hier: Produktbereich 051 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Beschlussvorschlag:
Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Fachbereich II, Produktbereich 051, wird anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe/Überschüsse bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2004 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ist am 17.12.2003 in den Kreistag eingebracht worden. In den sich anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Haushaltsstellen zu verteilen sind.
Die Fachausschussberatungen sollten in gewohnter Weise produktgruppenbezogen erfolgen. Änderungen bei den Zuschüssen oder Überschüssen der einzelnen Produktgruppen können nur durch eine Standardänderung bei den Produkten erreicht werden.
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2004 ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Auf den Seiten 120 – 148 sind die Zuschüsse/Überschüsse des Produktbereiches 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und der darin enthaltenen Produktgruppen ausgewiesen. Für die sachkundigen Bürger sind diese Seiten sowie der Vorbericht auszugsweise als Anlage 1 beigefügt.
Wesentliche finanzielle Aspekte sind bei der jeweiligen Produktgruppenübersicht erläutert. Weitere Informationen zum Produktstandard enthalten die einzelnen Produktbeschreibungen, die jeweils hinter der Produktgruppenübersicht abgedruckt sind.
Hinsichtlich der Entwicklung im Haushaltsjahr 2003 wird verwiesen auf die Berichte zu ausgewählten Produkten der Abteilungen 251.1 und 251.2, die als Anlage 2 beigefügt sind.
Um die Aufgaben im vollem Umfange wahrnehmen zu können, wird eine Steigerung des Zuschussbedarfes 2004 voraussichtlich notwendig werden.
II. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Beratung der Produkte innerhalb der Produktgruppen
051.001 – Kindertagesbetreuung
051.002 – Allgemeine Förderung junger Menschen
051.003 – Familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Problemlagen
051.004 – Familienersetzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Problemlagen
051.005 – Sonstige Hilfen
aus dem Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den ausgewiesenen Zuschussbedarf für den Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.
III. Alternativen / IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage – Mehrbelastung.
Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.
Anmerkung:
Die Abgeordneten des Kreistages werden gebeten, den
Entwurf des Produkthaushaltes 2004 zur Beratung mitzubringen.