Betreff
Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-7-0656
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 24a SGB VIII (Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen) wird zum Ausbau von Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zum Stichtag 15.03.2008 folgendes beschlossen:

 

  1. Die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wurden für den Zeitraum des Kindergartenjahres 2006/2007 erstmals umfassend in die Kindergartenbedarfsplanung einbezogen und sind im Kindergartenbedarfsplan auf den Seiten 57 bis 84 ausführlich dargestellt. Die dortigen Daten zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurden für das Kindergartenjahr 2007/2008 fortgeschrieben und präzisiert (Anlage 1). Diese Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes wird hiermit beschlossen.
  2. Die in der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes (Anlage 1) dargestellten Daten sowie die Tabellen zur Feststellung des Ausbaustandes zum 31.12.2006 (SV-7-0617; Beschluss vom 29.03.2007) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2007/2008.
  3. Neben den vorhandenen Betreuungsangeboten in kleinen altersgemischten Gruppen, in Spielgruppen und in Kindertagespflege sowie durch Nutzung freier Plätzen in Kindertageseinrichtungen, wurden 2005 und 2006 erste Schritte zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Einführung einer Spielgruppenförderung sowie Änderung der Richtlinien zur Förderung von Tagespflegemaßnahmen veranlasst. Hierdurch – sowie die Nutzung weiterer frei bleibender Kindergartenplätze - wird für den Stichtag 15.03.2008 eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 12,3 % erwartet.
  4. Grundsätzlich sollen auch in den Folgejahren durch den Rückgang der Kinderzahlen eingesparte Mittel in der Kindergartenbetreuung für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Verwendung finden.
  5. Durch die Einrichtung einer auf ein halbes Jahr befristeten Projektstelle „Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ werden weitere Impulse für den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten erwartet.
  6. Die sich durch die Ablösung des GTK durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2008 ergebenden Möglichkeiten zur Einrichtung von Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren und zur Förderung der Tagespflege werden geprüft und soweit möglich in die Ausbauplanungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 einbezogen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Kann am 01. Januar 2005 das für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 6 SGB VIII erforderliche Angebot an Plätzen in Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet werden, so können nach § 24a SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschließen, dass diese Verpflichtung erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem 01. Oktober 2010, erfüllt wird.

 

Ein solcher Beschluss ist für die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren durch den Jugendhilfeausschuss am 29.09.2005 erfolgt.

 

Nach § 24a Abs. 2 SGB VIII sind dann die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet,

  1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und
  2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen

II.  Lösung

 

Beschlüsse zur Feststellung des Bedarfs und des erreichten Ausbaustands sind am 30.03.2006 und 29.03.2007 erfolgt. Die jährliche Ausbaustufe ist für das Kindergartenjahr 2007/08 noch zu beschließen.

Erste Schritte zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurden mit der Einführung von Richtlinien zur Förderung von Spielgruppen für Kinder unter drei Jahren und der Änderung der Richtlinien zur Förderung von Tagespflege veranlasst.

Durch zusätzliche Qualifizierungskurse der Familienbildungsstätten konnten weitere Tagespflegepersonen gewonnen werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Fallzahlen bei der Förderung von Kindertagespflege, speziell bei der Altersgruppe der 0- bis 3jährigen Kinder, noch weiter steigen werden.

In die Spielgruppenförderung werden auch die Projekte „Haus Kunterbunt“ in Billerbeck und „Pillefuß“ in Olfen einbezogen. Derzeit erfolgen Überlegungen, wie die Richtlinien zur Spielgruppenförderung so geändert werden können, dass speziell diese beiden Projekte noch besser und zielgerichteter gefördert werden können.

Aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen ist davon auszugehen, dass im Kindergartenjahr 2007/08 in vielen Orten vermehrt 2jährige Kinder auf freien Kindergartenplätzen betreut werden können. Gruppenschließungen wurden auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 19.10.2006 (SV-7-0482) nur in den Orten vereinbart, in denen absehbar ist, dass die Plätze nicht durch jüngere Kinder genutzt werden würden.

Die aktuelle Situation und der beabsichtigte Ausbau im Kindergartenjahr 2007/2008 sind in der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes, der weiterhin als Planungsgrundlage für den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren genutzt werden soll, jeweils ortsbezogen dargestellt. Die erfolgte Fortschreibung des Planes für die Altersgruppe der 0- bis 3jährigen Kinder wird daher beschlossen.

Zum 19.03.2007 wurde befristet für sechs Monate beim Kreisjugendamt eine zusätzliche Mitarbeiterin mit halber Stelle für das Projekt „Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ eingestellt. Ihre Aufgabe ist vor allem die Erstellung eines Konzepts zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren unter Einbeziehung der landespolitischen Vorgaben durch das zum 01.08.08 beabsichtigte Kinderbildungsgesetz und in Zusammenarbeit mit den Tageseinrichtungen, vor allem den künftigen Familienzentren, Tagespflegepersonen, Familienbildungsstätten und den Städten und Gemeinden. Eine erste Übersicht zu den angedachten Schritten zur Entwicklung des Konzepts ist als Anlage 2 beigefügt. Der Konzept-Entwurf soll nach derzeitigen Planungen in der Jugendhilfeausschusssitzung am 30.08.2007 vorgestellt werden.

 

III. Alternativen

 

keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die im Vorjahr vorhandene Haushaltsstelle mit 160.000 EUR für den Ausbau von Betreuungs-plätzen „U3“ wurde aufgelöst. Diese Mittel stehen nun bei den jeweiligen Einzelansätzen zur Förderung der Kindertagespflege, der Spielgruppen und den Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Ausbaustufe ist nach § 24a SGB VIII vom örtlichen Träger der Jugendhilfe zu beschließen.

 

Die Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes gehört nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung im Sinne des § 70 Abs. 2 SGB VIII und ist daher der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vorbehalten. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus § 25 GTK.