Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
Gemäß der für die Deponie Coesfeld-Flamschen bestehenden Plangenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 20.05.2005 (Az. 52.6.2 COE 2) wurde nach Beendigung der Bodenablagerung auf der Deponie Coesfeld-Flamschen zum 14.07.2005 die Oberflächenkubatur im 1. Bauabschnitt (siehe Anlage) hergestellt
Für die Erstellung der Oberflächenabdichtung im 1. Bauabschnitt mit einer Fläche von ca. 40.000 m² wurde durch die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH 2006 eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt. Der Auftrag zur Bauausführung wurde am 29.06.2006 an die Fa. Wilhelm Haddick GmbH Co. KG, Borken, erteilt.
Im Rahmen der Oberflächenabdichtung wurde eine mineralische Dichtung mit nachfolgenden Anforderungen hergestellt (siehe auch Anlage Regeldetail): Einbaustärke (verdichtet) d ³ 0,50 m (zweilagig), Durchlässigkeit kf £ 1 x 10-8 m/s. Oberhalb der mineralischen Dichtung wurde eine geotextile Drainage als Entwässerungsschicht verlegt. Über der Entwässerungsschicht ist eine 1m mächtige Rekultivierungsschicht vorgesehen. Im Rahmen der Ausführung der Bauleistungen wurde die Rekultivierungsschicht in einer Stärke von 0,4 m zum Schutz der Dichtungs- und Entwässerungsschicht mit vorhandenen Böden aufgebaut. Bis zu einer Stärke von 1 m soll der Aufbau nunmehr mit angelieferten geeigneten Böden, die gegen Entgelt zur Verwertung angenommen werden sollen, erfolgen. Weiterhin wurden im 1. Bauabschnitt der Entwässerungsrandgraben sowie ein Pflegeweg hergestellt.
Die ausgeschriebenen Arbeiten im 1. Bauabschnitt sind bis auf Restarbeiten weitgehend abgeschlossen.
Für den 2. Bauabschnitt ist nun die Herstellung der Ausgleichsschicht vorgesehen. Dazu sollen regional vorhandene Böden verwendet werden, die auf Entgeltbasis zur Verwertung an der Bodendeponie angenommen werden. Die Herstellung der Oberflächenabdichtung für den 2. Bauabschnitt ist ab 2009 geplant.
Von den geplanten Rücklagenentnahmen von 500.000,- € für die Rekultivierung der Deponie in 2006 werden nur ca. 450.000,- € für den 1. Bauabschnitt der Oberflächenabdichtung benötigt.
Auf Grund der bereits im Vorfeld angesammelten Böden für die Dichtungs- wie auch für die anteilige Rekultivierungsschicht konnten erhebliche Kosten eingespart werden. Weitere Kosten wurden bereits in der Planungsdiskussion mit der Bezirksregierung vermieden, da die ursprünglichen Forderungen der Aufsichtsbehörde nach einer noch höherwertigen Dichtungs- und Entwässerungsschicht entschieden abgelehnt wurden und der reduzierte o.g. Aufbau erreicht werden konnte.
Im Rahmen einer Anpassung der bestehenden
Plangenehmigung vom 20.05.2005 an die ab dem 1.1.2007 geltenden
Deponieverwertungsverordnung hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom
14.03.2007 erhöhte materielle Anforderungen hinsichtlich der Qualität der
Rekultivierungsschicht gestellt. In der Konsequenz können sich hieraus für die
noch nicht erstellten Bereiche der Rekultivierungsschicht Mehrkosten ergeben,
so fern die regionalanstehenden Böden diese Anforderungen nicht erfüllen.
Seitens der Umweltabteilung wird aber davon ausgegangen, dass die anstehenden
und auch bisher genutzten Böden diesen Qualitätsanforderungen genügen.
Die Gesamtkosten der
Abschlussarbeiten werden sich voraussichtlich auf ca. 1 – 2 Mio. Euro belaufen,
wobei die Kostenentwicklung stark abhängig ist von den zur Verfügung stehenden
Bodenmassen. Ob die sich zur Zeit in Arbeit befindliche „Integrierte
Deponieverordnung“ (BMU) und das zu erwartende „Merkblatt für
Oberflächenabdichtungen“ (LANUV) zu weiteren Verschärfungen und
Kostensteigerungen bei der Erstellung der Oberflächenabdichtung führen wird,
bleibt abzuwarten.
Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage „Abfallwirtschaft“.
Anlagen:
Lageplan
Regeldetail Oberflächenabdichtung