Betreff
2. Fortschreibung Frauenförderplan und Bericht über die Personalentwicklung
Vorlage
SV-7-0602
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Gemäß § 5 a des Landesgleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitrahmen von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen.

Der letzte, für die Jahre 2004 bis 2006 erstelle Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld ist nunmehr für den nächsten 3-Jahres-Zeitraum, d.h. für die Jahre 2007 bis 2009 fortzuschreiben. Gleichzeitig hat die Dienststelle einen Bericht über die Personalentwicklung zu erarbeiten und dem Kreistag vorzulegen.

 

II. Lösung

 

In gemeinsamer Arbeit der Personalabteilung und der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Frauenförderplan fortgeschrieben. Gleichzeitig wurde ein Bericht über die Personalentwicklung der vergangenen 3 Jahre erarbeitet. Die erforderlichen Daten wurden zum Stichtag 01.09.06 erhoben und analysiert.

 

Der Entwurf zur Fortschreibung des Frauenförderplans für die Jahre 2007 – 2009 ist als Anlage beigefügt. Er ist im wesentlichen unverändert geblieben. Einige Änderungen haben sich aufgrund Gesetzesänderungen ergeben. Auf diese wird im Vorwort hingewiesen.

 

Der Bericht über die Umsetzung des Frauenförderplans für den zurückliegenden Zeitraum 2004 – 2006 ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Der Bericht enthält Angaben über die Personalentwicklung sowie die im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zur Frauenförderung bei der Kreisverwaltung Coesfeld.

 

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung in Verbindung mit § 5 a Landesgleichstellungsgesetz der Kreistag.