Betreff
Beratung der Ergebnisse des Prüfungsberichts der GPA NRW
Vorlage
SV-7-0641
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Beratungsergebnisse des Ausschusses zum

 

Ø      Bereich Finanzen aus dem Teilbericht Finanzen und ÖPNV (Seite Fi 1  – Fi 44),

 

Ø      Teilbericht Beteiligungen (Seite Be 1 – Be 54),

 

Ø      Teilbericht Personal und Organisation (Seite Pe 1 – Pe 48) und

 

Ø      Teilbericht Gebäudewirtschaft (Seite Gw 1 – Gw 50)

 

des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW werden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und entsprechend den Bestimmungen des § 105 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW weiterbehandelt.

 

 

Begründung:

I. - II.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit vom 12.12.2005 bis 08.11.2006 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Der Landrat hat den Prüfungsbericht einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung zu den ausgesprochenen Empfehlungen in der Sitzung am 26.02.2007 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Gemäß dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses werden die einzelnen Teilberichte bzw. Teilbereiche des Prüfungsberichtes in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten.

 

In dieser Sitzung erfolgt daher die Beratung des Bereiches Finanzen aus dem Teilbericht Finanzen und ÖPNV (Seite Fi 1  – Fi 44) sowie der Teilberichte Beteiligungen (Seite Be 1 – Be 54), Personal und Organisation (Seite Pe 1 – Pe 48) und Gebäudewirtschaft (Seite Gw 1 – Gw 50).

 

Der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPA NRW sind an alle Kreistagsabgeordneten versandt worden.

 

Die Beratungsergebnisse dieses Ausschusses werden anschließend dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt und dort weiterbehandelt.

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

- keine -

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.