Betreff
Erziehungsberatung gem. § 28 Sozialgesetzbuch VIII
hier: Änderungsvertrag mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V.
Vorlage
SV-7-0622
Aktenzeichen
51
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch Änderungsvertrag (Anlage 1) auch für das Jahr 2007 die Leistung der Erziehungsberatung nach dem Sozialgesetzbuch VIII. Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB III) übertragen.

 

Der Caritasverband erhält im Jahr 2007 für erbrachte Leistungen eine Förderung in folgendem Umfang:

 

80 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten werden für Beratungen mit einem unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle und andere Aufgaben pauschal finanziert.

 

20 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten können über Einzelfallleistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII über Entgelte für Fachleistungsstunden refinanziert werden. Die Auslastungsgarantie für diese Leistungen ist auf 50 v. H. begrenzt.

 

 

 

 

I.                    Problem:

 

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben auf der Grundlage des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – Beratungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.

 

Die Aufgaben der Erziehungsberatung sind von den drei örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Coesfeld an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. delegiert worden. Durch die Beratungsstellen in Lüdinghausen, Dülmen und Coesfeld, erbringt der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. die notwendigen Beratungsleistungen.

 

Die Regelungen zum Inhalt, der Qualität und der Refinanzierung der Leistungen sind durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten bis zum 31.12.2006 verbindlich geregelt worden (s. Beschluss JHA, Sitzung am 01.06.2006, SV-7-0443).

Für den Zeitraum ab dem 01.01.2007 ist eine neue Regelung zu vereinbaren.

 

 

II.                  Lösung:

 

Die Jugendämter im Kreis Coesfeld haben mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. über die Fortsetzung der Leistungen der Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche verhandelt und empfehlen, den bestehenden Vertrag in der Grundausrichtung bis zum 31.12.2007 fortzuführen. Im Laufe des Jahres soll die Fortsetzung der Zusammenarbeit erneut beraten und – falls erforderlich – auf einen neuen Fördermodus ausgerichtet werden.

 

Die wesentlichen Änderungen des Vertrages:

 

Berichtswesen:

Gegenüber 2006 soll die Berichterstattung auf zwei Berichte im laufenden Jahr reduziert werden.

 

Auf einen Wirksamkeitsdialog auf Kreisebene wird verzichtet. Der fachliche Austausch erfolgt in 2007 auf der Ebene der Zusammenarbeit zwischen der Erziehungsberatung und dem Fachbereich Jugend, Familie, Bildung, Freizeit.

 

Finanzierung:

Wie bisher wird der Inhalt der Leistung sowie deren Finanzierung aufgeteilt:

 

80 % werden für die Leistungen mit unmittelbarem Zugang (= Beratung ohne direkte Beauftragung durch die Jugendämter) erbracht.

 

 

An dem in diesem Zusammenhang entstehenden Kostenanteil beteiligt sich der Caritasverband in einem Umfang von 10 %. Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2007 mit rund 50.000 Euro je Beratungsstelle beteiligen. Die restlichen Kosten tragen die Jugendhilfeträger.

 

Die Kosten für Leistungen der Hilfen zur Erziehung (20 %) werden von den Jugendämtern im Rahmen des Ersatzes über Fachleistungsstunden getragen. Allerdings gibt es hierfür nur noch eine Auslastungsgarantie bzw. Abnahmegarantie der Hilfen zur Erziehung bis zu 50 %.

 

Unter Berücksichtigung der Pauschalförderung für die Leistungen mit unmittelbarem Zugang ergibt sich somit bis zum Ablauf des Jahres 2007 insgesamt eine Refinanzierungsgarantie für den freien Träger bei Einbeziehung des vereinbarten Eigenanteils und der zu erwartenden Landesförderung in einem Umfang von 90 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten.

 

Laufzeit des Vertrages:

Der Vertrag soll für das Jahr 2007 abgeschlossen werden. Im Laufe des Jahres wird der Vertrag erneut verhandelt, um gegebenenfalls zu einem anderen Fördermodus zu kommen.

 

 

III.                Alternativen:

 

Keine.

 

 

IV.               Kosten-Folgekosten-Finanzierung:

 

Entsprechend der regionalen Verteilung der Inanspruchnahme übernimmt der Kreis Coesfeld die Finanzierung der  Erziehungsberatungsstelle in Lüdinghausen in vollem Umfang und die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle in Coesfeld zu 50 v. H.

 

Im Haushaltsplan 2007 sind, wie bereits in 2006, bei der Haushaltsstelle 4650.718000 KRZ Erziehungsberatungsstelle 246.500 Euro eingeplant. Der Restbetrag ist aus der Ausgabehaushaltsstelle 4550.718200 (ambulante erzieherische Hilfen) zu finanzieren.

 

 

V.                 Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.