die Änderungsliste aufzunehmen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die katholische Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian ist seit Jahren Trägerin mehrerer Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Rosendahl. Zur Zeit beschäftigt sie eine pädagogische Fachkraft mit einer Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden in den Ortsteilen Darfeld, Holtwick und Osterwick.

 

Mit Schreiben vom 09. Nov. 2006 teilt die katholische Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Osterwick mit, dass die Fortsetzung der bisherigen Trägerschaft eines Angebotes der Offenen Jugendarbeit ab dem 01. Jan. 2007 für sie nicht mehr möglich ist.

 

In der Vergangenheit hat die Kirchengemeinde immer wieder pädagogische Fachkräfte im Rahmen von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen angestellt.

Die jetzige Fachkraft kann aufgrund des Teilzeitarbeits- und Befristungsgesetzes ab dem 01. Jan. 2007 nicht mehr weiterbeschäftigt werden.

 

Da die Kirchengemeinde auch zukünftig nur befristete Arbeitsverträge mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließen kann, hat sie den Entschluss gefasst, die Trägerschaft von Angeboten der Offenen Jugendarbeit in die Verantwortung eines anderen Trägers zu geben. Ihre Räumlichkeiten will sie aber weiterhin für die Arbeit zur Verfügung stellen.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Rosendahl will ab dem 01. Jan. 2007 die Kolpingsfamilie Rosendahl-Osterwick die zukünftige Trägerschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Rosendahl übernehmen.

 

Mit dem Trägerwechsel soll das offene Angebot bedarfsgerecht erweitert werden. In diesem Zusammenhang beantragt die Kolpingsfamilie für das Jahr 2007 eine Zuwendung aus Mitteln des Kreises Coesfeld zu den Betriebskosten einer Einrichtung der Offenen Kinder – und Jugendarbeit für insgesamt 2,0 hauptberufliche Fachkräfte.

 

 

II.  Lösung

Angebote und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld werden nach Maßgabe der Richtlinien zum Landesjugendplan des Landes NRW sowie den Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit gefördert.

 

Gemäß der Förderungsposition 6. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit werden Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem Jugendeinwohnerwertschüssel gefördert, d.h. ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 600 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert. Grundlage für diese Berechnung bilden i.d.R. die entsprechenden Einwohnerzahlen der KDZ Münster bzw. der jeweiligen Einwohnermeldeämter im Zuständigkeitsbereich mit Stand 31.12. des Vorvorjahres.

 

Am Stichtag 31.12.2005 lebten insgesamt 2.186 junge Menschen in dem entsprechenden Alter in der Gemeinde Rosendahl. Gemäß den Richtlinien des Kreises Coesfeld können somit max. 2,0 hauptberufliche Fachkräfte in Rosendahl gefördert werden.

 

Aufgrund der beabsichtigten Stellenerweiterung ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 25.000.- EUR.

 

Zur Zeit enthält der Haushaltsentwurf 2007 keine Mittel zur Finanzierung der vorgesehenen Maßnahme; diese wären bei der Stattgabe der Stellenerweiterung in Höhe von 25.000.- EUR noch einzuplanen. Der geänderte Haushaltsansatz unter der HHSt. 4600.718100 – KRZ Betriebskostenzuschuss TOT, KOT HOT wäre in die Änderungsliste aufzunehmen.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.