Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
Die dauerhafte Behandlung und
Beseitigung von ausschließlich häuslichem Abwasser im Außenbereich erfolgt im
Regelfall über Kleinkläranlagen. Die Abläufe von Kleinkläranlagen in Gewässer
haben in NRW, gemessen an der Gewässerbelastung aus kommunalen Kläranlagen,
einen Anteil von ca. 16% (Stand 2002). Dies macht deutlich, dass neben dem
Vorhalten einer vollbiologischen Kleinkläranlage (Technik) auch deren Betrieb
und regelmäßige Wartung Einfluss auf die Reinhaltung der Gewässer, insbesondere
bei den kleineren Fließgewässern nimmt.
Im Jahr 1996 wurde von ca. 5600 Kleinkläranlagenstandorten im Kreis Coesfeld ausgegangen. Frühere Schätzungen Mitte der 80 er Jahre beliefen sich auf bis zu 6000 Kleinkläranlagenstandorte.
Ab dem Beginn der Landesförderung
von Kleinkläranlagen im Jahr 1997 bis zum Ablauf des Förderprogramms im Jahr
2005 verringerte sich die Anzahl auf aktuell 4793 Kleinkläranlagenstandorte. Die
Verringerung der Anzahl hat mehrere Gründe:
-
Anschluss von
bisherigen Kleinkläranlagenstandorten mittels Druckentwässerungssystem bzw.
vereinzelt mit Freigefällekanal an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation.
-
Bereinigung der
Kleinkläranlagenkataster bei den Gemeinden als auch beim K reis Coesfeld im
Rahmen der Erstellung und Einführung eines Kleinkläranlagenverwaltungsprogramms
(KomVorKKA).
-
Zusammenschluss von
mehreren Einzelanwesen zu einer gemeinsamen Abwasserbehandlung („große“
Kleinkläranlagen).
-
Umstellung auf “echte“
abflusslose Gruben bei sehr gering frequentierten Gebäuden.
3574 Kleinkläranlagen entsprechen
von ihrer Bau- und Betriebsweise dem aktuellen Stand der Technik und werden
entsprechend den Anforderungen des Förderprogramms NRW von
Fachfirmen/Fachkundigen regelmäßig (bis zu 3 mal jährlich) gewartet. Auf das
freiwillige Förderprogramm des Landes NRW hatten die Städte und Gemeinden sowie
der Kreis Coesfeld in zahllosen Pressemitteilungen in der Tagespresse als auch
im Landwirtschaftlichem Wochenblatt hingewiesen.
Die nun noch anstehenden
Sanierungen sind von hier unter wasserwirtschaftlicher Prioritätensetzung
angegangen worden. 446 Betreiber von Kleinkläranlagen mit teilweise absolut
unzureichender, veralterter Klärtechnik (oft nur aus unterbemessenen Klärgruben
bestehend) sind vorrangig zu sanieren. Seit Beginn des Jahres 2007 werden die
v.g. Betreiber zur Sanierung ihrer Kleinkläranlagen mit verkürzter Fristsetzung
aufgefordert. Aus den Erfahrungen der bisherigen Sanierungen ist davon
auszugehen, dass diese Arbeiten in ca. 2 – 3 Jahren abgeschlossen sein werden.
Ab dem Jahr 2008 werden dann
weitere 730 Betreiber von Kleinkläranlagen mit unzureichender Vorklärung und
nachgeschalteten, veralteten Nachreinigungsstufen in Form von Filtergräben und
Untergrundverrieselung mit dem Auslaufen bestehender wasserrechtlicher
Genehmigungen zur Sanierung bzw. Anpassung ihrer Kläranlagen auf den aktuellen
Stand der Technik aufgefordert. Die Erforderlichkeit ergibt sich dadurch, dass
diese Systeme keine vollbiologische Abwasserreinigung entsprechend dem zu
Grunde legenden aktuellen Stand der Technik darstellen und von daher eine
unzureichende Reinigungsleistung erbringen.
Ab dem Jahr 2007 werden parallel
zu den Sanierungsverfahren sukzessive die Kleinkläranlagenbetreiber, die eine
Landesförderung erhalten haben, auf
Aufrechterhaltung der Wartungsverträge sowie auf Einhaltung von Umfang
und Häufigkeit der Wartungsarbeiten durch Fachfirmen/Fachkundige geprüft.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf
des Landeswassergesetzes ist die Zusammenführung der Anlagenüberwachung (z.Zt.
noch durch die Städte und Gemeinden) zu Gunsten einer einheitlichen Anlagen-
sowie Einleiter- und Gewässerüberwachung der Kleinkläranlagen durch die Untere
Wasserbehörde vorgesehen.
Um zukünftig sowohl einen
ausreichenden Gewässerschutz zu gewährleisten, aber auch um die im Rahmen der
Förderinitiative getätigten Investitionen in eine zeitgemäße
Kleinkläranlagentechnik möglichst lange zu
erhalten, ist eine wiederkehrende Überwachung vor Ort neben dem
verantwortungsvollen Eigenbetrieb und einer fachgerechten Fremdwartung
unerlässlich.
Im Förderzeitraum von 1998 bis
2005 wurden im Kreis Coesfeld 2923 Förderanträge gestellt und Fördermittel in
Höhe von 5.800.000 € für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen zur
vollbiologischen Abwasserbehandlung zugeteilt.
Das maßgebliche technische
Regelwerk der DIN 4261 Teil 2 empfiehlt eine Überwachung im 1-Jahresrhythmus.
Dies ist sowohl inhaltlich bzw.
unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalressourcen unrealistisch.
Es wird eine behördliche
Überwachung (vor Ort) im 10-Jahresrhythmus für ausreichend gesehen, so dass
innerhalb der Laufzeiten der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse jede
Kleinkläranlage 1 x vor Ort überwacht wird.