Betreff
Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
SV-6-0701/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld wird beschlossen.

 

           

 

 

 

           

 

           

Begründung:

I. –II.    Problem

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2003 wurde über den Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung beraten. Hinsichtlich der Aufgabenübertragungen auf das Rechnungsprüfungsamt wurde beschlossen, der Rechnungsprüfung folgende Aufgaben zu entziehen:

 

1.      Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung von Jagd- u. Fischereigenossenschaften.

2.      Prüfung der landesunmittelbaren Krankenkassen und Kassenverbände.

3.      Prüfung der Kassengeschäfte des Anna-Katharina-Emmerick-Verinss e.V. Coesfeld

4.      Prüfung der Kassen- Buch und Betriebsführung von Unternehmen, Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen und Stiftungen, an denen der Kreis beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist, soweit diese die Prüfung durch die Rechnungsprüfung des Kreises schriftlich beantragen.

5.      Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuschüssen des Kreises an Verbände und Vereine und sonstige Einrichtungen, bei denen sich der Kreis im Bewilligungsverfahren die Prüfung vorbehalten hat.

 

Sämtliche Punkte sind unter Ziff. 3.2 der im Entwurf beigefügten Rechnungsprüfungsordnung gestrichen worden.

 

Als neue Aufgaben sollen der Rechnungsprüfung im Rahmen der begleitenden Prüfung folgende Aufgaben übertragen werden:

 

1.        Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung

2.        Mitarbeit bei der Vorbeugung und Verhinderung der Korruption

 

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wurde unter Ziff. 3.2 (vom Kreistag übertragene Aufgaben), die Mitarbeit bei der Vorbeugung und Verhinderung der Korruption unter Ziff. 7.1 (generelle Beteiligungspflicht im Rahmen der begleitenden Prüfung) in den beigefügten Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung aufgenommen.

 

III.   Alternativen

Eine Rechnungsprüfungsordnung wird nicht erlassen. Damit würde es nicht zu einer klaren Festlegung des Geschäftsbereiches der Rechnungsprüfung bzw. zu klaren Verfahrensregelungen zwischen der Rechnungsprüfung und den Abteilungen des Kreises Coesfeld kommen.

IV.   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf den Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die Sitzungen entstehen keine Kosten.

 

V.    Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung zuständig.

Anlagen:

 

Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung