Beschlussvorschlag:
Der Kreis
Coesfeld übernimmt für eine 2,3 km lange Entlastungsstraße (K 8n) in
Olfen die Straßenbaulast
Begründung:
I. Problem
Wie
bekannt, wird die B 474n im Bereich Dülmen zwischen der A 43 und Seppenrade
(Haus Visbeck) voraussichtlich Mitte des Jahres fertig gestellt sein. Nach
derzeitiger Planung ist darüber hinaus mit der Fertigstellung der B474n im Zuge
der Ortsumgehungen von Datteln und Waltrop in den Jahren 2010 bzw. 2013 zu
rechnen. Mit dem Bau der K 9n zwischen der B 235 und der K 9, Eversumer Straße
soll in 2009 begonnen werden. Für diese Maßnahme sind Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) in Aussicht gestellt worden.
Die Kökelsumer Straße (K8) ist zwischen der Ortsdurchfahrt Olfen und der B 58 zur Aufnahme der zu erwartenden Verkehrsströme nicht geeignet. Der Streckenabschnitt kann insbesondere wegen der beschränkten Belastbarkeit der Brückenbauwerke bis zu 12 t und der ausschließlich einspurig befahrbaren Brücke über die Steverumflut nur eingeschränkt genutzt werden. Der durch Fertigstellung der Ortumgehungen Dülmen, Datteln und Waltrop entstehende Verkehr wird daher auf andere Straßen ausweichen müssen. Dadurch ist für einige Gemeinden des Kreises Coesfeld mehr Verkehr - insbesondere mehr LKW-Verkehr zu erwarten. Eine leistungsfähige Entlastungsstraße im Bereich der Füchtelner Mühle zwischen der K9, Eversumer Straße und der B 58 ist daher für den Kreis Coesfeld und die Region von großer Bedeutung.
Der
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist mit dem Fernstraßenausbaugesetz am 16.
Oktober 2004 in Kraft getreten und weist einen Planungshorizont bis 2015 auf.
Die
ursprünglich im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgesehene B 474n zwischen
der B 474 (Dülmen - Seppenrade) und der B 235 (Olfen) ist in dem aktuellen BVWP
nicht mehr enthalten. Bestrebungen diesen Abschnitt der B 474n wieder in den
vordringlichen Bedarf des BVWP aufzunehmen, blieben ohne Erfolg. Auch in den
inzwischen mit dem Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW und im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geführten
Gespräche wurde für die Wiederaufnahme in den BVWP keine Hoffnung gemacht.
Vielmehr wurde –wie in der letzten Kreistagssitzung am 20.12.06 mitgeteilt- zur
Verbesserung der regionalen Verkehrsprobleme empfohlen, eine „kleine Lösung“
auf kommunaler Ebene vorzusehen. Tendenziell werden für die Realisierung der
„kleinen Lösung“ Finanzierungsmöglichkeiten nach dem GVFG gesehen.
II. Lösung
Angesichts
der im Bereich der Füchtelner Mühle bestehenden Situation macht eine Lösung im
Zuge der K 8 wenig Sinn. (siehe auch SV–6-0874). Die optimale Streckenführung
ist eine in Verlängerung der K 9n im Korridor der ehemaligen Planung zur B 474n
verlaufende Trasse mit einer ca. 500 m westlich der Füchtelner Mühle
vorgesehene Querung der Stever (Anlage)
Auf
Grundlage der bisherigen Kostenberechnungen ist von Gesamtkosten einschl.
Grunderwerbskosten von 4,2 Mio. € auszugehen. Bezüglich des bisher ca. 250 m
lang geplanten Brückenbauwerkes über die Stever werden zzt. intensive Gespräche
mit der Bezirksregierung geführt. Inwieweit hier eine Reduzierung der
Brückenquerschnittes aufgrund der neuer Gesetzeslage und des "Konzeptes
zur naturnahen Entwicklung der Stever und ausgewählter Nebengewässer"
(KNEF Stever) möglich sein wird, ist abschließend
noch nicht geklärt. Tendenziell wird von einer erheblichen Reduzierung der
Brückenlänge ausgegangen, sofern im derzeit ausgewiesenen
Überschwemmungsgebiet ein Ausgleich für die beanspruchten Retentionflächen
erfolgen kann.
Der
Bau der Entlastungsstraße dient nicht nur, wie bei anderen Ortsumgehungen im
Wesentlichen städtebaulichen Zielen und der Verkehrsverbesserung in der
Standortgemeinde Olfen, sondern vorrangig auch der Entlastung von Lüdinghausen
und Seppenrade sowie als Ersatzstrecke für die im Bereich der Füchtelner Mühle
vorhandenen Brückenbauwerke. Daher soll unter Abweichung der sonst üblichen
Praxis eine finanzielle Beteiligung der Städte Lüdinghausen, Olfen und des
Kreises Coesfeld erfolgen. Mit den Bürgermeistern der betroffenen Städte Olfen
und Lüdinghausen wurde inzwischen das weitere Vorgehen abgestimmt und folgende
Kostenaufteilung für den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil in Höhe
von voraussichtlich 30 % (1,26 Mio. €) der Gesamtkosten vorgeschlagen:
Der
Kreis Coesfeld wird 50% und die Städte Lüdinghausen und Olfen werden jeweils 25
% der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten übernehmen.
Für
die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist die Finanzierung mitentscheidend.
Daher soll noch in diesem Jahr der Bezirksregierung für die Entlastungsstraße K
8n eine Programmanmeldung nach den Förderrichtlinien Straßenbau vorgelegt
werden. Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in das Förderprogramm ist die
Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis. Das Vorhaben erfüllt die
Einstufungskriterien als Kreisstraße im Sinne des § 3 Abs. 3 Straßen- und
Wegegesetz (StrWG NW). Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau
der Kreisstraße sollen entsprechend § 38 StrWG NW über ein
Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Als Träger des Vorhabens hat der
Kreis Coesfeld die erforderlichen Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung
zur Durchführung der Planfeststellung einzureichen und das Verfahren zu
begleiten. Als Grundlage für die Planfeststellungsunterlagen sollen die
bisherigen Planungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW genutzt werden.
Aufgrund der personellen Situation wird der Kreis die gesamten Leistungen für
dieses Projekt nicht in Eigenleistung erbringen können. Seitens des
Landesbetriebes wurde die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die
Entwurfsplanung und die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen gegen
Berechnung eines Honorars für den Kreis Coesfeld zu übernehmen. Die Kosten werden
nach Auskunft des Landesbetriebes für die Überarbeitung der bisherigen
Planungsunterlagen unter 100.000 €
liegen.
III. Alternativen
Die Straßenbaulast wird durch den Kreis Coesfeld nicht
übernommen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Bis zur Genehmigungsplanung werden durch den Kreis Coesfeld 50% und durch die Städte Lüdinghausen und Olfen jeweils 25 % der Kosten übernommen. Für den Fall der Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm werden die Bau- und Grunderwerbskosten nach den aktuellen Förderrichtlinien mit 70 % vom Land gefördert. Vereinbart wurde, den nicht durch Zuwendungen gedeckten Eigenanteil wie die Planungskosten aufzuteilen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
In Anbetracht der Bedeutung der Entscheidung, die geplante Maßnahme in der Baulastträgerschaft des Kreises durchzuführen, hat der Kreistag die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme der Straßenbaulast zu treffen. Die konkreten Planungen (Straßenbauentwürfe etc.) werden zu gegebener Zeit im Fachausschuss vorgestellt.