Betreff
Kleinkläranlagen
Vorlage
SV-7-0648
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

ohne

Begründung:

 

 

 

 

Die dauerhafte Behandlung und Beseitigung von ausschließlich häuslichem Abwasser im Außenbereich erfolgt im Regelfall über Kleinkläranlagen. Die Abläufe von Kleinkläranlagen in Gewässer haben in NRW, gemessen an der Gewässerbelastung aus kommunalen Kläranlagen, einen Anteil von ca. 16% (Stand 2002). Dies macht deutlich, dass neben dem Vorhalten einer vollbiologischen Kleinkläranlage (Technik) auch deren Betrieb und regelmäßige Wartung Einfluss auf die Reinhaltung der Gewässer, insbesondere bei den kleineren Fließgewässern nimmt.

 

Im Jahr 1996 wurde von ca. 5600 Kleinkläranlagenstandorten im Kreis Coesfeld ausgegangen. Frühere Schätzungen Mitte der 80 er Jahre beliefen sich auf bis zu 6000 Kleinkläranlagenstandorte.

Ab dem Beginn der Landesförderung von Kleinkläranlagen im Jahr 1997 bis zum Ablauf des Förderprogramms im Jahr 2005 verringerte sich die Anzahl auf aktuell 4793 Kleinkläranlagenstandorte. Die Verringerung der Anzahl hat mehrere Gründe:

 

-          Anschluss von bisherigen Kleinkläranlagenstandorten mittels Druckentwässerungssystem bzw. vereinzelt mit Freigefällekanal an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation.

 

-          Bereinigung der Kleinkläranlagenkataster bei den Gemeinden als auch beim K reis Coesfeld im Rahmen der Erstellung und Einführung eines Kleinkläranlagenverwaltungsprogramms (KomVorKKA).

 

-          Zusammenschluss von mehreren Einzelanwesen zu einer gemeinsamen Abwasserbehandlung („große“ Kleinkläranlagen).

 

-          Umstellung auf “echte“ abflusslose Gruben bei sehr gering frequentierten Gebäuden.

 

3574 Kleinkläranlagen entsprechen von ihrer Bau- und Betriebsweise dem aktuellen Stand der Technik und werden entsprechend den Anforderungen des Förderprogramms NRW von Fachfirmen/Fachkundigen regelmäßig (bis zu 3 mal jährlich) gewartet. Auf das freiwillige Förderprogramm des Landes NRW hatten die Städte und Gemeinden sowie der Kreis Coesfeld in zahllosen Pressemitteilungen in der Tagespresse als auch im Landwirtschaftlichem Wochenblatt hingewiesen.

 

Die nun noch anstehenden Sanierungen sind von hier unter wasserwirtschaftlicher Prioritätensetzung angegangen worden. 446 Betreiber von Kleinkläranlagen mit teilweise absolut unzureichender, veralterter Klärtechnik (oft nur aus unterbemessenen Klärgruben bestehend) sind vorrangig zu sanieren. Seit Beginn des Jahres 2007 werden die v.g. Betreiber zur Sanierung ihrer Kleinkläranlagen mit verkürzter Fristsetzung aufgefordert. Aus den Erfahrungen der bisherigen Sanierungen ist davon auszugehen, dass diese Arbeiten in ca. 2 – 3 Jahren abgeschlossen sein werden.

 

Ab dem Jahr 2008 werden dann weitere 730 Betreiber von Kleinkläranlagen mit unzureichender Vorklärung und nachgeschalteten, veralteten Nachreinigungsstufen in Form von Filtergräben und Untergrundverrieselung mit dem Auslaufen bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen zur Sanierung bzw. Anpassung ihrer Kläranlagen auf den aktuellen Stand der Technik aufgefordert. Die Erforderlichkeit ergibt sich dadurch, dass diese Systeme keine vollbiologische Abwasserreinigung entsprechend dem zu Grunde legenden aktuellen Stand der Technik darstellen und von daher eine unzureichende Reinigungsleistung erbringen.

 

Ab dem Jahr 2007 werden parallel zu den Sanierungsverfahren sukzessive die Kleinkläranlagenbetreiber, die eine Landesförderung erhalten haben, auf  Aufrechterhaltung der Wartungsverträge sowie auf Einhaltung von Umfang und Häufigkeit der Wartungsarbeiten durch Fachfirmen/Fachkundige geprüft.

 

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf des Landeswassergesetzes ist die Zusammenführung der Anlagenüberwachung (z.Zt. noch durch die Städte und Gemeinden) zu Gunsten einer einheitlichen Anlagen- sowie Einleiter- und Gewässerüberwachung der Kleinkläranlagen durch die Untere Wasserbehörde vorgesehen.

Um zukünftig sowohl einen ausreichenden Gewässerschutz zu gewährleisten, aber auch um die im Rahmen der Förderinitiative getätigten Investitionen in eine zeitgemäße Kleinkläranlagentechnik möglichst lange zu  erhalten, ist eine wiederkehrende Überwachung vor Ort neben dem verantwortungsvollen Eigenbetrieb und einer fachgerechten Fremdwartung unerlässlich.

 

Im Förderzeitraum von 1998 bis 2005 wurden im Kreis Coesfeld 2923 Förderanträge gestellt und Fördermittel in Höhe von 5.800.000 € für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen zur vollbiologischen Abwasserbehandlung zugeteilt.

 

Das maßgebliche technische Regelwerk der DIN 4261 Teil 2 empfiehlt eine Überwachung im 1-Jahresrhythmus.

Dies ist sowohl inhaltlich bzw. unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen unrealistisch.

Es wird eine behördliche Überwachung (vor Ort) im 10-Jahresrhythmus für ausreichend gesehen, so dass innerhalb der Laufzeiten der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse jede Kleinkläranlage 1 x vor Ort überwacht wird.